Kategorie: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie

  • Stadt erhöht Verpflegungsentgelt in Kindertagesstätten auf 70 Euro

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.04.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten
    29.04.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Verpflegungskosten für die Über-Mittag-Betreuung in den 20 städtischen Kindertageseinrichtungen steigen ab August 2026 von derzeit 57,50 Euro auf 70 Euro monatlich. Zusätzlich wird eine jährliche Dynamisierung um 2,50 Euro eingeführt.

    Das Jugendamt begründet die Erhöhung mit anhaltenden Preissteigerungen bei Lebensmitteln, Personalkosten für hauswirtschaftliche Kräfte und Energiekosten. Nach Angaben des Verpflegungsanbieters haben sich die Einkaufspreise in den letzten drei Jahren um etwa 30 Prozent erhöht.

    Strukturelles Defizit bei Verpflegungskosten

    Die Kalkulation zeigt ein erhebliches Missverhältnis zwischen tatsächlichen Kosten und Erträgen. Die realen Verpflegungskosten betragen 112,50 Euro pro Kind und Monat, während bisher nur 57,50 Euro erhoben wurden. Dies entspricht einem Kostendeckungsgrad von lediglich 51 Prozent.

    Mit der neuen Regelung steigt der Kostendeckungsgrad auf etwa 62 Prozent. Die Verwaltung verzichtet bewusst auf eine Vollkostenrechnung, da dies zu „unzumutbar hohen Belastungen der Eltern“ führen würde.

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    Jährliche Erhöhung um 2,50 Euro

    Erstmals zum 1. August 2027 wird das Verpflegungsentgelt automatisch um 2,50 Euro erhöht – ein Euro mehr als in den vergangenen Jahren. Diese Dynamisierung soll jeweils zum 1. August erfolgen und den kontinuierlichen Kostensteigerungen besser Rechnung tragen.

    Vergleich mit anderen Trägern

    Die städtischen Kindertageseinrichtungen liegen mit dem neuen Entgelt im unteren Bereich der örtlichen Anbieter. Die Arbeiterwohlfahrt erhebt bereits seit August 2025 70 Euro, der KiTa-Zweckverband im Bistum Essen 82,40 Euro und die evangelische Kindergartengemeinschaft 77 Euro.

    Finanzielle Auswirkungen

    Für 2026 erwartet die Stadt durch die Erhöhung Mehrerträge von 21.000 Euro, für 2027 von 178.000 Euro. Über den gesamten Fünfjahreszeitraum bis 2031 summieren sich die zusätzlichen Einnahmen auf rund 1,365 Millionen Euro.

    Keine Auswirkungen für einkommensschwache Familien

    Empfänger von Sozialleistungen, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können weiterhin eine Befreiung vom Verpflegungsentgelt nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz beantragen. Auch der Härtefallfonds des Landes „Alle Kinder essen mit“ bleibt verfügbar.

    Die Entscheidung liegt beim Rat der Stadt, der am 7. Mai 2026 über die Vorlage abstimmt. Zuvor beraten der Jugendhilfeausschuss am 22. April und der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 29. April.

  • Kinderspielplatz Kolpingplatz wird für 120.000 Euro umgestaltet

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.04.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten
    28.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten

    Das Jugendamt plant eine umfassende Neugestaltung des Kinderspielplatzes Kolpingplatz im Bereich Hiltrop/Bergen. Nach einem Beteiligungsverfahren mit Kindern und Jugendlichen soll die 3.076 Quadratmeter große Fläche mit neuen Spielgeräten und einer besseren Strukturierung aufgewertet werden.

    Beteiligung der Zielgruppe einbezogen

    Das Jugendamt führte am 27. Mai 2025 zusammen mit dem Umwelt- und Grünflächenamt eine Fragebogenaktion mit Kindern und Jugendlichen durch. Die Ergebnisse flossen maßgeblich in die Planungen ein. Als meistgewünschte Spielangebote kristallisierten sich Klettergerüste mit Balancieren und Rutschen, Schaukelangebote und kleine Fußballtore heraus.

