Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 11.12.2025 | Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss | Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. |
Die Stadt übernimmt eine Ausfallbürgschaft für eine städtische Beteiligungsgesellschaft, die ein Wohngebiet entwickeln soll. Das ursprünglich geplante Projekt konnte nicht fristgerecht abgeschlossen werden und benötigt nun ein neues Darlehen.
Verzögerung bei Wohngebiet-Entwicklung
Eine unmittelbare Beteiligungsgesellschaft der Stadt wurde über einen Entwicklungsträgervertrag beauftragt, im Stadtgebiet ein Wohngebiet innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu entwickeln und zu vermarkten. Die übertragenen Maßnahmen konnten jedoch nicht im vorgesehenen Zeitrahmen abgeschlossen werden.
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Jetzt abonnierenNeue Finanzierung erforderlich
Nach der Tilgung des alten verbürgten Darlehens ist nun die Aufnahme eines neuen Darlehens notwendig geworden. Das finanzierende Kreditinstitut verlangt als Sicherheit eine Ausfallbürgschaft der Stadt in Höhe des neuen Darlehensbetrags.
Städtisches Interesse an Projektfortführung
Die Verwaltung begründet die Bürgschaftsübernahme mit dem unmittelbaren eigenen Interesse der Stadt an den der Gesellschaft übertragenen Aufgaben im Rahmen der gemeindlichen Aufgabenerfüllung.
Beratung in den Gremien
Die entsprechende Beschlussvorlage wird im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung am 18. Dezember 2025 behandelt. Zuvor befasst sich der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Dezember 2025 zur Kenntnisnahme mit dem Thema.
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