Kategorie: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie

  • Stadt informiert über aufsuchende Hilfen für Kinder und Familien

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.05.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten
    21.05.2026Ausschuss für Schule und Bildungnoch nicht beraten

    Das Jugendamt beantwortet eine SPD-Anfrage zu aufsuchenden Hilfen in Bochum. Die Verwaltung sieht die Angebote als gut ausgebaut an, warnt aber vor hoher Auslastung durch steigende Bedarfe nach der Pandemie und Fachkräftemangel.

    Die SPD-Fraktion hatte sich nach dem aktuellen Stand der aufsuchenden Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien erkundigt. Hintergrund sind zunehmende Herausforderungen durch Schulabsentismus, soziale Problemlagen und psychische Belastungen.

    Breites Spektrum an Hilfsangeboten

    Die Stadt bietet verschiedene aufsuchende Hilfen an:

    • Ambulante Hilfen zur Erziehung (Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaften, flexible aufsuchende Hilfen der Jugendhilfezentren)
    • KiTa-Sozialarbeit mit präventivem Ansatz
    • Mobile Jugendsozialarbeit für benachteiligte Jugendliche
    • Schulsozialarbeit mit teilweise aufsuchenden Anteilen
    • Erziehungsberatung in KiTas, Schulen und Kinderarztpraxen

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    Personal und Finanzierung

    Die Personalausstattung variiert je nach Bereich:

    • Mobile Jugendsozialarbeit: 13 Vollzeitäquivalente (4 bei freien Trägern, 9 bei der Stadt)
    • Schulsozialarbeit: etwa 90 Vollzeitäquivalente (46,46 beim Jugendamt, 4 beim Schulverwaltungsamt, circa 40 im Landesdienst)

    Die Finanzierung erfolgt überwiegend über kommunale Mittel im Rahmen der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe, ergänzt durch Landesprogramme und punktuelle Drittmittel.

    Zusammenarbeit und Übergänge

    Die Kooperation zwischen Schulen, Jugendamt und freien Trägern erfolgt über enge Kooperationsstrukturen, gemeinsame Fallbesprechungen und Hilfeplanverfahren. Übergänge zwischen den Professionen werden durch Hilfeplangespräche, gemeinsame Termine und Sozialraumkonferenzen gestaltet.

    Für Schulabsentismus gibt es verbindliche Verfahren basierend auf dem „Notfallordner für die Schulen“ des Schulministeriums und Handreichungen der Bezirksregierung. Die Schulpsychologie bietet dazu regelmäßig Weiterbildungen an.

    Hohe Auslastung und Maßnahmen

    Die Verwaltung bewertet die aktuelle Auslastung als „hoch bis sehr hoch“. Dies liege an Belastungen nach der Pandemie, Fachkräftemangel und steigenden Bedarfen – bestätigt durch Landesstatistiken mit steigenden Fallzahlen in den Hilfen zur Erziehung.

    Geplante Maßnahmen zur besseren Erreichung belasteter Familien:

    • Ausbau niedrigschwelliger sozialräumlicher Angebote
    • Verstärkung präventiver Gruppenangebote
    • Engere Kooperation mit KiTas und Schulen
    • Intensivierung der Krisenintervention
    • Besuchsangebot für Familien mit Neugeborenen

    Fazit der Verwaltung

    Das Jugendamt sieht das Zusammenspiel von öffentlichen und freien Trägern als „gut ausgebaut und verlässlich“ an. Aufgrund steigender Bedarfe seien die Ressourcen jedoch stark belastet. Die Verwaltung setzt auf Weiterentwicklung von Kooperationen, Ausbau präventiver Angebote und engere Verzahnung von Jugendhilfe, Schule und Gesundheitssystem als „zielführende Strategie“.

    Besonders bei Schulabsentismus sei frühzeitige Präventionsarbeit notwendig. Verstärkte Investitionen in niedrigschwellige, aufsuchende Angebote könnten dazu beitragen, schwerwiegende erzieherische Hilfeleistungen zu minimieren.

