Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 04.02.2026 | Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) | Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages |
Das Jugendamt will die Rahmenbedingungen für Inklusion in Kindertagesstätten verbessern. Eine Beschlussvorlage kritisiert die mangelnde Umsetzung der Basisleistung II und fordert flexiblere Regelungen im Landesrahmenvertrag nach dem Sozialgesetzbuch IX.
Probleme bei der inklusiven Betreuung
Die Verwaltung sieht erhebliche Schwierigkeiten bei der Umsetzung inklusiver Kindertagesbetreuung. Kinder, die Anspruch auf einen Platz nach Basisleistung II hätten, können überwiegend nur über die weniger umfangreiche Basisleistung I versorgt werden. Die als Ausgleich zugesagten individuellen Leistungen kommen laut Vorlage in der Praxis kaum an, da der Genehmigungsprozess als langwierig oder erfolglos zurückgemeldet wird.
Ratskompass-Newsletter
Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.
Jetzt abonnierenKonkrete Verbesserungsvorschläge
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie soll beschließen, dass drei zentrale Punkte in die Verhandlungen zum Landesrahmenvertrag und die KiBiz-Novellierung aufgenommen werden:
Die Vorlage fordert eine Änderung des Vertragstext, um beiden Modellen der Basisleistung I – zusätzliche Fachkraftstunden und kleinere Gruppensettings – gleichberechtigt zu behandeln. Derzeit ist im Vertrag eine „entweder-oder“-Formulierung enthalten.
Mietkostenpauschale als Hindernis
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Mietkostenpauschale. Bei Gruppenstärkenabsenkungen über 25 Prozent werden die Zahlungen automatisch gekürzt, weil im KiBiz-System nicht ausreichend Kinder für die Gruppenform hinterlegt werden können. Diese Kürzung kann von den Sachbearbeitenden nicht manuell korrigiert werden.
Mehr Flexibilität gefordert
Die Praxis meldet zurück, dass die beiden Modelle der Basisleistung I – Gruppenstärkenabsenkung und zusätzliche Fachkraftstunden – derzeit nicht flexibel in einer Einrichtung kombiniert werden können. Die Träger fordern, dass beispielsweise eine Gruppe mit Gruppenstärkenabsenkung arbeiten kann, während eine andere das Zusatzkraftmodell nutzt.
Die Beschlussvorlage geht am 4. Februar 2026 in den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie. Finanzielle Auswirkungen hat der Vorschlag nach Angaben der Verwaltung nicht.
Schreibe einen Kommentar