    Im direkten Umfeld des Spielplatzes leben aktuell 137 Kinder und Jugendliche: 35 im Alter von 0 bis 6 Jahren, 59 zwischen 6 und 14 Jahren sowie 43 Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren.

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    Neue Struktur und moderne Ausstattung

    Der Spielplatz, der von großen Platanen eingerahmt wird, erhält eine neue zentrale Aufenthaltsfläche mit wassergebundener Wegedecke. Eine Tisch-Bank-Kombination und weitere Bänke im Randbereich schaffen Raum für Aufenthalte und nachbarschaftliche Begegnungen.

    In der Sandfläche wird ein neues, farbenfrohes Klettergerät mit verschiedenen Kletteraufgängen, einer Wackelbrücke und einer Rutsche installiert. Eine kleine Sandbaustelle, abgetrennt durch Natursteinblöcke und Holzschwellen, richtet sich speziell an jüngere Kinder. Der bereits vorhandene Drehkreisel wird in die neue Sandfläche versetzt.

    Kartendaten: © OpenStreetMap

    Sport- und Bewegungsangebote konzentriert

    Das Sportangebot wird auf einer erweiterten Pflasterfläche zusammengefasst. Hier finden der vorhandene Streetballständer und eine neue Tischtennisplatte Platz, ergänzt durch zwei Jugendbänke. Der Schaukelbereich mit Doppelschaukel wird barrierefrei in einer Holzhackschnitzelfläche angelegt.

    Vorhandene Geräte im seitlichen Wiesenbereich wie Federwippgerät, Drehkreisel und Laufrad bleiben erhalten.

    Finanzierung und Zeitplan

    Die Gesamtkosten belaufen sich auf 120.000 Euro brutto. 97.500 Euro stammen aus Mitteln der Spielleitplanung, weitere 22.500 Euro aus konsumtiven Mitteln. Die Umsetzung ist für Sommer/Herbst 2026 geplant.

    Der Spielplatz war bislang in die Bewertungsstufe 4 einer fünfstufigen Skala eingeordnet worden. Die jährlichen Folgelasten werden mit 11.700 Euro beziffert, hinzu kommen einmalige Rückbaukosten von 12.300 Euro.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Nord entscheidet am 28. April 2026 über die Entwurfsplanung, nachdem der Jugendhilfeausschuss am 22. April vorberaten hat.

    —META—
    kategorien: Kinder, Jugend, Familie, Bezirksvertretung Bochum-Nord
    tags: Beschlussvorlage, Jugendhilfeausschuss, Bezirksvertretung Bochum-Nord, Kinderspielplatz, Bürgerbeteiligung, Hiltrop, Bergen
    —META—

  • Kinderspielplatz Am Lakenbruch wird umgestaltet

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.04.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten
    23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte entscheidet am 23. April über die Neugestaltung des Kinderspielplatzes Am Lakenbruch im Stadtteil Hordel. Die Umgestaltung kostet rund 95.300 Euro und soll die Spielmöglichkeiten erweitern sowie die Aufenthaltsqualität verbessern.

    Hohe Frequentierung rechtfertigt Investition

    Der 705 Quadratmeter große Kinderspielplatz Am Lakenbruch ist stark frequentiert und stellt den einzigen Spielbereich im Grenzgebiet zwischen Hordel und Herne dar. Besonders der Zuzug junger Familien führt zu einer hohen Nutzung der Anlage. Im Umkreis von 250 Metern leben aktuell 211 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

    Bei der Bewertung im Rahmen der Spielleitplanung erhielt der Spielplatz die Stufe 3 von 5 möglichen Punkten, was Verbesserungspotenzial signalisiert.

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    Beteiligung bestimmt Planungsrichtung

    Das Jugendamt führte im Juni 2025 eine Fragebogenaktion mit Kindern und Jugendlichen durch. Die Ergebnisse flossen direkt in die Planung ein: Am meisten gewünscht waren ein Spielhaus mit Sandspiel, eine Schaukel und die Einbeziehung des vorhandenen Hügels.