  • Stadt reduziert Vertretungsstützpunkte für Kindertagespflege von drei auf zwei

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.05.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten

    Aufgrund sinkender Nachfrage nach Kindertagespflege und dem weiteren Kita-Ausbau wird die Stadt ab November 2026 nur noch zwei statt drei Vertretungsstützpunkte betreiben. Der Kooperationsvertrag mit dem bisherigen Träger läuft zum Jahresende aus.

    Weniger Bedarf durch Kita-Ausbau

    Die Verwaltung hat den Ausbau der Vertretungsstützpunkte für Kindertagespflege neu bewertet. Grund sind tendenziell sinkende Zahlen bei den Kindertagespflegepersonen und teilweise dauerhaft freibleibende Plätze. Durch den weiteren Ausbau von Kindertagesstätten wird der Bedarf im Bereich der Kindertagespflege zurückgehen.

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    Aktueller Stand der Vertretungsstützpunkte

    Seit 2018, als der Ausbau von Vertretungsstützpunkten beschlossen wurde, sind drei Einrichtungen eröffnet worden – in Wattenscheid, Ost und Mitte. Jeder Stützpunkt beschäftigt drei Kindertagespflegepersonen oder Erzieher und kann maximal neun Kinder betreuen.

    Anspruch auf Vertretung

    Die Stadt ist verpflichtet, Erziehungsberechtigten bei Ausfallzeiten der Kindertagespflegeperson eine adäquate Vertretung zu bieten. Anspruch haben:

    • Bochumer Erziehungsberechtigte mit Kindern unter drei Jahren in bestehenden Kindertagespflegeverhältnissen
    • Erziehungsberechtigte von außerhalb, deren Kinder unter drei Jahren bei einer Bochumer Kindertagespflegeperson betreut werden

    Die Vertretung greift bei Betreuungsausfall wegen Krankheit oder Urlaub der eigentlichen Kindertagespflegeperson.

    Neuausschreibung ab November

    Der Kooperationsvertrag mit dem Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Bochum (SkF Bochum) läuft zum 31. Oktober 2026 aus. Ab dem 1. November 2026 werden zwei Vertretungsstützpunkte neu ausgeschrieben.

    Die Mitteilung wird am 20. Mai 2026 dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zur Kenntnisnahme vorgelegt.

  • Jahresbericht des Kinder- und Jugendrings 2025 wird vorgestellt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.05.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten

    Der Kinder- und Jugendring Bochum legt seinen Jahresbericht für 2025 vor. Das Dokument wird im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie präsentiert und zur Kenntnisnahme vorgelegt.

    Präsentation im Jugendausschuss

    Am 20. Mai 2026 wird der Jahresbericht des Kinder- und Jugendrings Bochum für das Jahr 2025 den Mitgliedern des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie (JHA) vorgestellt. Zu der schriftlichen Vorlage erfolgt zusätzlich eine kurze mündliche Präsentation der Ergebnisse.

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    Kenntnisnahme durch Ausschussmitglieder

    Die Verwaltungsmitteilung vom 11. Mai 2026 sieht vor, dass der Bericht den Ausschussmitgliedern zur Kenntnisnahme vorgelegt wird. Verfasser der Mitteilung ist Bernd Laschitzki aus dem Jugendamt.

    Der Kinder- und Jugendring ist ein wichtiger Partner in der kommunalen Jugendarbeit und berichtet regelmäßig über seine Aktivitäten und Entwicklungen im vergangenen Jahr.

  • Verein ZDM erhält befristete Anerkennung als Träger der Jugendhilfe

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.05.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten

    Das Jugendamt schlägt die dreijährige Anerkennung des „Zentrums für Demokratie und Menschenrechte e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe vor. Der Verein bietet seit 2021 verschiedene Projekte für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund an.

    Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie soll am 20. Mai 2026 über die befristete Anerkennung des Vereins „ZDM – Zentrum für Demokratie und Menschenrechte e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe entscheiden. Die Verwaltung empfiehlt eine Anerkennung bis zum 20. Mai 2029.

