Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 19.05.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid | noch nicht beraten |
Die AfD-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid hinterfragt das Vorgehen von Bezirksbürgermeister Holger Dünnebacke bei einer Sitzung im April. Fraktionschef Maik Klaus wirft dem Bezirksbürgermeister vor, unrechtmäßig in seine Rede eingegriffen zu haben.
Die AfD-Fraktion sieht die freie Rede in der Bezirksvertretung Wattenscheid bedroht. In einer 17 Fragen umfassenden Anfrage an Bezirksbürgermeister Holger Dünnebacke kritisiert Fraktionsvorsitzender Maik Klaus dessen Verhalten während der Sitzung vom 21. April 2026.
Streit um Grundlast-Debatte
Der Konflikt entzündete sich an Klaus‘ Äußerungen zur Nachhaltigkeitsstrategie. Klaus hatte in seiner Rede ausgeführt: „Zu den grundlastfähigen Energiequellen zählen in erster Linie die Kernenergie sowie die Energiegewinnung über Kohlekraftwerke. Und auch, wenn der Kollege Buschmann das hier in der Bezirksvertretung schon anders behauptet hat, gehören Photovoltaikanlagen und Windmühlen nicht dazu.“
Nach Klaus‘ Darstellung unterbrach ihn Bezirksbürgermeister Dünnebacke an dieser Stelle. Die AfD-Fraktion sieht darin einen unzulässigen Eingriff in die parlamentarische Debatte, da es sich um eine sachliche Kritik an der politischen Position eines anderen Fraktionsmitglieds gehandelt habe.
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Jetzt abonnierenKritik an Verwaltungsvorlage beanstandet
Auch Klaus‘ scharfe Kritik an der Verwaltungsvorlage zur Nachhaltigkeitsstrategie wurde vom Bezirksbürgermeister moniert. Klaus hatte die Vorlage als „an Peinlichkeit nicht mehr zu überbieten“ bezeichnet und von „infantilen Vorschlägen“ gesprochen. Er argumentiert, dass solche Formulierungen durch die Meinungsfreiheit gedeckt seien und zur zulässigen Kritik an der Verwaltungsarbeit gehörten.
Rechtliche Einordnung gefordert
In seiner Anfrage führt Klaus zunächst ausführlich die rechtlichen Grundlagen für die freie Mandatsausübung in kommunalen Gremien auf. Nach der Gemeindeordnung NRW seien politische Auseinandersetzungen zwischen Fraktionen nicht nur erlaubt, sondern wesentlicher Bestandteil der kommunalen Willensbildung.
Die AfD-Fraktion fragt nun nach den konkreten Grenzen der Kritik an Verwaltung und anderen Fraktionen. Klaus will wissen, auf welcher rechtlichen Grundlage der Bezirksbürgermeister eingegriffen hat und ob dessen persönliche politische Meinung dabei eine Rolle gespielt habe.
Sorge vor Selbstbeschränkung
Klaus warnt vor den Auswirkungen der Neuregelung des § 51 der Gemeindeordnung NRW. Die unklaren Rechtsbegriffe wie „Verletzung der Würde des Rates“ könnten zu einer Selbstbeschränkung bei Redebeiträgen führen, wenn zu vorschnell eingegriffen werde. Dies gefährde das freie Mandat und die freie Rede.
Die AfD-Fraktion fordert eine präzise Definition der Begriffe
- „Verletzung der Würde des Rates“
- „nicht nur geringfügige Verletzung der Ordnung oder der Würde des Rates“
- „gröbliche Verletzung der Ordnung“
Die Anfrage soll in der 6. Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid am 19. Mai behandelt werden.
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