AfD beantragt Änderung der Geschäftsordnung für Integrationsausschuss

Dieser Beitrag ist KI-generiert. Mehr erfahren.

Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
26.02.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationnoch nicht beraten

Die AfD-Fraktion fordert eine Änderung der Geschäftsordnung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration. Der Änderungsantrag bezieht sich auf die Entsendung von Vertretern in den Landesintegrationsrat und soll eine rechtliche Unstimmigkeit korrigieren.

Änderung bei Entsendungsregelungen gefordert

Die AfD-Fraktion hat einen Änderungsantrag zur Geschäftsordnung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration eingereicht. Der Antrag zielt auf eine Modifikation des Paragraphen 2 (1) ab, der die Entsendung von Vertretern in übergeordnete Gremien regelt.

Konkret soll der bisherige Wortlaut „aus der Mitte der direkt gewählten Migrantenvertreter*innen“ durch „aus der Mitte der direkt gewählten Mitglieder und der in den Ausschuss entsandten Ratsmitglieder“ ersetzt werden. Die Änderung betrifft die Entsendung von drei Mitgliedern und drei Stellvertretern in den Landesintegrationsrat sowie eines Mitglieds und eines Stellvertreters in den Hauptausschuss des Landesintegrationsrates.

Ratskompass-Newsletter

Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

Jetzt abonnieren

Widerspruch zur Satzung des Landesintegrationsrats

Als Begründung führt die AfD-Fraktion an, dass die aktuelle Geschäftsordnung der Satzung des Landesintegrationsrats NRW widerspreche. Diese besage in Paragraph 6, dass Mitglieder durch Delegierte vertreten werden, die „direkt gewählte Integrationsratsmitglieder oder in den Integrationsrat entsandte Ratsmitglieder“ sein müssen.

Auch Paragraph 7 der Satzung zum Hauptausschuss sehe vor, dass sowohl direkt gewählte Integrationsratsmitglieder als auch entsandte Ratsmitglieder als Delegierte fungieren können. Stellvertretende Mitglieder seien hingegen als Delegierte für den Hauptausschuss ausgeschlossen.

Verwaltung bestätigt Rechtslage

Der Änderungsantrag stützt sich zusätzlich auf eine schriftliche Auskunft der Verwaltung vom 20. Februar 2026. Diese habe bestätigt, dass alle Arten von Ausschussmitgliedern zur Mitgliederversammlung entsandt werden können und beim Wahlverfahren nach Hare/Niemeyer alle 15 Mitglieder berücksichtigt werden.

Der Antrag wird in der ersten Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration am 26. Februar 2026 behandelt. Eingebracht haben ihn Maik Klaus als stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Ingrid Mohelská als direkt gewähltes Ausschussmitglied.

Unterlagen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit dem Absenden deines Kommentars werden dein Name, deine E-Mail-Adresse und dein Kommentartext gespeichert. Die E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Weitere Informationen findest du in unserer Datenschutzerklärung.