Schlagwort: Fußgängerüberweg

  • Änderungsantrag für barrierefreien Ausbau der Haltestelle Wibbeltstraße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Ein sachkundiger Bürger beantragt für die Umgestaltung der Bushaltestelle Wibbeltstraße die Einrichtung von Buskaps auf beiden Seiten sowie einen Zebrastreifen an der Querungsinsel. Die Vorschläge sollen die Verkehrssicherheit erhöhen und den Fußverkehr stärken.

    Antrag für erweiterte Sicherheitsmaßnahmen

    Nikolas Lange, sachkundiger Bürger im Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur, hat einen Änderungsantrag zum niederflurgerechten Ausbau der Haltestelle Wibbeltstraße eingereicht. Der Antrag soll in der 5. Ausschusssitzung am 27. Mai 2026 behandelt werden.

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    Zwei konkrete Ergänzungsvorschläge

    Der Änderungsantrag sieht zwei Ergänzungen zum vorliegenden Beschlusstext vor:

    • Die Haltestelle soll auf beiden Seiten als Buskap ausgeführt werden, wodurch die Fahrbahn beidseitig verengt wird
    • An der Querungsinsel soll ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) eingerichtet werden

    Begründung: Verkehrssicherheit und Platzgewinn

    Zur ersten Forderung führt der Antragsteller an, dass beide Fahrbahnen auch nach der von der Verwaltung geplanten Umgestaltung eine erhebliche Breite von 4,10 Metern beziehungsweise 5,05 Metern aufweisen würden. Durch die Verengung der Fahrbahn mittels Buskaps blieben die aufgrund des nahegelegenen Friedhofs und der Schule gut frequentierten Gehwege vollumfänglich erhalten.

    Die Fahrbahn-Verengung würde zudem Überholmanöver des Kfz-Verkehrs bei haltenden Bussen ausschließen. Bei der aktuellen Planung bestehe das Risiko gefährlicher Vorbeifahrten zwischen haltenden Bussen und der Querungshilfe, was ein deutliches Risiko für den Fußverkehr darstelle.

    Hoher Querungsbedarf durch Schule und Friedhof

    Den Zebrastreifen begründet der Antragsteller mit dem hohen Querungsbedarf durch die direkt an der Haltestelle verortete Schule sowie den Friedhof. Dies führe in Spitzenzeiten zu einem sehr hohen Aufkommen von Zu-Fuß-Gehenden, das auf starken motorisierten Verkehr treffe.

    Das Überqueren der Straße zwischen der langen Kette an Kraftfahrzeugen erweise sich für die schwächsten Verkehrsteilnehmenden als besonders schwierig. Dies stelle grundsätzlich und insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen eine deutliche Gefahr dar.

    Mit einem Zebrastreifen würde der Fußgängerverkehr gestärkt, den schwächsten Verkehrsteilnehmenden Vorrang eingeräumt und die Verkehrssicherheit deutlich erhöht. Zudem würde dem Leitbild Mobilität zur Geltung verholfen.

  • SPD-Fraktion erkundigt sich nach Zebrastreifen an der Riemker Straße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Mitte fragt nach den Möglichkeiten für einen Fußgängerüberweg vor dem Jugendtreff Hofstede. Grund sind geänderte Richtlinien, die Zebrastreifen bei geringerem Fußgängeraufkommen ermöglichen sollen.

    Hintergrund der Anfrage

    An der Riemker Straße 12 befindet sich der Jugendtreff Hofstede, der perspektivisch ausgebaut und erweitert werden soll. Direkt daneben liegen ein Pocket-Park sowie ein sanierter Kinderspielplatz.

    Bereits in der Bezirksvertretungssitzung vom 12. Januar 2024 wurde über einen Bürgerantrag nach § 24 GO NRW abgestimmt, der eine sichere Fußgängerüberquerung an dieser Stelle forderte. Ein interfraktioneller Antrag in derselben Sitzung verlangte die Suche nach alternativen Überquerungsmöglichkeiten. Die SPD-Fraktion stellte am 18. April 2024 eine weitere Anfrage zu diesem Thema.

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    Verwaltung lehnte bisher ab

    Die Verwaltung lehnte sowohl die Anregung als auch den Antrag ab, da gemäß den damaligen Richtlinien die Verkehrsbelastung zu hoch beziehungsweise die Anzahl der Fußgänger zu gering gewesen sei.

    Geänderte Richtlinien als neue Grundlage

    Mittlerweile wurde die Richtlinie für Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) geändert. Demnach können Fußgängerüberwege auch bei geringerem Fußgängeraufkommen eingerichtet werden, wenn besonders schutzbedürftige Personen die Stelle regelmäßig nutzen. Dies sei angesichts des Jugendtreffs, des Pocket-Parks und des Kinderspielplatzes gegeben, argumentiert die SPD-Fraktion.

    Konkrete Fragen an die Verwaltung

    Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion zwei Fragen:

    • Wie hoch ist das Fußgängeraufkommen an der beschriebenen Stelle?
    • Ist ein Zebrastreifen vor dem Jugendtreff Hofstede unter Berücksichtigung der schutzbedürftigen Personen möglich?

    Die Fraktion bittet um eine schriftliche Beantwortung der Anfrage, die für die Bezirksvertretungssitzung am 21. Mai 2026 vorgesehen ist.

  • STADTGESTALTER/Volt fordern Tempo 30 an Fußgängerüberwegen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.12.2025RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt fragt die Verwaltung, wie sie die neuen Möglichkeiten der Straßenverkehrsordnung für Tempo 30 an Fußgängerüberwegen umsetzt. Seit 2024 können Kommunen dort leichter Geschwindigkeitsbegrenzungen anordnen.

