Verwaltung bestätigt Rechtmäßigkeit von vorbereitenden Gremien im Integrationsausschuss

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
21.04.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationnoch nicht beraten

Die Stadtverwaltung hat eine Anfrage der Grünen zur Geschäftsordnung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration beantwortet. Die Einrichtung einer Steuerungsgruppe als vorbereitendes Gremium stehe im Einklang mit geltendem Kommunalrecht.

Die Fraktion „Die Grünen im Rat“ hatte in der Februar-Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration (ACI) nachgefragt, ob die Verankerung zusätzlicher vorbereitender Gremien in der Geschäftsordnung rechtlich zulässig sei. Konkret ging es um Gremien, deren Empfehlungen dem Ausschuss zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.

Steuerungsgruppe als vorbereitendes Organ

In ihrer Antwort bestätigt die Verwaltung die Rechtmäßigkeit einer solchen Steuerungsgruppe. Nach § 27 Absatz 7 Satz 2 der Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen könne der Ausschuss seine inneren Angelegenheiten durch eine Geschäftsordnung regeln. Hierzu gehöre auch die organisatorische Ausgestaltung der Arbeitsweise, einschließlich vorbereitender Arbeitsstrukturen.

Die Steuerungsgruppe sei ausdrücklich als vorbereitendes Gremium ohne eigenständige Entscheidungsbefugnis konzipiert. Ihre Aufgabe bestehe darin, Förderanträge vorab zu sichten und Empfehlungen für die Ausschussberatung zu erarbeiten.

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Ausschussrechte bleiben unberührt

Die Verwaltung betont, dass die abschließende Beratung und Beschlussfassung über Förderanträge weiterhin ausschließlich beim Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration verbleibt. Die Rechte der Ausschussmitglieder auf Beratung, Stellungnahme und Abstimmung blieben uneingeschränkt bestehen.

Die Antwort wird in der nächsten Sitzung des Ausschusses am 21. April 2026 zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Unterlagen

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