Schlagwort: Haushalt

  • Verwaltung lehnt Vorschlag zur Verlosung von Haushaltsmitteln ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung hat eine satirische Anfrage der Partei Die PARTEI zur zufälligen Verteilung von Haushaltsmitteln per Losverfahren zurückgewiesen. Rechtlich sei dies nicht möglich.

    Satirischer Antrag zur Haushaltsberatung

    Ratsmitglied Backs von Die PARTEI hatte in der Ratssitzung vom 7. Mai 2026 vorgeschlagen, die Kämmerei solle eine Verlosung der Haushaltsanmeldungen organisieren. Bei der „Dezember-Jahreshauptversammlung namens Haushaltssitzung“ sollten so lange zufällig Posten gezogen werden, bis der Finanzrahmen ausgereizt sei.

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    Begründung mit aktuellen Herausforderungen

    Als Begründung führte Backs die schwierige Haushaltslage der Stadt an. Durch hohe Verschuldung, völkerrechtswidrige Angriffskriege, Grundsteuerdeltas und nicht durch Bund oder Land finanzierte Projekte sei der Haushalt stark belastet. Der begrenzte Finanzrahmen werde zusätzlich durch Kosten- und Tarifsteigerungen reduziert.

    Die fachliche Bewertung verschiedener Anmeldungen aus den Fachreferaten setze die Politik unter zu hohen Druck und spiele wichtige Themen gegeneinander aus – „Bäume vs. Fahrradwege vs. Parkplätze“. Eine Auslosung böte eine „klare, faire und einvernehmliche Lösung“.

    Verwaltung verweist auf Rechtslage

    Das Amt für Finanzsteuerung unter Johannes Olschowy erteilte dem Vorschlag eine klare Absage. Die Verlosung von Haushaltsmitteln sei weder in der Gemeindeordnung, der Kommunalhaushaltsverordnung noch in der Geschäftsordnung des Rates vorgesehen und damit nicht möglich.

    Änderungen am Haushaltsplanentwurf der Verwaltung seien durch die politischen Gremien nur über Anträge möglich, über die im Einzelfall abgestimmt werden müsse.

    Die Antwort wird dem Rat am 18. Juni 2026 zur Kenntnisnahme vorgelegt.

    Fediverse-Reaktionen
  • Verwaltung nennt 152,6 Millionen Euro als Kostenprognose für Haus des Wissens

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt hat eine Anfrage der UWG Freie Bürger-BSW zu den Kosten für das Haus des Wissens beantwortet. Trotz verschärfter Haushaltslage und restriktiver Bewirtschaftungsverfügung seien die Vergaben rechtlich zulässig, da es sich um eine Fortsetzungsmaßnahme handele.

    Aktuelle Kostenprognose liegt bei 152,6 Millionen Euro

    Die Verwaltung beziffert die voraussichtlichen Kosten für die Fertigstellung des „Haus des Wissens“ auf 152,6 Millionen Euro. In dieser Prognose seien entsprechende Risikovorsorgen für bautechnische Herausforderungen enthalten, einschließlich bekannter Mehraufwendungen im Zusammenhang mit der Tragkonstruktion. Diese könnten nach aktuellem Stand innerhalb der vorgesehenen Reserven aufgefangen werden.

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    Vergaben betreffen zentrale Hauptgewerke

    Die in der Ratssitzung vom 7. Mai aufgefallenen Auftragsvergaben in Höhe von 23 Millionen Euro resultieren laut Verwaltung im Wesentlichen aus der Beauftragung zentraler Hauptgewerke. Dazu zählen insbesondere:

    • Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA)
    • Dachdecker- und Gerüstbauarbeiten

    Diese wurden zum Ende des vergangenen Jahres vergeben. Der Antwort liegt eine Anlage über die wichtigsten Vergaben der Kostengruppen 300 und 400 bei.

    Fortsetzungsmaßnahme rechtfertigt weitere Ausgaben

    Die Vergaben stehen nach Einschätzung der Verwaltung im Einklang mit der zweiten Bewirtschaftungsverfügung vom 14. April 2026. Die Sanierung und der teilweise Neubau des „Haus des Wissens“ sei eine investive Maßnahme, deren baulicher Beginn im Mai 2022 erfolgte. Damit handele es sich um eine Fortsetzungsmaßnahme im Sinne des § 82 der Gemeindeordnung NRW.

