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Stadt arbeitet an Neufassung der Hauptsatzung

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidEinstimmig nach Beschlussvorschlag
Enthaltungen: 2 (Linke, WatC)
03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-NordEinstimmig gegen Beschlussvorschlag
04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdwestEinstimmig nach Beschlussvorschlag bei 5 Enthaltungen (CDU)
04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-OstEinstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (Linke)
05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteEinstimmig nach Beschlussvorschlag
Enthaltungen: 1 (CDU)
10.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
Enthaltungen: 1 (FDP)
Dagegen: 2 (AfD)
Dafür: 15 (SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, CDU, Die Linke)
11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
19.03.2026Ratnoch nicht beraten

Die Stadtverwaltung legt dem Rat eine vollständig überarbeitete Hauptsatzung vor. Die bisherige Fassung stammt aus dem Jahr 2005 und soll an die aktuellen Anforderungen und die fortschreitende Digitalisierung angepasst werden.

Grundlegende Überarbeitung nach 20 Jahren

Die Hauptsatzung der Stadt Bochum wurde letztmals 2005 neu gefasst. In den vergangenen zwei Jahrzehnten wurden zwar einzelne Regelungen überarbeitet und ergänzt, dies führte jedoch teilweise zu einer unübersichtlichen Lesbarkeit. Die Verwaltung schlägt daher eine vollständige Neufassung vor, die auch den Anforderungen der voranschreitenden Digitalisierung Rechnung trägt.

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Umfangreiche Beratungsrunde geplant

Der Beschlussvorlage mit der Nummer 20252668 geht ein entsprechender Ratsbeschluss vom 18. Dezember 2025 voraus. Bevor der Rat am 19. März 2026 final über die neue Hauptsatzung entscheidet, durchläuft die Vorlage einen umfangreichen Beratungsprozess. Alle sechs Bezirksvertretungen werden zwischen dem 3. und 10. März angehört, bevor der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März die Vorberatung übernimmt.

Keine Sitzungsgelder für Gruppensitzungen

Ein Vorschlag zur Gewährung von Sitzungsgeldern auch für Gruppensitzungen konnte die Verwaltung nicht umsetzen. Grund hierfür ist, dass keine rechtliche Grundlage besteht. Nach § 45 Abs. 2 GO NRW sind Regelungen zum Sitzungsgeld in der Entschädigungsverordnung geregelt, die ausdrücklich nur Fraktionssitzungen – nicht jedoch Gruppensitzungen – vorsieht.

Detaillierte Begründungen in Synopse

Eine ausführliche Begründung zu den einzelnen Änderungsvorschlägen enthält die beigefügte Synopse. Die neue Hauptsatzung sowie die Gegenüberstellung der Änderungen sind der Vorlage als Anlagen beigefügt.

Unterlagen

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