Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 07.05.2026 | Rat | noch nicht beraten |
Die Linksfraktion im Bochumer Rat erkundigt sich bei der Verwaltung nach den Vorbereitungen auf die ab Juli 2026 geltende neue Grundsicherung für Arbeitssuchende. Die Fraktion befürchtet durch die verschärften Sanktionsregelungen negative Auswirkungen auf Familien und die Wohnsituation von Leistungsbeziehern.
Die Fraktion „Die Linke im Rat“ der Stadt Bochum richtet eine Anfrage zur 6. Sitzung des Rates am 7. Mai 2026 an Oberbürgermeister Jörg Lukat. Gegenstand der Anfrage sind die sozialen Konsequenzen der neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende, deren Gesetzesentwurf Anfang März 2026 verabschiedet wurde und zum 1. Juli 2026 in Kraft tritt.
Verschärfte Sanktionsregelungen
Die neue Grundsicherung sieht strengere Sanktionsmechanismen vor als das bisherige Bürgergeld. Bereits beim zweiten Versäumnis eines Jobcenter-Termins werden die Geldleistungen um 30 Prozent gekürzt. Bei einer dritten aufeinanderfolgenden Abwesenheit kann der Leistungsbezug komplett gestrichen werden. Auch die Ablehnung von Förderkursen führt zu einer dreimonatigen Kürzung um 30 Prozent.
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Jetzt abonnierenVerfassungsrechtliche Bedenken
Die Linksfraktion äußert rechtliche Bedenken bezüglich der neuen Regelungen. Sie verweist auf das vom Bundesverfassungsgericht 2010 aus der Menschenwürdegarantie und dem Sozialstaatsprinzip abgeleitete „menschenwürdige Existenzminimum“. Dieses umfasse nicht nur die Sicherung des physischen Überlebens, sondern auch die gesellschaftliche Teilhabe.
Arbeitsministerin Bärbel Bas wird zitiert mit der Aussage: „Wir verschärfen die Sanktionen bis an die Grenze dessen, was verfassungsrechtlich zulässig ist.“ Führende Sozialverbände wie der VdK betonten, dass eine vollständige Streichung der Sozialleistung bei mehrfacher Ablehnung zumutbarer Jobs verfassungsrechtlich nicht möglich wäre.
Position des Bochumer Jobcenters
Georg Sondermann, Geschäftsführer des Bochumer Jobcenters, spricht laut der Anfrage im Hinblick auf die neue Grundsicherung von „sozialer Fairness“. Er befürworte die vollständige Kürzung der Geldleistungen beim dritten Meldeversäumnis und sehe in den verschärften Sanktionen „echte Möglichkeiten und Chancen“.
Fragen an die Verwaltung
Die Linksfraktion stellt der Stadtverwaltung fünf konkrete Fragen:
- Wie bereitet sich die Verwaltung auf die Umsetzung der neuen Grundsicherung vor?
- Hat bereits ein Austausch mit Wohlfahrtsverbänden stattgefunden? Falls nein, wird dies in Zukunft beabsichtigt?
- Welche Strategien sind vorgesehen, um mögliche negative Auswirkungen abzufedern?
- Wird die Einführung einer kostenlosen städtischen Sozialberatung geprüft? Falls nein, warum nicht?
- Sieht die Verwaltung zusätzliche Maßnahmen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit vor? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
Die Fraktion bittet um eine schriftliche Beantwortung der Anfrage. Die Anfrage ist von Ratsmitglied Gavin Währisch unterzeichnet.
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