Rat beschließt Neufassung der Hauptsatzung nach Korrekturen

Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
07.05.2026Ratnoch nicht beraten

Der Stadtrat will eine korrigierte Fassung der Hauptsatzung beschließen. Grund sind versehentliche Änderungen bei bezirklichen Zuständigkeiten und Anpassungen nach der Streichung der Fragehalbestunden für Einwohner.

Korrekturen bei Bezirkszuständigkeiten erforderlich

Bei der Neufassung der Hauptsatzung, die der Rat am 19. März 2026 beschlossen hatte, wurden versehentlich der Ümminger See und der Stadtgarten Wattenscheid in Anlage 2 unter Ziffer 3.3.7 d aufgeführt. Diese Änderung war von der Verwaltung nicht beabsichtigt und wird nun wieder entfernt. Es bleibt daher bei der bisherigen bezirklichen Zuständigkeit für diese Bereiche.

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Anpassungen nach Wegfall der Fragehalbestunden

Der Rat hatte in seiner Sitzung am 19. März 2026 beschlossen, dass in den Ratssitzungen keine Fragehalbestunden für Einwohnerinnen und Einwohner mehr stattfinden sollen. Der entsprechende § 2a der Geschäftsordnung wurde daher gestrichen. Da dieser Paragraph auch Regelungen zur digitalen Teilnahme enthielt, die ebenfalls für Anregende nach § 24 der Gemeindeordnung NRW gelten sollten, war eine ausdrückliche Klarstellung in der Hauptsatzung erforderlich.

In Anlage 3 Ziffer 6 wird daher nun als letzter Satz ergänzt: „Bei digitalen Sitzungen wird der Petentin/dem Petenten ein gesicherter Zugang mit der Möglichkeit eines Rederechts eingeräumt.“

Weitere redaktionelle Anpassungen

Im Zuge der Überarbeitung wurde außerdem eine redaktionelle Anpassung in Anlage 3 Punkt 5 vorgenommen. Dort wird nun statt auf Punkt 3 auf Punkt 4 verwiesen, da der frühere Punkt 3 zur besseren Lesbarkeit in zwei eigenständige Punkte aufgeteilt worden war.

Inkrafttreten verzögert

Die am 19. März beschlossene Fassung der Hauptsatzung soll bis zur neuen Beschlussfassung am 7. Mai nicht öffentlich bekannt gemacht werden. Dadurch ist sichergestellt, dass es zu keinem Zeitpunkt zu einem Wegfall der bezirklichen Zuständigkeiten kommt.

Die Bezirksvertretungen werden über diese Änderungen durch eine Mitteilung der Verwaltung informiert. Der Rat entscheidet am 7. Mai 2026 über die korrigierte Neufassung.

Unterlagen

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