    Vereinsprofil und Struktur

    Der Verein wurde am 1. Januar 2021 von ehrenamtlichen Mitgliedern mit aserbaidschanischen Wurzeln gegründet. Er hat seinen Sitz am Südring 36 und ist mit 26 Mitgliedern und Ehrenamtlichen im Vereinsregister beim Amtsgericht Bochum unter VR 5111 eingetragen. Die Satzungsziele umfassen neben der Kinder- und Jugendhilfe auch Altenhilfe, Naturschutz sowie die Förderung von Flüchtlingen und Menschen mit Behinderung.

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    Projekte und Angebote seit 2021

    Der Verein führt seit 2021 kontinuierlich den „Leseklub“ durch, in dem Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund ihre deutschen Sprachfähigkeiten verbessern können. Zusätzlich bietet er regelmäßig „Fit in Deutsch“-Kurse für ukrainische Flüchtlinge an.

    Im Rahmen des Projekts „Solidarität mit ukrainischen Geflüchteten“ organisierte der Verein 2022 Ferienaktivitäten wie Besuche des Deutschen Fußballmuseums und des Sea Life Aquariums. Sportliche Angebote wie Basketball- und Handballtraining sowie Klavierunterricht ergänzten das Programm.

    Inklusive und digitale Bildungsangebote

    Besonders hervorzuheben sind die inklusiven Projekte des Vereins:

    • 2023: Ebru-Kurse für 20 Kinder mit und ohne Behinderung
    • 2024: „Naturtalente Inklusiv“ – barrierefreie Holzwerkstatt für 33 teilnehmende Kinder
    • 2024: Dame-Spiel-Kurse mit 42 Kindern verschiedener Fähigkeiten
    • 2025: „KI für Alle“ – Workshops zu Künstlicher Intelligenz
    • 2025: „Schach Gemeinsam“ – barrierefreie Schachkurse

    Im Bereich der Medienkompetenz führte der Verein Workshops zum Umgang mit YouTube und digitalen Plattformen durch, an denen wöchentlich 18-20 Jugendliche teilnahmen.

    Umwelt- und Demokratiebildung

    Zur Förderung des Umweltbewusstseins initiierte der Verein das Projekt „Heimat für Vögel“, bei dem Kinder Nistkästen bauten und aufstellten. Eine Informationsveranstaltung vermittelte Jugendlichen Kenntnisse über internationale Umweltschutzabkommen.

    Aktuelle Projekte widmen sich der Demokratiebildung: „Brücken für Toleranz“ soll 60 Geflüchtete und Migranten über Antisemitismus aufklären. Das Projekt „Integration fördern, Radikalismus verhindern“ zielt auf die Stärkung demokratischer Werte bei jungen Geflüchteten mit muslimischem Hintergrund ab.

    Anerkennungsvoraussetzungen erfüllt

    Die Verwaltung bestätigt, dass der Verein alle Voraussetzungen des § 75 SGB VIII erfüllt. Die erforderlichen Unterlagen wie Vereinsregistereintrag, Gemeinnützigkeitsbescheid und Führungszeugnisse des Vorstandes liegen vor. Sowohl die AG 78 – Jugendförderung als auch die AG 78 – Fachverbände Jugendhilfe befürworten die befristete Anerkennung.

    Berichtspflichten während der Anerkennungszeit

    Die Anerkennung ist mit folgenden Auflagen verbunden:

    • Beschränkung auf Tätigkeiten im Bereich der Jugendhilfe
    • Vorlage detaillierter Tätigkeitsberichte zum 20. Mai 2027, 2028 und 2029
    • Kein Anspruch auf öffentliche Förderung durch die Anerkennung
    • Möglichkeit des Widerrufs bei Wegfall der Voraussetzungen

    Der Verein kooperiert mit anderen Organisationen und hat bereits bei Projekten des Kinder- und Jugendrings Bochum mitgewirkt. Er agiert überparteilich und überkonfessionell.

  • Verein „Ronak e.V.“ soll als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt werden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.05.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten

    Der Jugendhilfeausschuss entscheidet über die unbefristete Anerkennung des Vereins „Ronak e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe. Der Verein unterstützt seit 2018 die Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund durch vielfältige Bildungs- und Freizeitangebote.

    Befristete Anerkennung läuft aus

    Der Verein „Ronak e.V.“ war bereits im Oktober 2022 vom Jugendhilfeausschuss für drei Jahre befristet als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt worden. Nun hat der Verein die unbefristete Anerkennung gemäß § 75 des Sozialgesetzbuches VIII beantragt.