    Neue rechtliche Möglichkeiten seit 2024

    Die Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt hat eine Anfrage zur 3. Ratssitzung am 18. Dezember 2025 eingereicht, die sich mit den neuen Möglichkeiten zur Geschwindigkeitsbegrenzung an Fußgängerüberwegen beschäftigt. Seit der Novelle der Straßenverkehrsordnung 2024 ist es erleichtert worden, an Fußgängerüberwegen die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen – auch für Straßen des Vorbehaltsnetzes. Mit den 2025 umgesetzten geänderten Verwaltungsverfahrensvorschriften ist Tempo 30 auf einer Länge von 300 Metern im Bereich von Fußgängerüberwegen vorgesehen.

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    Sechs Fragen an die Verwaltung

    Dr. Volker Steude, Stefanie Beckmann und Nadja Zein-Draeger wollen von der Verwaltung wissen, wie viele Fußgängerüberwege in Straßenbereichen mit Geschwindigkeiten über 30 km/h liegen und ob bereits Tempobeschränkungen angeordnet wurden. Falls nicht, fragen sie nach den Gründen.

    Weiterhin interessiert die Ratsgruppe, an welchen Fußgängerüberwegen die Verwaltung 2026 Geschwindigkeitsbegrenzungen plant und nach welcher Systematik sie dabei vorgeht. Zusätzlich wollen sie wissen, wie die Verwaltung bauliche Maßnahmen zur Temporeduzierung und die neuen rechtlichen Möglichkeiten generell in Bezug auf die Verkehrssicherheit bewertet.

    Verkehrssicherheit im Fokus

    Die Anfragenden betonen, dass die Reduzierung von Geschwindigkeiten ein bedeutendes Mittel sei, um Unfallfolgen zu reduzieren sowie menschliche Gesundheit und Leben zu schützen.

  • Stadtgestalter/Volt fordern umfassende Verkehrsberuhigung in Weitmar-Mark

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Ratsgruppe Stadtgestalter/Volt beantragt für den Stadtteil Weitmar-Mark die Einrichtung mehrerer Fußgängerüberwege und flächendeckende Tempo-30-Zonen. Der Änderungsantrag zielt auf mehr Verkehrssicherheit an Kindergärten und eine bessere Anbindung der Geschäfte ab.

    Der Antrag der Ratsgruppe Stadtgestalter/Volt sieht weitreichende verkehrstechnische Maßnahmen für das Gebiet rund um den Kreisverkehrsplatz Markstraße/Heinrich-König-Straße/Kemnader Straße/Karl-Friedrich-Straße vor. Das Konzept umfasst vier Straßenabschnitte und soll die Verkehrssituation grundlegend verbessern.

    Neue Fußgängerüberwege vor Kindergärten geplant

    Auf der Karl-Friedrich-Straße sollen zwei neue Fußgängerüberwege entstehen: einer vor dem Evangelischen Kindergarten Emmaus und ein weiterer vor dem Kindergarten Kinderhof Bochum e.V. Zusätzlich wird die Prüfung eines dritten Überwegs zwischen dem Kreisverkehrsplatz und der Neulingstraße/Pfarrer-Halbe-Straße beantragt.

    Die Antragsteller begründen dies mit der aktuell unsicheren Verkehrssituation. Vor allem vor dem Kindergarten Kinderhof gebe es trotz zeitlich beschränkter Geschwindigkeitsreduzierung keine sichere Querungsmöglichkeit für die Straße.

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    Durchgängige Tempo-30-Zone als Kernforderung

    Parallel zu den Fußgängerüberwegen fordert die Ratsgruppe eine zusammenhängende Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Diese soll sich von der Prinz-Regent-Straße bis zum Kreisverkehrsplatz erstrecken und die bestehende zeitlich beschränkte Regelung ersetzen.

    Auf der Markstraße sind zwischen Kellermannsweg und Kreisverkehrsplatz drei neue Fußgängerüberwege vorgesehen, wobei einer auf Höhe der Sparkassen-Filiale unter Einbeziehung vorhandener Querungshilfen entstehen soll. Auch hier wird eine begleitende Tempo-30-Regelung gefordert.

    Reform der Straßenverkehrsordnung als rechtliche Grundlage

    Die Antragsteller verweisen auf die reformierte Straßenverkehrsordnung, die Kommunen vereinfachte Möglichkeiten für Geschwindigkeitsbegrenzungen im Umfeld von Fußgängerüberwegen einräumt. Nach § 45 Abs. 9 Nr. 6 StVO können auf einer Gesamtlänge von 300 Metern in unmittelbarer Nähe von Fußgängerüberwegen Tempo-30-Zonen auch auf Straßen des Vorbehaltsnetzes angeordnet werden.

    Zusätzliche Maßnahmen für Geschäfte und Parkplätze

    Der Antrag sieht weitere verkehrsplanerische Verbesserungen vor: Der Mittelstreifen auf der Markstraße soll begrünt werden, und im Bereich des Kreisverkehrsplatzes sind auf bestehenden Parkflächen Ladezonen für anliegende Einzelhandels- und Versorgungsbetriebe geplant.

    Die Maßnahmen sollen nicht nur die Sicherheit für Fußgänger erhöhen, sondern auch den Einzelhandel durch bessere Erreichbarkeit stärken. Dr. Volker Steude, Sprecher der Ratsgruppe, hebt den hohen Querungsbedarf zwischen den beidseitig der Markstraße gelegenen Geschäften hervor.

    Der Antrag wird in der ersten Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 20. Januar 2026 behandelt.