    Wirtschaftlichkeitsgrundsatz verhindert Baustopp

    Die Gemeindeordnung legt fest, dass Kommunen Bauten, Beschaffungen und sonstige Investitionsleistungen, für die im Haushaltsplan Finanzpositionen oder Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen waren, fortsetzen dürfen. Diese Regelung ergebe sich aus dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz, da ein Baustopp erhebliche Mehrkosten aus bereits bestehenden vertraglichen Verpflichtungen sowie aus weiter steigenden Baupreisen nach sich ziehen würde.

    Die zweite Bewirtschaftungsverfügung habe daher das investive Budget für Fortsetzungsmaßnahmen weiterhin zu 100 Prozent freigegeben. Die bekannt gegebene Haushaltssatzung 2025/2026 enthalte auch die Haushaltsansätze für das zweite Doppelhaushaltsjahr 2026, die hier maßgeblich seien.

  • Stadt prognostiziert deutlich besseres Haushaltsergebnis für 2025

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Verwaltung erwartet zum Jahresende ein negatives Ergebnis von 37,68 Millionen Euro – das sind 20,4 Millionen Euro weniger als ursprünglich befürchtet. Hauptgrund ist ein deutlich höheres Gewerbesteueraufkommen.

    Prognose übertrifft Erwartungen

    Basierend auf den Haushaltszahlen des dritten Quartals hat die Verwaltung ihre Jahresprognose für 2025 deutlich nach oben korrigiert. Statt des fortgeschriebenen Defizits von 58,09 Millionen Euro wird nun ein negatives Ergebnis von 37,68 Millionen Euro erwartet. Die Verbesserung um 20,4 Millionen Euro geht maßgeblich auf höhere Steuereinnahmen und erfolgreiche Sparmaßnahmen zurück.

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    Gewerbesteuer als größter Hoffnungsträger

    Den größten Beitrag zur Verbesserung leistet die Gewerbesteuer mit 49,5 Millionen Euro über dem ursprünglichen Ansatz. Weitere positive Entwicklungen zeigen sich bei der VRR-Umlage (9,8 Millionen Euro) und den Abwassergebühren (6,5 Millionen Euro). Auch Kostenerstattungen für unbegleitete minderjährige Ausländer (7,7 Millionen Euro) und verschiedene Förderprogramme tragen zur Entlastung bei.

    Belastungen in der Jugendhilfe

    Auf der Ausgabenseite schlagen besonders die Hilfen zur Erziehung mit 20,7 Millionen Euro zusätzlich zu Buche. Entgeltsteigerungen und die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes, insbesondere bei der Schulbegleitung, verursachen weitere Mehrkosten von 3,7 Millionen Euro. Auch die nicht aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform belastet den Haushalt mit 8,9 Millionen Euro.

    Globaler Minderaufwand übertroffen

    Besonders erfolgreich verlief die Umsetzung des globalen Minderaufwands: Mit 57,8 Millionen Euro wurden die ursprünglich anvisierten Einsparungen um 20,4 Millionen Euro übertroffen. Die Verwaltung führt dies auf konsequente Maßnahmenumsetzung und zentrale Steuerungsinstrumente zurück.

    Personalkosten im Rahmen

    Der gesamtstädtische Personal- und Versorgungsaufwand wird voraussichtlich bei 469 Millionen Euro liegen und damit den fortgeschriebenen Haushaltsansatz einhalten. Der Übergang der Bochumer Symphoniker und des Planetariums in die Kulturinstitute Bochum AöR führte zu einer Reduzierung um 4,4 Millionen Euro.

    Ausblick auf 2026 bleibt herausfordernd

    Trotz der positiven Entwicklung warnt die Verwaltung vor zusätzlichen Konsolidierungserfordernissen für 2026. Reduzierte Schlüsselzuweisungen und weiterhin hohe Belastungen in der Jugendhilfe werden neue Herausforderungen mit sich bringen.

  • Jahresabschluss 2024 der Stadt zur Feststellung vorgelegt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Der Rat soll in seiner Dezember-Sitzung den Jahresabschluss 2024 der Stadt feststellen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Abschluss bereits geprüft und eine zustimmende Stellungnahme abgegeben.