    Die Verwaltung des Jugendamtes empfiehlt dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie, dieser Bitte zu entsprechen. Der Verein habe durch seine Tätigkeitsberichte von 2023 bis 2025 nachgewiesen, dass er die Voraussetzungen für eine unbefristete Anerkennung erfüllt.

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    Vielfältige Angebote für Integration

    „Ronak e.V.“ entstand aus einer Initiative von Geflüchteten aus Syrien, insbesondere von kurdischen Flüchtlingen. Der 2018 gegründete Verein mit Sitz in der Bochumer Straße 112 hat derzeit 50 Mitglieder und ehrenamtlich Tätige. Rund 150 Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Alter von sechs bis 30 Jahren nehmen an den verschiedenen Angeboten teil.

    Das Spektrum der Vereinsaktivitäten umfasst:

    • Musikalischen Unterricht für Kinder und Jugendliche
    • Nachhilfekurse in Deutsch, Mathematik und Englisch
    • Freizeitreisen und Ausflüge zu Parks, Zoos und Museen
    • Kulturelle Veranstaltungen und Musikabende
    • Sportkurse wie Yoga, Taekwondo und Karate
    • Sprachkurse und ein Sprach-Café
    • Beratung und Begleitung von Flüchtlingen bei Behördengängen

    Breite Vernetzung und Kooperationen

    Der Verein kooperiert mit anderen Vereinen und Organisationen, ist Mitglied im paritätischen Wohlfahrtsverband und hat bei Projekten des Kinder- und Jugendrings mitgewirkt. Er agiert überparteilich und überkonfessionell.

    Sowohl die AG 78 – Jugendförderung als auch die AG 78 – Fachverbände Jugendhilfe befürworten eine unbefristete Anerkennung des Vereins.

    Entscheidung mit Auflagen

    Die Verwaltung schlägt vor, die Anerkennung mit drei Nebenbestimmungen zu versehen:

    • Die Anerkennung bezieht sich ausschließlich auf die Tätigkeit im Bereich der Jugendhilfe
    • Ein Anspruch auf öffentliche Förderung wird durch die Anerkennung nicht begründet
    • Die Anerkennung kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen

    Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie entscheidet am 20. Mai 2026 über den Antrag.

  • Jugendamt empfiehlt unbefristete Anerkennung für GEMI e.V. als Träger der freien Jugendhilfe

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.05.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten

    Der Verein „GEMI e.V.“ soll nach dreijähriger befristeter Anerkennung nun unbefristet als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt werden. Das Jugendamt empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss die Anerkennung, da der Verein seine Eignung durch vielfältige Aktivitäten in der Kinder- und Jugendarbeit nachgewiesen hat.

    Übergang von befristeter zu unbefristeter Anerkennung

    Der Jugendhilfeausschuss hatte den Verein „GEMI e.V.“ am 31. August 2022 zunächst für drei Jahre befristet als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII anerkannt. Nach Vorlage der Tätigkeitsberichte von 2023 bis 2025 sieht die Verwaltung nun alle Voraussetzungen für eine unbefristete Anerkennung erfüllt.

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    Vereinsprofil und Struktur

    Der Verein „GEMI – Forum gemeinsam für Integration e.V.“ wurde 2017 gegründet und hat seinen Sitz in der Otto-Brenner-Straße 25. Er ist mit 15 Mitgliedern, 5 Mitarbeitern und über 50 Ehrenamtlichen in der migrantischen Community des Bezirks etabliert. Der Verein ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband und kooperiert mit dem Kinder- und Jugendring Bochum e.V.