    Kartendaten: © OpenStreetMap

    Neue Spielangebote geplant

    Der langgestreckte Spielplatz gliedert sich in drei Bereiche. Im vorhandenen Sandbereich entsteht ein Spielhaus mit verschiedenen Sandspielangeboten. Der bisher ungenutzte Rasenhügel wird über Kletteraufgänge erschlossen und mit einer Hangrutsche samt Podest ergänzt.

    Auf der Wiesenfläche werden eine Vogelnestschaukel und ein Doppel-Reck installiert. Die vorhandene Doppel-Federwippe und waagerechte Baumstämme werden versetzt. Zusätzlich entstehen ein Sitzplatz mit zwei Picknick-Garnituren am westlichen Rand und eine dritte Bank im mittleren Bereich.

    Finanzierung aus drei Töpfen

    Die Gesamtkosten von 95.300 Euro brutto setzen sich zusammen aus 75.000 Euro aus der Spielleitplanung, 12.300 Euro konsumtiven Mitteln und 8.000 Euro bezirklichen Mitteln. Die Umsetzung ist für die zweite Jahreshälfte 2026 geplant.

    Die jährlichen Folgelasten belaufen sich auf 12.300 Euro, bestehend aus 8.300 Euro Abschreibungen und durchschnittlich 4.000 Euro Zinsen über 30 Jahre.

    Klimaverbesserung durch Bepflanzung

    Entlang des umlaufenden Zaunes sind Baum- und Strauchpflanzungen zur Beschattung vorgesehen, die jedoch über eine separate Maßnahme umgesetzt werden. Diese erhöhen die Artenvielfalt und verbessern das Angebot für Insekten.

    Ein gewünschter Fußballplatz kann aufgrund der geringen Flächengröße nicht realisiert werden. Als Alternative verweist die Verwaltung auf den nahegelegenen Bolzplatz an der Günnigfelder Straße.

    —META—
    kategorien: Kinder, Jugend, Familie, Bezirksvertretung Bochum-Mitte, Planung und Grundstücke
    tags: Beschlussvorlage, Bezirksvertretung Bochum-Mitte, Ausschuss für Kinder Jugend und Familie, Kinderspielplatz, Spielleitplanung, Bürgerbeteiligung, Hordel
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  • Jahresbericht der Bochumer Schutzfachkräfte vorgelegt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.04.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten

    Das Jugendamt informiert den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie über die Arbeit des Qualitätszirkels der Schutzfachkräfte im Jahr 2025. Das Gremium unterstützt die Weiterentwicklung des Kinderschutzsystems und berät Fachkräfte bei der Gefährdungseinschätzung.

    Qualitätszirkel als zentrale Koordinierungsstelle

    Der Qualitätszirkel der Bochumer Schutzfachkräfte besteht seit 2007 und basiert auf Generalverträgen nach § 8a SGB VIII zwischen der Stadt und lokalen Trägern sowie Trägerverbünden. Das Gremium setzt sich aus erfahrenen, qualifizierten und langjährig tätigen Fachkräften des öffentlichen und der freien Träger der Jugendhilfe zusammen.

    Gemeinsam mit der von der Stadt beauftragten Kinderschutzfachkraft begleiten diese Experten die Weiterentwicklung des Kinderschutzsystems. In dem Gremium werden zentrale Fragestellungen des Kinderschutzes aufgegriffen und im fachlichen Austausch bearbeitet.

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    Beratung und Unterstützung für Fachkräfte

    Eine wesentliche Aufgabe des Qualitätszirkels besteht darin, die gesetzlich vorgesehenen „insoweit erfahrenen Fachkräfte“ (InsoFas) zu beraten, zu unterstützen und zu begleiten. Darüber hinaus dient er als Anlaufstelle für Mitarbeitende des Bildungs- und Beratungsbereichs sowie in der Sozial-, Gesundheits- und Jugendhilfe.

    Die gute Kooperation ermöglicht es, gemeinsam Risiken zu bewerten und Gefährdungen einzuschätzen, um Familien möglichst früh Hilfen anbieten zu können.

