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Stadt erweitert Schulsanierungsprogramm um weitere Maßnahmen

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag

Um die zur Verfügung stehenden Fördermittel vollständig zu nutzen, sollen drei weitere Schulbaumaßnahmen in das Kommunalinvestitionsförderungsprogramm aufgenommen werden. Der Rat entscheidet am 18. Dezember über die Erweiterung.

Drei neue Projekte für das Förderprogramm

Die Verwaltung schlägt vor, zusätzlich zu den bereits im Programm enthaltenen Maßnahmen drei weitere Schulbauprojekte in das Förderprogramm KInvFG 2 aufzunehmen:

  • Sanierung der Turnhalle der Lina-Morgenstern-Schule in der Bonhoefferstraße 50
  • Brandschutzsanierung der Aula des Alice-Salomon-Berufskollegs in der Akademiestraße 46-48
  • Sanierung des Stelzentrakts der Goetheschule am Goetheplatz 1
Diese Maßnahmen wurden bisher über städtische Mittel finanziert und sollen nun anteilig über Fördermittel abgewickelt werden.

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Hintergrund: Rechtliche Auseinandersetzung verzögerte Programm

Das 2017 vom Bund aufgelegte Förderprogramm „K-IV“ stellt der Stadt insgesamt 32,6 Millionen Euro für die Sanierung der Schulinfrastruktur zur Verfügung. Ursprünglich hatte der Rat 2017 beschlossen, diese Mittel ausschließlich für städtische Schulen zu verwenden.

Nach einer erfolgreichen Klage einer Schule in freier Trägerschaft musste die Stadt 2022 jedoch auch Anträge privater Schulträger berücksichtigen. Drei Schulen in freier Trägerschaft erhielten daraufhin Zuwendungsbescheide über insgesamt 1,24 Millionen Euro.

Zeitdruck bei der Mittelverwendung

Da die frist- und fördergerechte Umsetzung der Maßnahmen durch die freien Träger bis zum 31. Dezember 2025 herausfordernd ist, möchte die Verwaltung durch die Aufnahme weiterer städtischer Projekte das Risiko minimieren, dass Fördermittel zurückgezahlt werden müssen.

Die formale Aufnahme neuer Maßnahmen in das Programm ist nur noch bis zum 31. Dezember 2025 möglich. Die konkrete betragliche Zuordnung kann dann noch bis Ende April 2026 erfolgen.

Finanzielle Auswirkungen

Für städtische Maßnahmen stehen aktuell noch 1,12 Millionen Euro an nicht zugeordneten Fördermitteln zur Verfügung. Die zur Aufnahme vorgeschlagenen Projekte wurden bereits über Haushaltsmittel finanziert, sodass der städtische Haushalt in Höhe der Fördermittelzuordnung entlastet würde.

Die Vorlage wird zunächst am 11. Dezember im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten, bevor der Rat am 18. Dezember final entscheidet.

Unterlagen

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