    Vielfältige Aktivitäten in der Jugendarbeit

    Die Vereinsarbeit umfasst zahlreiche Bereiche der Kinder- und Jugendarbeit:

    • Veranstaltungen zur Demokratiebildung und Integration
    • Bildungsreisen nach Weimar, Düsseldorf und Berlin
    • Sozial- und Orientierungsberatung
    • Sportliche Aktivitäten wie Chi Gong und Gesundheitssport
    • Regelmäßiger kostenloser Nachhilfeunterricht für Schüler der 1. bis 10. Klasse
    • Lesecafé mit mehrsprachigen Angeboten

    Besondere Projekte und Auszeichnungen

    Der Verein organisierte in den vergangenen Jahren verschiedene herausragende Projekte. Dazu gehörten die Teilnahme am Bergwaldprojekt in Hemer, gemeinsame Aktivitäten mit ukrainischen Geflüchteten und die Verleihung des GEMI-Jugendpreises für besonderes Engagement zur Gleichberechtigung der Geschlechter. 2025 fand die Preisverleihung unter dem Motto „Jugendbeteiligung stärken und demokratisches Miteinander gestalten“ statt.

    Positive Bewertung durch Fachgremien

    Die AG 78 Jugendförderung sowie die AG 78 Fachverbände Jugendhilfe befürworten die unbefristete Anerkennung des Vereins. Das Jugendamt bestätigt, dass alle Voraussetzungen des § 75 Abs. 1 SGB VIII erfüllt sind.

    Nebenbestimmungen der Anerkennung

    Die empfohlene unbefristete Anerkennung enthält drei wichtige Hinweise:

    • Die Anerkennung bezieht sich ausschließlich auf die Tätigkeit im Bereich der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII
    • Ein Anspruch auf öffentliche Förderung wird dadurch nicht begründet
    • Die Anerkennung kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen

    Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie entscheidet am 20. Mai 2026 über die unbefristete Anerkennung. Die Maßnahme hat keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.

  • ESF-Programm „ElternChanceN“ unterstützt über 8.000 Familien in Bochum

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.05.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten

    Das Bundesprogramm „ElternChanceN – mit Elternbegleitung Familien stärken“ zeigt positive Bilanz: Seit 2023 erreichte das im Familienpädagogischen Zentrum angesiedelte Programm mit über 350 Angeboten rund 8.680 Eltern, Kinder und Fachkräfte. 135 qualifizierte Elternbegleiter arbeiten stadtweit in verschiedenen Einrichtungen.

    Programm läuft bis 2028

    Das ESF-plus-Programm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend startete am 1. Januar 2023 in Bochum. Die zweite Förderphase begann am 1. Juni 2025 und endet am 31. Mai 2028. Das Programm baut auf den Vorgängerprogrammen „Elternchance I“ und „Elternchance II“ auf, die bereits seit 2015 das „Bochumer Netzwerk – mit Elternbegleitung Familien stärken“ entwickelt haben.

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    Fokus auf Familien in besonderen Lebenslagen

    Das Programm richtet sich insbesondere an:

    • Familien mit kleinem Einkommen
    • Familien mit Migrations- oder Fluchthintergrund
    • Von Armut bedrohte Familien
    • Alleinerziehende

    Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Begleitung bei wichtigen Lebensphasenübergängen, insbesondere beim Wechsel von der Kindertagesstätte in die Grundschule.

    Drei Zugangswege für passgenaue Angebote

    Das Programm arbeitet über drei Säulen:

    • Fachbezogene Unterstützung der Elternbegleiter vor Ort über den Arbeitskreis Bochumer Elternbegleiter des Familienpädagogischen Zentrums
    • Ausbau des bestehenden „Bochumer Netzwerk Elternbegleitung“ (2017-2020)
    • Auf- und Ausbau des Konzepts „Schulstart“: Vernetzte Angebote verschiedener Fachbereiche für jahrgangsbezogene Eltern-, Kind- und Familiengruppen

    Neue Kooperationspartner erweitern Netzwerk

    Seit 2025 ist das Gesundheitsamt neuer wichtiger Kooperationspartner. In der zweiten Förderphase konnten weitere Familienzentren, Kindertagesstätten sowie zwei Familiengrundschulzentren des Startchancen-Programms Deutschland in das Netzwerk aufgenommen werden.

