Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 05.02.2026 | Rat | noch nicht beraten |
Die AfD-Fraktion will dem Vorbild Gelsenkirchens folgen und den kommerziellen E-Scooter-Verleih im öffentlichen Verkehrsraum beenden. In einem Änderungsantrag beruft sich die Fraktion auf Sicherheitsbedenken und ein Gerichtsurteil aus der Nachbarstadt.
Die AfD-Fraktion hat einen Änderungsantrag zu dem ursprünglich von CDU und UWG eingebrachten „Konzept zum Abstellen von E-Scootern“ vorgelegt. Anstatt Regelungen für das Abstellen zu entwickeln, soll der kommerzielle E-Scooter-Verleih komplett untersagt werden.
Gelsenkirchener Gerichtsurteil als Vorbild
Als Begründung führt die AfD ein Eilverfahren des Verwaltungsgerichts in Gelsenkirchen an, bei dem die Anbieter Bolt und Tier ihre Leih-E-Scooter vollständig aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernen mussten. Das Gericht bestätigte laut Antrag, dass Kommunen die Nutzung des öffentlichen Raums an strenge Voraussetzungen knüpfen dürfen, ohne den Anbietern unzumutbare Nachteile zuzufügen.
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Jetzt abonnierenSicherheitsbedenken durch lokale Unfälle
Die Fraktion verweist auf mehrere Unfälle mit E-Scootern in der Stadt. So verletzte sich im Januar 2026 ein 35-jähriger Fahrer schwer, als er auf regennasser Fahrbahn stürzte. Im September 2025 verunglückte ein 48-jähriger Mann mit einem Leih-E-Scooter nach Alkoholkonsum und musste stationär behandelt werden.
Landesweit sei die Zahl der bei E-Scooter-Unfällen verletzten Personen in Nordrhein-Westfalen um 17 Prozent gestiegen. In Bochum wurden laut AfD im vergangenen Jahr mehrere Dutzend Personen bei E-Scooter-Unfällen verletzt.
Kritik am bestehenden System
Die AfD kritisiert das stationslose „Free-Floating-System“ als strukturell problematisch. E-Scooter würden regelmäßig auf Gehwegen, in Fußgängerzonen oder auf Grünflächen abgestellt und stellten insbesondere für Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen und Kinder Hindernisse dar. Eine verlässliche Identifizierung der Nutzer sei nicht gewährleistet, was die Aufklärung von Verstößen erschwere.
Verwaltung soll Maßnahmen vorbereiten
Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, bestehende Sondernutzungserlaubnisse nicht zu verlängern und künftige Genehmigungen für stationslose E-Scooter-Verleihsysteme nicht zu erteilen. Gleichzeitig sollen die erforderlichen ordnungs- und straßenrechtlichen Maßnahmen vorbereitet werden.
Den Antrag haben Maik Klaus, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, und Ratsherrin Elke Schumacher eingereicht. Er wird in der Ratssitzung am 5. Februar 2026 behandelt.
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