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Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss soll drei Mitglieder für Bochum-Fonds-Entscheidungsgremium ernennen

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Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss soll am 11. März 2026 drei Mitglieder sowie deren Stellvertreter für das Entscheidungsgremium des Bochum-Fonds bestimmen. Das 15-köpfige Gremium entscheidet über Großprojekte ab 7.501 Euro Fördersumme.

Bürgerfonds mit einem Euro pro Einwohner

Die Stadt stellt für jeden Einwohner einen Euro pro Jahr zur Verfügung, um bürgerschaftliche Ideen niedrigschwellig zu fördern. Der bereits 2020 vom Rat beschlossene Bochum-Fonds soll Projekte von Bürgern, Organisationen und Initiativen in den Quartieren ohne große bürokratische Hürden ermöglichen.

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Entscheidungsgremium mit 15 stimmberechtigten Mitgliedern

Für die Beurteilung größerer Projekte wurde ein Entscheidungsgremium eingerichtet, das sich aus Vertretern aller Bezirksvertretungen und des Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschusses zusammensetzt:

  • Je zwei Mitglieder aus den sechs Bezirksvertretungen (Mitte, Wattenscheid, Nord, Ost, Süd, Südwest)
  • Drei Mitglieder des Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschusses

Regelungen und Zuständigkeiten

Das Gremium tagt auf Einladung von Bochum Marketing dreimal jährlich und gibt sich eine eigene Geschäftsordnung. Die Sitzungen finden nicht-öffentlich statt. Die Bezirksvertretungen haben bereits im Dezember 2025 beziehungsweise Januar 2026 ihre Vertreter ernannt.

In der neuen Wahlperiode ist der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss für die Bochum-Strategie zuständig, weshalb die Ernennung dort erfolgt – zuvor war der Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa verantwortlich.

Beschlussvorlage zur Ernennung von Mitgliedern für das Entscheidungsgremium des Bochum-Fonds (PDF)

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