Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 21.01.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Ost | Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. |
Die Verwaltung will die bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Alte Bahnhofstraße verlängern, um den Fußgängerüberweg am Waterfuhrweg mit einzubeziehen. Eine Ausdehnung wegen des Jugendheims Inpoint ist rechtlich nicht möglich.
Sicherheit für Schulkinder im Fokus
Die SPD-Fraktion und Fraktion Die Grünen hatten in der Bezirksvertretung Bochum-Ost nachgefragt, ob die Tempo 30-Zone zwischen Hohe Eiche und Waterfuhrweg ausgeweitet werden kann. Hintergrund ist die Sicherheit der Schulkinder der Schule am Volkspark, die den Fußgängerüberweg am Waterfuhrweg nutzen, der in einer Kurve liegt und bisher nicht von der Geschwindigkeitsbegrenzung erfasst wird.
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Jetzt abonnierenStVO-Novelle ermöglicht Erweiterung
Die Verwaltung bewertet die Anfrage positiv. Aufgrund der im Oktober 2024 in Kraft getretenen StVO-Novelle können streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h im unmittelbaren Bereich von Fußgängerüberwegen angeordnet werden.
Die Alte Bahnhofstraße gehört zwar zum gesamtstädtisch festgelegten Vorbehaltsnetz, auf dem grundsätzlich 50 km/h gelten sollen. Unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten wird die Geschwindigkeitsbegrenzung dennoch beidseitig auf 30 km/h ohne zeitliche Einschränkung bis über den Fußgängerüberweg hinaus verlängert.
Keine Ausweitung wegen Jugendheim
Eine Ausdehnung der zeitlichen Geschwindigkeitsbegrenzung aufgrund des Jugend- und Freizeitheims Inpoint lehnt die Verwaltung ab. Das JFH Inpoint befindet sich auf der Straße Hohe Eiche, die bereits Teil einer Tempo-30-Zone ist und verfügt über keinen direkten Zugang zur Alte Bahnhofstraße. Eine rechtliche Grundlage für eine entsprechende Ausweitung bestehe daher nicht.
Die zeitliche Geschwindigkeitsbegrenzung bezieht sich weiterhin nur auf die Öffnungszeiten der direkt an der Alte Bahnhofstraße grenzenden Schule am Volkspark.
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