    135 qualifizierte Elternbegleiter im Einsatz

    Die Elternbegleiter sind pädagogische Fachkräfte, die eine zusätzliche Bundesqualifikation zur Elternbegleitung erworben haben. Sie arbeiten in verschiedenen Bereichen:

    • Familienzentren und Kitas
    • Einrichtungen der Familienbildung
    • Begrüßungsteam
    • Familiengrundschulzentren und Schulen
    • Sozialer Dienst
    • Schul- und Kitasozialarbeit
    • Als Inklusionskräfte
    • Mehrgenerationenhäuser und Stadtteiltreffs
    • Unterstützende Vereine der Jugendhilfe

    Positive Evaluationsergebnisse

    Eine bundesweite Elternbefragung 2024 zeigt die Wirksamkeit des Programms:

    • 94 Prozent der Eltern fühlten sich in den Angeboten wohl
    • Fast 90 Prozent sagen, dass die Angebote ihnen helfen, ihre Kinder besser zu fördern
    • Über 86 Prozent erleben eine konkrete Entlastung im Familienalltag

    Teil der Bochumer Präventionsketten

    Das Programm „ElternChanceN“ ist ein wichtiger Bestandteil der Bochumer Präventionsketten unter dem Leitbild „Prävention für bessere Bildungschancen von Kindern und ein gesundes Aufwachsen in Bochum“. Es trägt dazu bei, die Bedarfe von Familien frühzeitig in die kommunale Präventionsarbeit einzubeziehen.

    Der Jugendhilfeausschuss wird am 20. Mai 2026 über das Programm informiert. Der Bericht erfolgt mündlich und präsentationsgestützt.

  • Verfahrenslotsen berichten über Unterstützung bei Eingliederungshilfe

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.05.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten

    Das Jugendamt stellt die Arbeit der Verfahrenslotsen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung vor. Die seit 2024 tätigen Fachkräfte unterstützen Familien beim Zugang zu Leistungen und beraten das Amt bei der Weiterentwicklung inklusiver Hilfen.

    Neue Funktion seit 2024 eingeführt

    Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) vom Juni 2021 wurde der Grundstein gelegt, um Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung künftig Hilfen aus einer Hand anzubieten. Die bisher getrennte Organisation der Eingliederungshilfe nach SGB VIII und SGB IX stellte Familien häufig vor erhebliche Herausforderungen durch unterschiedliche Zuständigkeiten.

    Seit 2024 sind daher nach § 10b SGB VIII Verfahrenslotsen in den Jugendämtern tätig. Sie sollen Verfahren vereinfachen, Transparenz schaffen, Zugänge zu Leistungen verbessern und die inklusionsorientierte Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe unterstützen.

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    Aufgaben auf zwei Ebenen

    Die Verfahrenslotsen haben ein doppeltes Aufgabenspektrum:

    • Unabhängige Unterstützung und Begleitung junger Menschen mit (drohender) Behinderung und ihrer Familien im Einzelfall
    • Beratende Funktion gegenüber dem Jugendamt auf struktureller Ebene

    Dabei begleiten sie den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe fachlich im Prozess der Zusammenführung der Eingliederungshilfe unter dem Dach des Jugendamtes.

    Berichtspflicht und Präsentation

    Nach § 10b Abs. 2 SGB VIII sind die Verfahrenslotsen verpflichtet, regelmäßig über ihre Aufgabenwahrnehmung, gewonnenen Erfahrungen und beobachteten strukturellen Entwicklungen zu berichten.

    Im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie am 20. Mai 2026 geben die Verfahrenslotsinnen einen Überblick über ihre bisherigen Erfahrungen seit Einführung des Angebots. Dabei berichten sie über zentrale Themen, die Familien beim Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe bewegen.

    Der Bericht umfasst den Zeitraum vom 1. Dezember 2024 bis 31. Dezember 2025 und enthält vollständige Auswertungen, Fallzahlen, Themenschwerpunkte und fachliche Beobachtungen.

  • Flex-Kitas betreuen Kinder ab zwei Jahren mit hoher Auslastung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.02.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    20.05.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten

    Die Verwaltung hat detaillierte Informationen zu den flexiblen Kindertagesstätten in Bochum vorgelegt. Die acht Einrichtungen bieten erweiterte Öffnungszeiten und sind nahezu vollständig ausgelastet. Ein weiterer Ausbau ist aufgrund der Haushaltssituation nicht geplant.