    Prüfverfahren erfolgreich abgeschlossen

    Die Stadt hat den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2024 aufgestellt und das vorgeschriebene Prüfverfahren durchgeführt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat zusammen mit der örtlichen Rechnungsprüfung den Jahresabschluss und den Lagebericht geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt erteilte am 30. Oktober 2025 einen Bestätigungsvermerk.

    Der Rechnungsprüfungsausschuss fasste am 5. Dezember 2025 eine zustimmende Stellungnahme zu den Prüfungsergebnissen. Diese wird nun zusammen mit dem Prüfungsbericht und dem Bestätigungsvermerk dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.

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    Umfassende Prüfung nach gesetzlichen Vorgaben

    Die Prüfung erfolgte nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW. Dabei wurde untersucht, ob die gesetzlichen Vorschriften und ergänzenden Bestimmungen beachtet wurden und ob der Jahresabschluss ein zutreffendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage vermittelt.

    Der Lagebericht wurde darauf geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ein zutreffendes Bild der Lage der Kommune vermittelt. Auch die Darstellung der Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung war Gegenstand der Prüfung.

    Beratung in den Gremien

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember 2025 vor. Die endgültige Entscheidung über die Feststellung des Jahresabschlusses trifft der Rat am 18. Dezember 2025.

    Der Entwurf des Jahresabschlusses 2024 war bereits am 10. Juli 2025 dem Rat vorgelegt worden. Der vollständige Jahresabschluss besteht aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen, Bilanz, Anhang und Lagebericht.

  • Ordnungsamt benötigt 280.000 Euro für Tierheim-Zuschüsse und Gebührenausfälle

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Das Ordnungs- und Veterinäramt braucht zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 280.000 Euro. Der Mehrbedarf entsteht durch gesunkene Einnahmen bei Schlachtgebühren und höhere Kosten für die Betreuung von Fundtieren. Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss soll am 11. Dezember über die überplanmäßige Mittelbereitstellung entscheiden.

    Schlachtgebühren brechen um 260.000 Euro ein

    Der größte Teil des Mehrbedarfs von 180.000 Euro entsteht durch Mindereinnahmen bei den Verwaltungsgebühren für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen. Die Fallzahlen im Schlachtbetrieb sind unterjährig gesunken, wodurch auch die je Schlachtung erhobenen Gebühren zurückgegangen sind.

    Die Höhe des Schlachtaufkommens ist laut Verwaltung nicht konkret planbar, da sie von verschiedenen Faktoren wie Schlachterlös, Anzahl der Schlachttiere sowie Krankheiten und Seuchen abhängt. Von den 260.000 Euro Minderertrag können nur 80.000 Euro innerhalb der Produktgruppe kompensiert werden.

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    Tierheim erhält deutlich höhere Zuschüsse

    Weitere 100.000 Euro Mehrbedarf entstehen bei den Ordnungsangelegenheiten, hauptsächlich durch zusätzliche Zuschüsse für das Tierheim. Der Tierschutzverein Bochum, Hattingen und Umgebung übernimmt als Pflichtaufgabe die Verwahrung und Pflege von Fund- und sichergestellten Tieren und erhält dafür regulär 541.000 Euro jährlich.

    Aufgrund erheblich gestiegener Kosten prognostizierte der Tierschutzverein am 14. November Gesamtkosten von rund 1,12 Millionen Euro für 2025. Ohne zusätzliche Finanzierung könnten eventuell nicht mehr alle Tiere aufgenommen werden. Die Stadt gewährte bereits einen außervertraglichen Zuschuss von 100.000 Euro und vereinbarte zu Jahresbeginn weitere 80.000 Euro zur Kostenabmilderung.

    Quarantäne-Container verursachen Mehrkosten

    Zusätzliche 12.000 Euro entstanden durch zwei fertiggestellte Katzen-Quarantänecontainer. Die Gesamtkosten beliefen sich auf 62.000 Euro, während nur 50.000 Euro dafür veranschlagt waren.

    IT-Mittel als Deckungsquelle

    Die erforderlichen 280.000 Euro sollen aus dem Budget des Amts für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation stammen. Dort werden veranschlagte Mittel für bestehende Datennetzwerke nicht vollumfänglich benötigt, da durch den Ausbau der Datennetze vermehrt Positionen investiv statt konsumtiv verbucht werden konnten.