    Vorlage zur Kenntnisnahme

    Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie wird am 22. April 2026 über den zusammenfassenden Jahresbericht 2025 informiert und nimmt diesen zur Kenntnis. Die jährliche Berichterstattung über die Tätigkeiten und Aktionen des Qualitätszirkels ist ein fester Bestandteil der Ausschussarbeit.

  • Jugendhilfeausschuss wählt Vertreter für Entscheidungsgremium zu präventiven Maßnahmen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.04.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten

    Der Jugendhilfeausschuss muss neue Vertreter für das Entscheidungsgremium zur Förderung präventiver Maßnahmen in den Sozialräumen benennen. Die Wahl findet nach dem Ende der aktuellen Wahlperiode statt.

    Neuwahl nach Wahlperiode erforderlich

    Wie das Jugendamt mitteilt, wählt der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie in jeder Wahlperiode gemäß den Förderrichtlinien für präventive Maßnahmen die Vertreter des Ausschusses für das Entscheidungsgremium. Die entsprechende Entscheidung soll in der Sitzung am 22. April 2026 getroffen werden.

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    Zusammensetzung des Gremiums

    Das Entscheidungsgremium setzt sich aus zwei politischen Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses und Beschäftigten des Jugendamtes zusammen. Beteiligt sind die Bereiche FPZ (Familien- und Präventionszentrum), Jugendförderung und Jugendhilfeplanung. Der Leiter des Jugendamtes lädt zu den Sitzungen ein und steuert die ordnungsgemäße Abwicklung des Verfahrens.

    Bisherige Besetzung und Bewertung

    In der abgelaufenen Wahlperiode wurden Herr Knapp (SPD) mit Stellvertreter Herr Calikoglu sowie Frau Pieper (CDU) mit Stellvertreter Herr Haltt (FDP) als Vertreter des Jugendhilfeausschusses gewählt. Diese Wahl fand am 8. Dezember 2020 statt.

    Die Verwaltung bewertet die Richtlinien und das Verfahren als bewährt und schlägt vor, das Entscheidungsgremium entsprechend neu zu besetzen.

    Hintergrund der Förderrichtlinien

    Der Jugendhilfeausschuss hatte am 29. November 2023 eine Anpassung der „Förderrichtlinien für Präventive Maßnahmen“ beschlossen. Das Entscheidungsgremium begleitet die Einhaltung der Förderkriterien, Ziele und die Evaluation der geförderten Maßnahmen in den Sozialräumen.

  • Kinderspielplatz „Auf dem Hagedorn“ wird für 153.000 Euro komplett neu gestaltet

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.04.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten
    19.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid soll der Neugestaltung des Kinderspielplatzes „Auf dem Hagedorn“ zustimmen. Für 153.000 Euro entstehen neue Spielgeräte, ein separater Kleinkindbereich und bessere Aufenthaltsmöglichkeiten. Die veraltete Ausstattung wird im Rahmen der Spielleitplanung ersetzt.

    Drei Bereiche für alle Altersklassen geplant

    Der 2.714 Quadratmeter große Spielplatz in Wattenscheid-Westenfeld soll vollständig überarbeitet werden. Die bisherige ungeordnete Ansammlung veralteter Spielgeräte auf einer großen Sandfläche wird durch eine strukturierte Aufteilung in drei Bereiche ersetzt: einen Kleinkindbereich, einen Bereich für größere Kinder und eine zentrale Aufenthaltsfläche.

    Im Umkreis von 250 Metern leben 71 Kinder und Jugendliche, davon 28 unter sechs Jahren, 28 zwischen sechs und 14 Jahren sowie 15 zwischen 14 und 18 Jahren. Der Spielplatz hat derzeit die Bewertungsstufe 4 von 5, die gehalten oder auf Stufe 5 verbessert werden soll.