    Altersgruppen und Öffnungszeiten

    Das Angebot „Flexible Kita im Stadtbezirk“ richtet sich an Kinder ab zwei Jahren. Die Einrichtungen können ihre Öffnungszeiten flexibel gestalten – montags bis freitags von 6:30 bis 19 Uhr sowie samstags von 7:30 bis 13 Uhr. Pro Einrichtung werden bis zu zehn Plätze mit einer maximalen täglichen Verweildauer von neun Stunden angeboten.

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    Hohe Auslastung in allen Standorten

    Die Abfrage bei den Flex-Kitas ergab für die Kitajahre 2024/25 und 2025/26 eine nahezu vollständige Auslastung:

    • Pastor Viertmann (Ev. Kirchenkreis): 9 Flex-Verträge
    • Kita Harkortstraße (Ev. Kirchenkreis): 10 Plätze
    • Kita Liebfrauen (Kita-Zweckverband): 10-12 Plätze
    • Kita Fischerstraße (Stadt): 6-10 Plätze
    • Kita Hermannstraße (AWO): 10 Plätze
    • Kita Wasserstraße (AWO): 10 Plätze

    Die Kita Querenburger Höhe (Outlaw) setzt die Mittel gezielt ein, um die Bildungsmöglichkeiten der Kinder zu erhöhen. Die Kita „Kinderwelt“ des Trägers Plan B ist aufgrund baulicher Verzögerungen erst unterjährig in Betrieb gegangen.

    Frühe Öffnungszeiten besonders gefragt

    Aus den Erfahrungsberichten zeigt sich, dass Betreuung am Wochenende nicht nachgefragt wird. Besonders die frühen Öffnungszeiten ab 6:30 Uhr und bis etwa 18 Uhr werden von den Eltern benötigt. Die konkreten Öffnungszeiten richten sich nach den jeweiligen Bedarfen der Familien und können sich monatlich unterscheiden.

    Kein weiterer Ausbau geplant

    Mit der geplanten Eröffnung der Kita an der Dannenbaumstraße (Träger: PME Familienservice) und der Fertigstellung der Ausbauarbeiten an der städtischen Kita „Am Sattelgut“ wird der Ausbau zunächst abgeschlossen. Dann ist in jedem der sechs Stadtbezirke mindestens eine Flex-Kita in Betrieb. Ein weiterer Ausbau ist aufgrund der Haushaltssituation nicht vorgesehen.

    Höhere Personalausstattung erforderlich

    Flex-Kitas verfügen über zusätzliche 97,5 Personalkraftstunden, was etwa 2,5 Vollzeitäquivalenten entspricht. Die erweiterten Öffnungszeiten erfordern flexible Dienstzeiten des Personals, was laut Verwaltung teilweise sogar als Mehrwert wahrgenommen wird.

    Positive Rückmeldungen von Eltern

    Im Juni 2025 fand nach längerer Zeit wieder ein Austausch mit den Einrichtungsleitungen statt. Die Rückmeldungen zeigen, dass die Flex-Kita-Plätze für Eltern einen wichtigen Baustein zur Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit darstellen und zu großer Entlastung führen.

  • Hilfen zur Erziehung: Kosten steigen deutlich trotz Steuerungsmaßnahmen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.04.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten

    Das Jugendamt informiert über die dramatische Kostenentwicklung bei den Hilfen zur Erziehung. Die Ausgaben für stationäre Hilfen stiegen 2025 um 15,1 Prozent auf 80,9 Millionen Euro, obwohl umfassende Steuerungsmechanismen zur Kostenkontrolle etabliert sind.

    Die Entwicklung der Hilfen zur Erziehung (HzE) bereitet dem Jugendamt erhebliche finanzielle Sorgen. Während die Fallzahlen der stationären Hilfen um 9,1 Prozent auf 1.211 Fälle anstiegen, explodierten die Kosten um 15,1 Prozent auf 80,9 Millionen Euro. Bei den ambulanten Hilfen war der Anstieg moderater: Die Fallzahlen stiegen um 3,5 Prozent auf 735 Fälle, die Kosten um 5,3 Prozent auf 11,3 Millionen Euro.