  • Stadt benötigt 1,4 Millionen Euro zusätzlich für Bürgerservice

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    dagegen: 2 (AfD)
    dafür: 14 (SPD, CDU, Grüne, Linke, UWG:FB, OB)

    Das Amt für Bürgerservice weist einen überplanmäßigen Mittelbedarf von 1,4 Millionen Euro auf. Grund sind geringere Einnahmen bei Einbürgerungsgebühren und höhere Kosten für Ausweisdokumente. Der Rat soll der Mittelbereitstellung im Dezember zustimmen.

    Weniger Einbürgerungsanträge als erwartet

    Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts am 27. Juni 2024 hatte die Verwaltung mit deutlich mehr Einbürgerungsanträgen gerechnet. Die Gesetzesnovelle hatte die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erheblich gelockert – unter anderem durch die ausnahmslose Hinnahme von Mehrstaatigkeit und verkürzte Voraufenthaltszeiten.

    Ursprünglich prognostizierte die Stadt rund 7.000 Neuanträge pro Jahr mit Gebührenerträgen von etwa 1,8 Millionen Euro. Tatsächlich werden aber hochgerechnet nur etwa 3.700 Neuanträge im laufenden Jahr erwartet. Dies führt zu einem Ertragsausfall von 1,1 Millionen Euro bei den Verwaltungsgebühren.

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    Steigende Kosten bei der Bundesdruckerei

    Zusätzlich entstehen Mehraufwendungen für Ausweisdokumente in Höhe von 0,8 Millionen Euro durch nicht planbare Preissteigerungen der Bundesdruckerei zum 1. August 2025. Diese können nur teilweise durch höhere Ausweisgebühren in Höhe von 0,5 Millionen Euro ausgeglichen werden.

    Deckung durch Gewerbesteuer-Mehrerträge

    Der Mehrbedarf von insgesamt 1,4 Millionen Euro soll durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer gedeckt werden. Diese haben die ursprünglichen Planungen durch eine unerwartet positive Entwicklung übertroffen und stehen im Budget des Amtes für Finanzsteuerung zur Verfügung.

    Beratung in den Gremien

    Die Vorlage wird am 11. Dezember im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2025.

  • AfD-Fraktion erkundigt sich nach Gewerbesteuer-Prognosen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.12.2025RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage zu den erwarteten Gewerbesteuereinnahmen und -rückzahlungen für die Jahre 2025 und 2026 gestellt. Die Fraktion möchte Transparenz über die aktuellen Schätzungen und deren Ansätze im Doppelhaushalt.

    Die AfD-Fraktion unter Führung von Ulrich Fuchs hat sich mit einer schriftlichen Anfrage an Oberbürgermeister Jörg Lukat gewandt, um Klarheit über die Gewerbesteuer-Situation der Stadt zu erhalten. In der am 8. Dezember 2025 eingereichten Anfrage vergleicht die Fraktion Gewerbesteuerrückzahlungen ironisch mit „Schnee im Dezember auf die Bauhöfe“ – sie kämen immer „so plötzlich und unerwartet“.

    Fünf konkrete Fragen zur Gewerbesteuer

    Die Anfrage umfasst fünf spezifische Punkte:

    1. Aktuelle Schätzung der Gewerbesteuereinnahmen (ohne Rückzahlungen) für 2025
    2. Aktuelle Schätzung der Gewerbesteuerrückzahlungen für 2025
    3. Aktuelle Schätzung der Gewerbesteuereinnahmen (ohne Rückzahlungen) für 2026
    4. Aktuelle Schätzung der Gewerbesteuerrückzahlungen für 2026
    5. Die ursprünglich im Doppelhaushalt 2025/2026 angesetzten Beträge für alle vier Posten

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    Behandlung im Fachausschuss gewünscht

    Die AfD-Fraktion bittet um eine schriftliche Beantwortung der Fragen und deren Behandlung im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss. Damit soll der Bochumer Politik ermöglicht werden, sich auf mögliche Entwicklungen bei der Gewerbesteuer vorzubereiten.

