Stadtgestalter/Volt fordern umfassende Verkehrsberuhigung in Weitmar-Mark

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

Die Ratsgruppe Stadtgestalter/Volt beantragt für den Stadtteil Weitmar-Mark die Einrichtung mehrerer Fußgängerüberwege und flächendeckende Tempo-30-Zonen. Der Änderungsantrag zielt auf mehr Verkehrssicherheit an Kindergärten und eine bessere Anbindung der Geschäfte ab.

Der Antrag der Ratsgruppe Stadtgestalter/Volt sieht weitreichende verkehrstechnische Maßnahmen für das Gebiet rund um den Kreisverkehrsplatz Markstraße/Heinrich-König-Straße/Kemnader Straße/Karl-Friedrich-Straße vor. Das Konzept umfasst vier Straßenabschnitte und soll die Verkehrssituation grundlegend verbessern.

Neue Fußgängerüberwege vor Kindergärten geplant

Auf der Karl-Friedrich-Straße sollen zwei neue Fußgängerüberwege entstehen: einer vor dem Evangelischen Kindergarten Emmaus und ein weiterer vor dem Kindergarten Kinderhof Bochum e.V. Zusätzlich wird die Prüfung eines dritten Überwegs zwischen dem Kreisverkehrsplatz und der Neulingstraße/Pfarrer-Halbe-Straße beantragt.

Die Antragsteller begründen dies mit der aktuell unsicheren Verkehrssituation. Vor allem vor dem Kindergarten Kinderhof gebe es trotz zeitlich beschränkter Geschwindigkeitsreduzierung keine sichere Querungsmöglichkeit für die Straße.

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Durchgängige Tempo-30-Zone als Kernforderung

Parallel zu den Fußgängerüberwegen fordert die Ratsgruppe eine zusammenhängende Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Diese soll sich von der Prinz-Regent-Straße bis zum Kreisverkehrsplatz erstrecken und die bestehende zeitlich beschränkte Regelung ersetzen.

Auf der Markstraße sind zwischen Kellermannsweg und Kreisverkehrsplatz drei neue Fußgängerüberwege vorgesehen, wobei einer auf Höhe der Sparkassen-Filiale unter Einbeziehung vorhandener Querungshilfen entstehen soll. Auch hier wird eine begleitende Tempo-30-Regelung gefordert.

Reform der Straßenverkehrsordnung als rechtliche Grundlage

Die Antragsteller verweisen auf die reformierte Straßenverkehrsordnung, die Kommunen vereinfachte Möglichkeiten für Geschwindigkeitsbegrenzungen im Umfeld von Fußgängerüberwegen einräumt. Nach § 45 Abs. 9 Nr. 6 StVO können auf einer Gesamtlänge von 300 Metern in unmittelbarer Nähe von Fußgängerüberwegen Tempo-30-Zonen auch auf Straßen des Vorbehaltsnetzes angeordnet werden.

Zusätzliche Maßnahmen für Geschäfte und Parkplätze

Der Antrag sieht weitere verkehrsplanerische Verbesserungen vor: Der Mittelstreifen auf der Markstraße soll begrünt werden, und im Bereich des Kreisverkehrsplatzes sind auf bestehenden Parkflächen Ladezonen für anliegende Einzelhandels- und Versorgungsbetriebe geplant.

Die Maßnahmen sollen nicht nur die Sicherheit für Fußgänger erhöhen, sondern auch den Einzelhandel durch bessere Erreichbarkeit stärken. Dr. Volker Steude, Sprecher der Ratsgruppe, hebt den hohen Querungsbedarf zwischen den beidseitig der Markstraße gelegenen Geschäften hervor.

Der Antrag wird in der ersten Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 20. Januar 2026 behandelt.

Unterlagen

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