    Bundesweiter Trend trifft auch Bochum

    Die Kostenentwicklung ist kein lokales Phänomen. Bundesweit haben sich die Ausgaben für Hilfen zur Erziehung seit 2010 verdoppelt. Von 2022 bis 2024 stiegen die Ausgaben deutschlandweit um 31 Prozent. In diesem Zeitraum verzeichnet die Stadt eine Kostensteigerung von 26,7 Prozent bei gleichzeitig rückläufigen Fallzahlen um 4,2 Prozent.

    Besonders dynamisch entwickelt sich die ambulante Eingliederungshilfe. In Nordrhein-Westfalen stiegen die Fallzahlen seit 2008 um 364 Prozent. In der Stadt betrug die Steigerung zwischen 2022 und 2024 immerhin noch 7,2 Prozent. Die Kosten für diese Hilfen stiegen von 11,4 auf 16,2 Millionen Euro – ein Plus von 41,6 Prozent.

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    Schulbegleitung als größter Kostentreiber

    Den größten Anteil an den Kosten der ambulanten Eingliederungshilfe hat die Schulbegleitung mit 85,7 Prozent im Jahr 2024. Diese wird seit 2020 in der Clearing- und Diagnostikstelle des Familienpädagogischen Zentrums gemeinsam für SGB VIII und SGB IX bearbeitet.

    Umfassende Steuerungsmechanismen etabliert

    Das Jugendamt hat zwei zentrale Steuerungsinstrumente entwickelt: die Entgelt- und Vertragskommission (EVK) für die Verhandlung von Trägerentgelten und ein mehrstufiges Fallsteuerungsverfahren.

    Die EVK ist für alle vertraglichen Vereinbarungen und Entgeltangelegenheiten zuständig. Ihre Kernaufgaben umfassen:

    • Prüfung und Festsetzung von Entgelten nach §§ 77 und 78b SGB VIII
    • Aushandeln von Entgelten mit freien Trägern und Leistungserbringern
    • Entwicklung von Qualitätsstandards für Leistungs- und Entgeltvereinbarungen
    • Initiierung und Bewertung neuer Konzepte und Angebote
    • Durchführung vergaberechtlicher Verfahren

    Trotz dieser Bemühungen stiegen die Trägerentgelte zwischen 2023 und 2025 um durchschnittlich 20 Prozent. Als Gründe nennt die Verwaltung Tarifanpassungen, inflationsbedingte Sachkostensteigerungen und veränderte Personalkostenschlüssel durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe.

    Mehrstufiges Genehmigungsverfahren

    Bei der Fallsteuerung prüft das Jugendamt zunächst die vier Grundvoraussetzungen für Hilfen zur Erziehung nach § 27 SGB VIII:

    • Eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung ist nicht gewährleistet
    • Die Hilfe ist für die Entwicklung des Kindes geeignet
    • Die Hilfe ist notwendig
    • Der Personensorgeberechtigte ist einverstanden

    Das Genehmigungsverfahren ist nach Kostenhöhe gestaffelt:

    • Bis 12.658 Euro monatlich: Genehmigung durch Sachgebietsleitung nach kollegialer Reflexion
    • 12.658 bis 15.250 Euro monatlich: Fallkonferenz auf Abteilungsebene erforderlich
    • Über 15.250 Euro monatlich: Fallkonferenz auf Amtsleitungsebene

    Maßnahmen nach § 19 SGB VIII und intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung im Ausland nach § 35 SGB VIII erfordern grundsätzlich eine Fallkonferenz auf Amtsleitungsebene.

    Strukturelle Probleme erfordern politische Lösungen

    Die Verwaltung sieht das Problem in steigenden komplexen Bedarfslagen und überdurchschnittlich gestiegenen Entgelten. Kritisiert wird, dass die Kinder- und Jugendhilfe zunehmend als „Ausfallbürge für Schule, Gesundheit, Eingliederungshilfe, Grundsicherung und Arbeitsförderung“ fungiert.

    Gefordert wird eine Beteiligung des Bundes an den Kosten sowie ein jugend- und bildungspolitischer Finanzausgleichsmechanismus zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Am bewährten System der Subsidiarität zwischen freier und öffentlicher Jugendhilfe will die Verwaltung festhalten.