  • Land übernimmt über 136 Millionen Euro Altschulden der Stadt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    05.02.2026RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Bezirksregierung Arnsberg hat die Teilnahme der Stadt am Altschuldenentlastungsgesetz NRW bewilligt. Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt Liquiditätskredite in Höhe von 136.524.226,01 Euro und entlastet damit den städtischen Haushalt jährlich um rund 2,8 Millionen Euro.

    Bewilligungsbescheid bestätigt Entschuldung

    Mit Bescheid vom 23. Dezember 2025 hat die Bezirksregierung Arnsberg den Umfang der Schuldenübernahme durch das Land NRW festgesetzt. Die bewilligte Summe liegt damit rund vier Millionen Euro über der ursprünglich geschätzten Entlastung von 132,5 Millionen Euro, die bei der Antragstellung im Juli 2025 prognostiziert worden war.

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    Komplexe Berechnung der übermäßigen Verschuldung

    Grundlage für die Entschuldung bilden die Liquiditätskredite zum Stichtag 31. Dezember 2023. Von den ursprünglich 544,7 Millionen Euro Liquiditätskrediten wurden zunächst investive Anteile in Höhe von 175,5 Millionen Euro abgezogen. Nach Abzug des kommunalen Eigenanteils von 100 Euro je Einwohner (36,6 Millionen Euro) ergaben sich übermäßige Liquiditätskredite von 332,5 Millionen Euro.

    Das Land übernimmt davon 41,055 Prozent, was der sogenannten Mindestentschuldung entspricht. Eine zusätzliche Spitzenentschuldung greift bei der Stadt nicht, da die verbleibende Pro-Kopf-Verschuldung unter 1.500 Euro je Einwohner liegt.

    Umsetzung bis Ende 2026

    Die tatsächliche Schuldenübernahme erfolgt durch einen Schuldnerwechsel bei verschiedenen Liquiditätskrediten. Das zuständige Finanzministerium wird die festgesetzten Beträge bis spätestens zum 31. Dezember 2026 in Abstimmung mit dem städtischen Amt für Finanzsteuerung ablösen. Bis zur tatsächlichen Übernahme verbleiben Zins- und Tilgungspflichten bei der Stadt.

    Die jährlichen Einsparungen von geschätzt 2,8 Millionen Euro werden anteilig ab 2026 beziehungsweise 2027 wirksam und fließen in die Produktgruppe Allgemeine Finanzwirtschaft ein. Sie dienen zur Erreichung des im Haushalt eingeplanten globalen Minderaufwandes.

    Strukturelle Probleme bleiben bestehen

    Trotz der Altschuldenentlastung weist die Verwaltung auf die weiterhin ansteigende strukturelle Unterfinanzierung der Städte hin. Neben der einmaligen Entschuldung sei eine wesentliche Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung durch Bund und Land erforderlich, um dem bereits begonnenen Anstieg der Liquiditätskredite entgegenzuwirken.

    Die Mitteilung wird am 28. Januar 2026 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss und am 5. Februar 2026 im Rat zur Kenntnis gebracht.

  • Bezirkshaushalt Wattenscheid: 671.520 Euro für lokale Projekte im Jahr 2025

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Verwaltung legt detaillierte Aufschlüsselung der bezirklichen Haushaltsmittel vor. Von ursprünglich 671.520 Euro wurden bereits 609.852 Euro durch Beschlüsse der Bezirksvertretung Wattenscheid gebunden. Für 2026 sind Mittel in gleicher Höhe vorgesehen.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid verfügte im Haushaltsjahr 2025 über insgesamt 671.520 Euro für bezirkliche Maßnahmen. Dies geht aus einer Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der AfD-Bezirksfraktion hervor, die in der Sitzung am 4. November 2025 gestellt wurde.

    Vier Bereiche mit unterschiedlichen Schwerpunkten

    Die Haushaltsmittel verteilten sich auf vier Bereiche: Aktionen und Stadtteilfeste der Bezirke (45.800 Euro), Veranstaltungen zur Nachhaltigkeitsstrategie (19.720 Euro), Sanierungsmaßnahmen und Stadtbildpflege (368.000 Euro) sowie das bezirkliche Hochbausanierungsprogramm (238.000 Euro).

