Friedhofssatzung wird geändert: Hunde bald auf städtischen Friedhöfen erlaubt

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
21.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
28.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten
28.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
29.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten
06.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten
07.05.2026Ratnoch nicht beraten

Die Stadt will das bisherige Hundeverbot auf städtischen Friedhöfen aufheben. Nach jahrelanger Missachtung des Verbots und entsprechenden Forderungen aus der Bürgerschaft sollen Hunde künftig an der Leine mitgeführt werden dürfen.

Neue Regelung mit klaren Auflagen

Die zehnte Änderung der Friedhofssatzung sieht vor, dass Hunde künftig an einer kurzen Leine von maximal 1,50 Metern Länge geführt werden dürfen. Bislang waren nur Blindenhunde auf den städtischen Friedhöfen zugelassen. Die Tiere müssen von Gräbern ferngehalten werden, Hundekot ist sofort zu beseitigen und eventuelle Schäden sind der Friedhofsverwaltung zu melden.

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Breite Unterstützung für Lockerung

Das bisherige Hundeverbot wurde nach Angaben der Verwaltung weitgehend missachtet und war ordnungsbehördlich kaum durchsetzbar. Eine Bürgeranregung vom Februar 2025 hatte die Aufhebung des Verbots gefordert. Bereits im April 2025 hatte der Rat einen entsprechenden Beschluss zur künftigen Lockerung gefasst.

Ähnliche Regelungen in anderen Städten

Andere Ruhrgebietsstädte haben bereits vergleichbare Bestimmungen eingeführt. Dortmund und Hagen erlauben Hunde an kurzen Leinen ohne konkrete Längenangabe, während Duisburg und Essen wie die geplante Bochumer Regelung eine maximale Leinenlänge von 1,50 Metern vorschreiben. Im interkommunalen Austausch wurde berichtet, dass diese Regelungen von der Bürgerschaft gut angenommen wurden.

Neue Bußgeldbestimmungen

Mit der Satzungsänderung werden auch neue Bußgeldtatbestände eingeführt. Verstöße gegen das Verbot, andere Tiere als angeleinte Hunde mitzubringen, sowie das Nichtentfernen von Hundekot können künftig geahndet werden.

Beratung in den Bezirksvertretungen

Die Vorlage durchläuft zunächst alle sechs Bezirksvertretungen zur Anhörung, bevor der Rat am 7. Mai 2026 die endgültige Entscheidung trifft. Die Änderungssatzung hat keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt.

Unterlagen

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