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    Kinder- und Jugendbeteiligung fließt in Planung ein

    Das Jugendamt führte am 4. Juni 2025 eine Beteiligungsaktion durch, bei der Kinder, Jugendliche und Begleitpersonen ihre Wünsche äußern konnten. Besonders gewünscht wurden Möglichkeiten zum Klettern und Turnen sowie ein abgetrennter Kleinkindbereich. Die beliebte Tischtennisplatte soll erhalten bleiben, aber näher zum Bolzplatz verlegt werden.

    Kartendaten: © OpenStreetMap

    Neue Ausstattung für mehr Spielwert

    Die Neugestaltung umfasst eine große Kletterkombination mit Rutsche, ein separates Kletter- und Turngerät, einen Gurtsteg und eine Dreifachschaukel. Für Kleinkinder entstehen ein unterfahrbarer Sandspieltisch und eine Sandbaustelle mit integrierter Rutsche. Die überdimensionierte Plattenfläche wird verkleinert und durch organisch angelegte Häckselflächen als Fallschutz ersetzt.

    Bessere Aufenthaltsqualität und Barrierefreiheit

    Zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität werden drei neue Bänke, eine Picknickgarnitur, eine Liegebank und drei neue Abfallbehälter aufgestellt. Ein neuer Betonsteinpflasterweg sorgt für bessere Strukturierung und Barrierefreiheit. Zwei neue Bäume sollen künftig für Schatten sorgen, zusätzlich zu bereits Anfang 2025 gepflanzten Bäumen.

    Die beiden Zugänge zur Straße „Auf dem Hagedorn“ werden durch Tore gesichert, nachdem die Sicherheit in der Bürgerbeteiligung häufig thematisiert wurde.

    Inklusive Gestaltung und Klimaschutz

    Mehrere Geräte sind inklusiv nutzbar, darunter Gurtsteg, Vogelnestschaukel und der unterfahrbare Sandspieltisch. Die Umgestaltung erhöht den Anteil unversiegelter Flächen, schafft mehr Grünfläche und sorgt durch Neupflanzungen für eine positive Klimabilanz.

    Finanzierung und Zeitplan

    Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 153.000 Euro brutto. Die Mittel stehen im Rahmen der Spielleitplanung zur Verfügung. Der Mittelabfluss soll vollständig 2026 erfolgen. Die jährlichen Folgekosten werden auf 19.000 Euro geschätzt.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid entscheidet am 19. Mai 2026 über die Vorlage, nachdem der Jugendhilfeausschuss am 22. April vorberaten hat.

    —META—
    kategorien: Kinder, Jugend, Familie, Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid
    tags: Beschlussvorlage, Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid, Ausschuss für Kinder Jugend und Familie, Kinderspielplatz, Spielleitplanung, Bürgerbeteiligung
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  • SPD fragt nach aufsuchenden Hilfen für Kinder und Jugendliche

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.04.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten

    Die SPD-Fraktion will von der Verwaltung wissen, wie es um die aufsuchenden Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien in der Stadt bestellt ist. In einer Anfrage für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 22. April 2026 stellen die Sozialdemokraten umfangreiche Fragen zur aktuellen Situation.

    Zentrale Bedeutung aufsuchender Hilfen

    Die SPD-Fraktion betont in ihrer Anfrage die zentrale Bedeutung aufsuchender Hilfen im Kinder- und Jugendbereich. Diese leisteten einen wichtigen Beitrag zur frühzeitigen Unterstützung von Familien und zur Stabilisierung von Bildungsbiografien. Besonders bei Schulabsentismus, sozialen Problemlagen im Elternhaus oder psychischen Belastungen von Kindern und Jugendlichen seien niedrigschwellige, aufsuchende Angebote oft der einzige Zugang zu Hilfe.

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    Herausforderungen nehmen zu

    Als Hintergrund ihrer Anfrage führen die Sozialdemokraten zunehmende Herausforderungen an: steigende Belastungen in Familien, Auswirkungen der Pandemie, wachsende Unterstützungsbedarfe an Schulen sowie den Fachkräftemangel in sozialen Berufen. Vor diesem Hintergrund stelle sich die Frage, ob die bestehenden Strukturen noch ausreichend seien und alle Zielgruppen erreichten.

