Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 22.01.2026 | Ausschuss für Planung und Grundstücke | Einstimmig nach Beschlussvorschlag |
Die städtische Verwaltung empfiehlt dem Planungsausschuss, eine Eingabe des Gnadenhof Wattenscheid e.V. nicht zu behandeln. Der Verein hatte um Unterstützung bei der Standortsuche und Richtigstellung von Aussagen über angebliche Neubauten gebeten.
Eingabe nach Kündigung durch Grundstückseigentümer
Der Gnadenhof Wattenscheid e.V. hat nach eigenen Angaben zum 31.10.2026 die Kündigung vom Grundstückseigentümer erhalten. Als Grund für die Kündigung nennt der Verein Auskünfte der Stadt, wonach „Gebäude neu errichtet“ worden seien. Diese Darstellung weist der Verein als „nachweislich falsch“ zurück und behauptet, lediglich eingestürzte Strukturen aus den 1980er-Jahren wiederhergestellt zu haben.
Der Verein führt seine sozialen Leistungen an, darunter die Integration von Langzeitarbeitslosen, Unterstützung von Menschen mit psychischen Belastungen und Suchtproblemen sowie Praktikumsplätze für Schüler.
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Jetzt abonnierenVerwaltung verweist auf Luftbildauswertung
Das Bauordnungsamt widerspricht der Darstellung des Vereins grundsätzlich. Aus der historischen Luftbildauswertung gehe hervor, dass bis 2001 „keinerlei baulichen Anlagen auf dem Grundstück vorhanden waren“. Die Entwicklung der baulichen Anlagen und Nutzungen habe sich bis 2019 vollzogen.
Baugenehmigungen lägen dem Bauordnungsamt nicht vor, auch konnte die Betreiberin keine vorlegen. Eine Ordnungsverfügung auf Rückbau aller baulichen Anlagen sei rechtskräftig geworden. Die Verwaltung habe der Betreiberin jedoch eine fünfjährige Frist eingeräumt.
Ablehnung nach Hauptsatzung
Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe nicht zu behandeln. Sie falle unter § 9 Absatz 4 der Hauptsatzung, wonach Eingaben abgelehnt werden können, wenn Rechtsmittel gegeben sind oder der Gegenstand die Kontrolle der Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns ist.
Warum die Eigentümerin gekündigt hat, sei der Verwaltung nicht bekannt, heißt es in der Vorlage. Der Planungsausschuss soll am 22. Januar 2026 über die Empfehlung entscheiden.
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