Rat muss Ausschuss für Chancengerechtigkeit neu besetzen

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
05.02.2026RatEinstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages

Eine Gesetzesänderung zwingt den Stadtrat zur Neuwahl der Ausschussmitglieder. Der Oberbürgermeister beanstandete den ursprünglichen Beschluss vom November 2025, weil sachkundige Bürger nicht mehr berufen werden dürfen.

Oberbürgermeister beanstandet Ratsbeschluss

Der Rat hatte am 20. November 2025 die personelle Besetzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration beschlossen. Doch Oberbürgermeister Thomas Eiskirch beanstandete diesen Beschluss gemäß § 54 Absatz 2 der Gemeindeordnung NRW mit Schreiben vom 19. Januar 2026.

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Neue Rechtslage seit November 2025

Grund für die Beanstandung ist eine Gesetzesänderung: Mit Wirkung zum 1. November 2025 wurde § 27 der Gemeindeordnung NRW durch das „Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher und weiterer Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen“ vom 10. Juli 2025 neu gefasst.

Die entscheidende Änderung: Sachkundige Bürger können nicht mehr in Ausschüsse bestellt werden. Sie werden in der Neufassung nicht mehr erwähnt. Auch die stellvertretenden Mitglieder müssen zwingend Ratsmitglieder sein.

Keine sachkundigen Bürger mehr möglich

Nach der alten Regelung konnten neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger in Ausschüsse berufen werden. Diese Möglichkeit entfällt nun komplett. Die neue Fassung des § 27 GO NRW sieht ausschließlich eine Zusammensetzung durch direkt gewählte und vom Rat bestellte Ratsmitglieder vor.

Neuwahl am 5. Februar geplant

Der Rat soll in seiner Sitzung am 5. Februar 2026 eine komplette Neuwahl der sieben ordentlichen und sieben stellvertretenden Mitglieder des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration vornehmen. Der ursprüngliche Beschluss wird dabei aufgehoben.

Finanzielle oder klimarelevante Auswirkungen hat die Neuwahl nicht.

Unterlagen

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