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Stadt passt Fleischuntersuchungsgebühren nach Wegfall der Rechtsgrundlage an

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

Die Stadt muss ihre Fleischuntersuchungsgebührensatzung überarbeiten, nachdem das Land NRW die bisherigen Tarifstellen für Rückstandsuntersuchungen gestrichen hat. Seit Ende Mai 2024 können bestimmte Gebühren nicht mehr erhoben werden, obwohl die Leistungen weiterhin erbracht werden.

Rechtslücke seit Mai 2024

Durch die Erste Verordnung zur Änderung der Verwaltungsgebührenordnung NRW vom 14. Mai 2024 wurden die Tarifstellen für Rückstandsuntersuchungsgebühren gestrichen. Die Verordnung trat am 30. Mai 2024 in Kraft. Seitdem konnte die Stadt keine Rückstandsuntersuchungsgebühren mehr an die Gebührenzahler weiterberechnen, obwohl diese Leistung weiterhin erbracht wurde.

Die Stadt hat seit dem Wegfall der Tarifstelle lediglich Gebührenbescheide für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung verschickt, jedoch ohne die Rückstandsuntersuchungsgebühren.

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Neue Systematik bei der Abrechnung

Der Gesetzgeber hat mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW neue Tarifstellen geschaffen (6.1.2.9 bis 6.1.2.9.7). Diese weisen eine neue Systematik auf: Die Abrechnungsbasis ist nicht mehr das geschlachtete Tier, sondern die Stichprobe. Die neuen Gebührensätze berücksichtigen dies, indem die Kosten für Rückstandsuntersuchungen auf die geschlachteten Tiere umgerechnet werden.

Auswirkungen auf verschiedene Tierarten

Die Umstellung führt zu unterschiedlichen Entwicklungen bei den Gebührentarifen:

  • Bei ausgewachsenen Rindern und Jungrindern reduzieren sich die Rückstandsuntersuchungsgebühren

  • Bei Schafen und Ziegen steigen die Rückstandsuntersuchungsgebühren an


Die Gesamttarife für 2024 (ab 30.05.2024) liegen beispielsweise bei ausgewachsenen Rindern bei 9,87 Euro (vorher 10,11 Euro) und bei Schafen und Ziegen über 12 kg bei 2,34 Euro (vorher 2,07 Euro).

Konsultationsverfahren durchgeführt

Gemäß EU-Verordnung Nr. 2017/625 wurde vor der Beschlussfassung ein Konsultationsverfahren durchgeführt. Der Entwurf der Gebührenkalkulation wurde im Bochumer Amtsblatt veröffentlicht, und die betroffenen Gebührenpflichtigen wurden separat angeschrieben. Die Frist für Anregungen und Bedenken lief bis zum 17. Oktober 2025. Es wurden keine substanziellen Einwendungen erhoben.

Weitere Anpassungen an neue Rahmenbedingungen

Neben der Anpassung der Rückstandsuntersuchungsgebühren wird die Satzung an veränderte Betriebsabläufe angepasst:

  • Die Tarifstelle für Schweineschlachtungen wird gestrichen, da der Schlachthof keine Schweineschlachtungen mehr durchführt

  • BSE-Untersuchungen werden nicht mehr regelmäßig durchgeführt, weshalb diese Tarifstelle ebenfalls entfällt


Beratungsfolge

Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember 2025 vor. Die Entscheidung trifft der Rat am 18. Dezember 2025. Die Satzung soll rückwirkend zum 30. Mai 2024 in Kraft treten.

Unterlagen

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