    Umfangreicher Fragenkatalog

    Die SPD möchte unter anderem wissen, welche aufsuchenden Hilfen aktuell angeboten werden und welche Träger in diesen Bereichen tätig sind. Auch die Finanzierung und die Anzahl der verfügbaren Fachkräfte stehen im Fokus der Anfrage.

    Besonderes Augenmerk legen die Fragesteller auf den Schulkontext: Sie wollen erfahren, welche Formen aufsuchender Arbeit konkret bei Schulabsentismus, Übergängen oder Kriseninterventionen bestehen. Auch nach verbindlichen Verfahren für den Umgang mit Schulverweigerung fragen sie.

    Zusammenarbeit und Verzahnung im Blick

    Weitere Fragen betreffen die Zusammenarbeit zwischen Schulen, Jugendamt und freien Trägern sowie die Gestaltung von Übergängen zwischen den verschiedenen Professionen. Die SPD interessiert sich zudem für mögliche Überlegungen zur stärkeren Verzahnung von Schule, Jugendhilfe und Gesundheitsdiensten.

    Abschließend erkundigt sich die Fraktion nach den Möglichkeiten der aufsuchenden Kita-Sozialhilfe und einer möglichen Ergänzung durch Mechanismen der Familienhilfe.

    Die Antwort soll auch dem Ausschuss für Schule und Bildung zur Kenntnis gegeben werden.

  • Spielplatz Bunsenstraße wird für 100.000 Euro umgestaltet

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.04.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten
    23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die Stadt plant eine umfassende Erneuerung des Kinderspielplatzes an der Bunsenstraße im Stadtteil Kruppwerke. Mit einem Budget von rund 100.000 Euro sollen neue Spielgeräte installiert und die Aufenthaltsqualität für Familien deutlich verbessert werden.

    Dringender Handlungsbedarf bei veralteten Spielgeräten

    Der 930,58 Quadratmeter große Spielplatz an der Ecke Bunsenstraße/Leibnizstraße weist derzeit eine Bewertungsstufe von 3 von 5 auf. Die vorhandenen Spielgeräte sind veraltet und entsprechen nicht mehr den qualitativen Standards. Teilweise muss sogar Gehölzbestand gerodet werden, um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten.

    Im direkten Umfeld des Spielplatzes leben 80 Kinder und Jugendliche, davon 26 unter sechs Jahren, 38 zwischen sechs und 14 Jahren sowie 16 Jugendliche bis 18 Jahre. Als einziger Spielplatz für das Wohngebiet soll er zu einem qualitativ hochwertigen Spielplatz der Kategorie B aufgewertet werden.

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    Kinder und Kitas wurden in Planung einbezogen

    Das Jugendamt führte bereits im Juli 2025 zusammen mit dem Umwelt- und Grünflächenamt eine Kinder- und Jugendbeteiligung durch. Die Ergebnisse dieser Fragebogenaktion sind in die Planungen eingeflossen. Gewünscht wurden ein übergreifendes Thema, Schaukelmöglichkeiten, Sandspiel für kleinere Kinder und niederschwelliges Balancieren.

    Kartendaten: © OpenStreetMap

    Baumhaus als zentrales Element

    Das Gestaltungsthema „Natur“ bzw. „Wald“ prägt das neue Konzept. Als zentrales Spielelement ist ein Baumhaus mit Rutsche geplant, das sich harmonisch in den vorhandenen Baumbestand einfügt. Eine Dreifachschaukel mit Vogelnestkorb, eine neue Sandbaustelle für kleinere Kinder, ein Drehspielgerät, eine Wippe für mehrere Kinder sowie ein Federspielgerät runden das Angebot ab.

    Zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität wird zusätzlich ein Sitzbereich mit Picknickgarnitur angelegt. Der vorhandene Zaun, die Zugänge und die Grundstruktur des Spielplatzes bleiben erhalten.

