Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 21.04.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid | noch nicht beraten |
| 23.04.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Mitte | noch nicht beraten |
| 28.04.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Nord | noch nicht beraten |
| 28.04.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Süd | noch nicht beraten |
| 29.04.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Südwest | noch nicht beraten |
| 06.05.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Ost | noch nicht beraten |
| 07.05.2026 | Rat | noch nicht beraten |
Die Stadt will das bisherige Hundeverbot auf städtischen Friedhöfen aufheben. Nach jahrelanger Missachtung des Verbots und entsprechenden Forderungen aus der Bürgerschaft sollen Hunde künftig an der Leine mitgeführt werden dürfen.
Neue Regelung mit klaren Auflagen
Die zehnte Änderung der Friedhofssatzung sieht vor, dass Hunde künftig an einer kurzen Leine von maximal 1,50 Metern Länge geführt werden dürfen. Bislang waren nur Blindenhunde auf den städtischen Friedhöfen zugelassen. Die Tiere müssen von Gräbern ferngehalten werden, Hundekot ist sofort zu beseitigen und eventuelle Schäden sind der Friedhofsverwaltung zu melden.
Ratskompass-Newsletter
Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.
Jetzt abonnierenBreite Unterstützung für Lockerung
Das bisherige Hundeverbot wurde nach Angaben der Verwaltung weitgehend missachtet und war ordnungsbehördlich kaum durchsetzbar. Eine Bürgeranregung vom Februar 2025 hatte die Aufhebung des Verbots gefordert. Bereits im April 2025 hatte der Rat einen entsprechenden Beschluss zur künftigen Lockerung gefasst.
Ähnliche Regelungen in anderen Städten
Andere Ruhrgebietsstädte haben bereits vergleichbare Bestimmungen eingeführt. Dortmund und Hagen erlauben Hunde an kurzen Leinen ohne konkrete Längenangabe, während Duisburg und Essen wie die geplante Bochumer Regelung eine maximale Leinenlänge von 1,50 Metern vorschreiben. Im interkommunalen Austausch wurde berichtet, dass diese Regelungen von der Bürgerschaft gut angenommen wurden.
Neue Bußgeldbestimmungen
Mit der Satzungsänderung werden auch neue Bußgeldtatbestände eingeführt. Verstöße gegen das Verbot, andere Tiere als angeleinte Hunde mitzubringen, sowie das Nichtentfernen von Hundekot können künftig geahndet werden.
Beratung in den Bezirksvertretungen
Die Vorlage durchläuft zunächst alle sechs Bezirksvertretungen zur Anhörung, bevor der Rat am 7. Mai 2026 die endgültige Entscheidung trifft. Die Änderungssatzung hat keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt.
Schreibe einen Kommentar