Alle Ratsfraktionen beantragen Einrichtung eines Beirats für Gleichstellung und Vielfalt

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Sämtliche im Rat vertretenen Fraktionen haben gemeinsam die Einrichtung eines Beirats „Gleichstellung und Vielfalt“ für die laufende Wahlperiode bis 2030 beantragt. Das 13-köpfige Gremium soll den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss in Gleichstellungsfragen beraten.

Breite politische Unterstützung für Gleichstellungsarbeit

Der interfraktionelle Antrag, der am 19. März im Rat behandelt werden soll, zeigt die parteiübergreifende Bedeutung des Themas. Alle sieben Ratsfraktionen – SPD, CDU, Grüne, Linke, UWG: Freie Bürger, FDP und BSW – haben das Papier gemeinsam eingereicht.

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Umfassender Aufgabenkatalog geplant

Der Beirat soll sich mit verschiedenen Themenbereichen beschäftigen: Grundsatzfragen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW, dem städtischen Gleichstellungsplan und Gender Mainstreaming. Weitere Schwerpunkte sind die Frauen- und Mädchenförderung sowie die Gleichstellung aller Geschlechter.

Schutz vor Gewalt als kommunale Aufgabe

Besondere Aufmerksamkeit soll der Schutz vor Gewalt und die Umsetzung der Istanbul-Konvention auf kommunaler Ebene erhalten. Auch Fragen der Geschlechtergerechtigkeit und Antidiskriminierung gehören zum geplanten Arbeitsbereich.

Organisationsstruktur nach bewährtem Muster

Die 13 Beiratsmitglieder sollen nach dem Verhältniswahlverfahren Hare-Niemeyer gewählt werden. Jede Ratsfraktion kann zusätzlich ein Ratsmitglied als beratendes Mitglied benennen. Die Verwaltung soll die Geschäftsordnung überarbeiten und an die Wahlperiode des Rates anpassen.

Fortsetzung bisheriger Arbeit

In der Begründung verweisen die Antragsteller darauf, dass der Beirat den zuständigen Fachausschuss bei Leitlinien zur Gleichstellung und Vielfalt unterstützen soll. Die Arbeit des Gremiums soll in der aktuellen Wahlperiode bis zum 31. Oktober 2030 fortgesetzt werden.

Antrag zur Einrichtung des Beirats „Gleichstellung und Vielfalt“ (PDF)

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