    Nach Abzug der bereits für vorab festgelegte Maßnahmen verwendeten Mittel und der durch unterjährige Einzelbeschlüsse gebundenen Gelder standen zum Stichtag 4. November 2025 noch 82.186,51 Euro zur Verfügung. Diese verteilten sich auf Stadtbildpflege (49.965,11 Euro), Zuschüsse für übrige Bereiche (17.202,48 Euro) und den Nachhaltigkeitsfonds (15.018,92 Euro).

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    Flexible Mittelverwendung möglich

    Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch Beschlüsse der Bezirksvertretung bereits Mittel in Höhe von 609.852 Euro gebunden wurden. Die genaue Aufschlüsselung der einzelnen Maßnahmen ist in den Anlagen zur Vorlage aufgeführt.

    Für die Mittelverwendung gelten flexible Regeln: Gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung NRW kann die Bezirksvertretung über die Mittel für Aktionen und Stadtteilfeste sowie für Sanierungsmaßnahmen und Stadtbildpflege verfügen. Die entsprechenden Haushaltspositionen sind untereinander deckungsfähig, eine verpflichtende Aufteilung wurde nicht vorgenommen.

    Kontinuität für 2026 geplant

    Für das Haushaltsjahr 2026 sind nach Angaben der Verwaltung Mittel in gleicher Höhe wie 2025 veranschlagt worden. Die Bezirksvertretung kann somit auch im kommenden Jahr mit einem Budget von 671.520 Euro für lokale Projekte und Maßnahmen planen.

  • Verwaltung lehnt Zero-Based-Budgeting für städtischen Haushalt ab

    Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss, eine Anregung der Gruppe „Stadtgestalter/Volt“ zur Einführung von Zero-Based-Budgeting abzulehnen. Als Hauptgründe nennt sie den enormen Personalaufwand und die bereits bestehenden umfangreichen Controlling-Verfahren.

    Bürger-Anregung für grundlegende Haushaltsreform

    Die Drei Einwohner haben als Vertreter der Gruppe „Stadtgestalter/Volt“ eine Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung NRW eingereicht. Sie fordern, alle drei bis vier Jahre den städtischen Haushalt nach den Prinzipien des Zero-Based-Budgeting aufzustellen.

    Bei diesem Verfahren würde die Haushaltsplanung nicht mehr auf den Zahlen des Vorjahres basieren, sondern „auf dem weißen Blatt Papier“ beginnen. Alle Ausgaben müssten neu begründet und priorisiert werden. Als Vorbilder führen die Antragsteller die Städte Wiesbaden und Frankfurt an, die bereits entsprechende Verfahren eingeführt haben.

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    Verwaltung sieht hohe Hürden

    Das Amt für Finanzsteuerung unter Leitung von Frank Schnelle lehnt den Vorschlag ab. Die Verwaltung argumentiert, dass Zero-Based-Budgeting bei kommunalen Pflichtaufgaben wie Sozial- und Jugendhilfeleistungen nicht sinnvoll anwendbar sei, da deren Art und Umfang rechtlich festgelegt seien.

    Der „mögliche Erkenntnisgewinn“ stehe in keinem Verhältnis zu den „enormen Zeit- und Personalaufwänden für die extrem arbeitsintensive vollständige Neubewertung der Haushaltsposten“, deren Umsetzung durch die bestehende Personalknappheit nicht möglich erscheine.

    Bestehende Verfahren bereits umfangreich

    Die Stadt führe bereits seit langem ein „mehrstufiges, sehr detailliertes und transparentes Verfahren der Haushaltsplanung“ durch. Dazu gehören unter anderem Budgetdialoge mit allen Fachbereichen, detaillierte Prüfungen der Budgetbedarfe, Eckwerteverfahren mit dem Verwaltungsvorstand und dem Rat sowie umfangreiche Berichterstattungen im Rahmen des unterjährigen Controllings.

    Unterschiede zu anderen Kommunen

    Die Verwaltung weist auch darauf hin, dass das von der Bertelsmann-Stiftung 2014 empfohlene Verfahren für das Land NRW konzipiert war, dessen kameralistisches Haushaltssystem nicht mit dem doppischen System der Kommunen vergleichbar sei. Zudem wende „kaum eine Kommune“ das Zero-Base-Budgeting an.

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss wird am 11. März 2026 über die Anregung entscheiden.

    Beschlussvorlage zu Zero-Based-Budgeting einsehen