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Neues Polizeipräsidium: Bebauungsplan für Standort am Harpener Hellweg vor Beschluss

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
03.03.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
Enthaltungen: 0
Dagegen: 2 (AfD)
Dafür:13 (SPD, CDU, Die Grünen, Die Linke, UWG:FB)
03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-NordMehrheitlich nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
Enthaltungen: 0
Dagegen: 2 (Grüne)
Dafür: 17 (SPD, CDU, AfD, Linke)
11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
19.03.2026Ratnoch nicht beraten

Der Rat soll am 19. März den Bebauungsplan Nr. 832 für das neue Polizeipräsidium am Harpener Hellweg beschließen. Das 17,5 Hektar große Plangebiet in Kornharpen soll neben dem Polizeistandort auch Gewerbeflächen und Waldausgleichsflächen umfassen.

Jahrhundertealter Standort wird aufgegeben

Das bisherige Polizeipräsidium an der Uhlandstraße war über ein Jahrhundert Dienstsitz der Polizei. Eine zeitgemäße Sanierung ist dort jedoch nicht möglich, weshalb die Polizei eine Ausschreibung für einen Neubau durchführte. Die Thelen Gruppe erhielt den Zuschlag und soll das neue Präsidium im westlichen Teil des Plangebietes errichten.

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Plangebiet zwischen Sheffield-Ring und Harpener Hellweg

Das Plangebiet liegt nördlich der Wohnbebauung an Havel- und Spreestraße, östlich des Sheffield-Rings und südlich des Harpener Hellwegs. Die derzeit überwiegend ackerbaulich genutzten Flächen sollen als Gewerbegebiet ausgewiesen werden. Im östlichen Teil sind weitere gewerbliche Nutzungen vorgesehen.

Waldausgleich und Grünverbindung geplant

Das städtebauliche Konzept sieht vor, die vorhandene Waldfläche im Osten zu sichern und angrenzende landwirtschaftliche Flächen aufzuforsten. Diese sollen als Waldausgleichsflächen für andere städtebauliche Vorhaben dienen, da in der Stadt ein akuter Mangel an solchen Flächen herrscht. Zusätzlich ist eine Grünverbindung zwischen den Bauflächen und der südlich angrenzenden Siedlung geplant.

Verkehrsanbindung über ausgebauten Harpener Hellweg

Die Erschließung erfolgt über den Harpener Hellweg, der parallel zum Bebauungsplan ausgebaut wird. Das ursprünglich geplante Konzept mit einem Kreisverkehr wurde zugunsten einer lichtsignalgeregelten Kreuzung geändert, da diese eine höhere Leistungsfähigkeit aufweist. Ein neuer Fuß- und Radweg soll das Gebiet mit angrenzenden Stadtteilen verbinden.

Lärmschutz und Umweltauswirkungen berücksichtigt

Gutachterliche Untersuchungen zum Gewerbe- und Verkehrslärm zeigen, dass die Immissionsrichtwerte eingehalten werden. Für die östlichen Gewerbegebiete werden stärker emittierende Anlagen ausgeschlossen. Eine Artenschutzprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass bei Einhaltung von Vermeidungsmaßnahmen keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände eintreten.

Planverfahren seit 2005 in Bearbeitung

Der Aufstellungsbeschluss für das Plangebiet wurde bereits 2005 gefasst. Nach verschiedenen Nutzungskonzepten und einer ersten Offenlage 2011 wurde das Verfahren aufgrund der neuen Planungsziele für das Polizeipräsidium grundlegend überarbeitet. Nach erneuter Veröffentlichung und Beteiligungsverfahren erfolgte eine Betroffenenbeteiligung zu geringfügigen Anpassungen.

Unterlagen

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