    Finanzierung und Zeitplan

    Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 100.000 Euro brutto. Die Mittel stehen im Rahmen der Spielleitplanung zur Verfügung, der Mittelabfluss ist für 2026 geplant. Die jährlichen Folgelasten werden mit etwa 12.000 Euro kalkuliert, bestehend aus Zinsen und Abschreibungen über zehn Jahre.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte entscheidet am 23. April 2026 über die Entwurfsplanung, nachdem der Jugendhilfeausschuss am 22. April vorberaten hat.

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    kategorien: Kinder, Jugend, Familie, Bezirksvertretung Bochum-Mitte
    tags: Beschlussvorlage, Ausschuss für Kinder Jugend und Familie, Bezirksvertretung Bochum-Mitte, Spielplatz, Kruppwerke, Spielleitplanung
    —META—

  • Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie wählt neue Vorsitzende oder neuen Vorsitzenden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    13.01.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages.

    Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie muss zu Beginn der neuen Legislaturperiode eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden wählen. Die Entscheidung steht für die Sitzung am 13. Januar 2026 auf der Tagesordnung.

    Wahl nach Jugendamtssatzung erforderlich

    Gemäß der Satzung für das Jugendamt der Stadt Bochum wählt der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie in jeder Legislaturperiode eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden aus den eigenen Reihen.

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    Wahlverfahren nach Gemeindeordnung

    Die Wahl erfolgt nach den rechtlichen Vorgaben der Jugendamtssatzung. Paragraph 4 Absatz 2 Satz 6 legt fest, dass die Vorsitzende oder der Vorsitzende sowie deren Stellvertretung von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses gewählt werden müssen. Wahlberechtigt sind dabei nur Mitglieder, die der Vertretungskörperschaft angehören.

    Das Wahlverfahren richtet sich nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Wahl weder finanzielle Auswirkungen noch klimarelevante Folgen hat.

    Entscheidung im Januar

    Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie wird in seiner Sitzung am 13. Januar 2026 über die Besetzung des Vorsitzes entscheiden. Der Name der zu wählenden Person ist in der Beschlussvorlage noch nicht eingetragen.

  • Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie wird neu zusammengesetzt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    13.01.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Nach der Kommunalwahl vom 14. September 2025 konstituiert sich der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) neu. Die Verwaltung hat die beratenden Mitglieder für die Wahlperiode 2025-2030 benannt, die verschiedene Institutionen und Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe repräsentieren.

    Gesetzliche Grundlage für die Neubildung

    Die Zusammensetzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie richtet sich nach § 71 Abs. 5 SGB VIII sowie nach dem Ersten Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) für Nordrhein-Westfalen. Zusätzliche beratende Mitglieder können durch die örtliche Jugendamtssatzung bestimmt werden.

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    Vielfältige Vertretung verschiedener Institutionen

    Für die neue Wahlperiode wurden beratende Mitglieder aus unterschiedlichen Bereichen benannt. Dazu gehören Vertreter der Hauptverwaltung, des Jugendamtes, der Justiz, der Agentur für Arbeit, der Bezirksregierung Arnsberg und der Polizei. Auch die verschiedenen Religionsgemeinschaften sind durch Vertreter der katholischen Kirche, der evangelischen Kirche und der jüdischen Gemeinde im Ausschuss repräsentiert.

    Interessensvertretungen von Eltern und Kindern

    Neben den institutionellen Vertretern sind auch Interessensvertretungen der Zielgruppen im Ausschuss vertreten. Der Stadtelternrat, der Kinder- und Jugendring sowie die Bezirksschülervertretung entsenden jeweils beratende Mitglieder. Zusätzlich wird ein Vertreter des Integrationsausschusses erst in der konstituierenden Sitzung gewählt.

    Besondere Regelungen für nicht vertretene Fraktionen

    Die Jugendamtssatzung sieht vor, dass Fraktionen, die nicht durch ein stimmberechtigtes Mitglied im Ausschuss vertreten sind, ein Ratsmitglied oder eine sachkundige Bürgerin bzw. einen sachkundigen Bürger als beratendes Mitglied benennen können.

    Die konstituierende Sitzung des neu zusammengesetzten Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie findet am 13. Januar 2026 statt.