Änderungsantrag zur Ausschussbesetzung: Ratsmitglieder sollen nur einem Ausschuss angehören

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
20.11.2025Ratnoch nicht beraten

Alle Fraktionen des Bochumer Stadtrates haben einen gemeinsamen Änderungsantrag zur Ausschussbesetzung eingereicht. Sie wollen die Interpretation des § 58 der Gemeindeordnung NRW präzisieren und festlegen, dass ein Ratsmitglied nur einem Ausschuss als beratendes Mitglied angehören kann.

Fraktionsübergreifender Konsens

Der Änderungsantrag wird von sämtlichen im Rat vertretenen politischen Gruppierungen getragen: SPD, CDU, Grüne, Die Linke, UWG: Freie Bürger, STADTGESTALTER/Volt, FDP und BSW. Diese seltene Einmütigkeit unterstreicht die Bedeutung der Regelung für die kommunalpolitische Arbeit.

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Präzisierung der Gemeindeordnung

Der Antrag bezieht sich auf § 58 (1) Satz 11 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Die Fraktionen wollen durch ihren Beschlussvorschlag klarstellen, dass die Formulierung „einem Ausschuss“ wörtlich zu verstehen ist. Ein Ratsmitglied soll demnach nur in einem einzigen Ausschuss als beratendes Mitglied tätig sein können.

Behandlung im Rat

Der Änderungsantrag ist für die Ratssitzung am 20. November 2025 vorgesehen und bezieht sich auf Tagesordnungspunkt 1.6 „Besetzung von Ausschüssen des Rates der Stadt Bochum“. Die ursprüngliche Vorlage behandelte die Festlegung der Anzahl der Ausschüsse.

Unterlagen

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