Schlagwort: Finanzen

  • Stadt Bochum legt Beteiligungsbericht 2024 mit über 90 Unternehmen vor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Verwaltung informiert über die wirtschaftliche Entwicklung der städtischen Beteiligungsunternehmen im Jahr 2024. Der 25. Beteiligungsbericht umfasst rechtliche und wirtschaftliche Daten aller unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen zum Stichtag 31. Dezember 2024.

    Die Stadt Bochum dokumentiert in ihrem aktuellen Beteiligungsbericht die Entwicklung ihrer über 90 Unternehmensbeteiligungen aus verschiedenen Wirtschaftsbereichen. Der Bericht wird am 11. Juni 2026 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss und am 18. Juni 2026 im Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt.

    Fünf Geschäftsbereiche erfasst

    Die Beteiligungen sind in fünf zentrale Bereiche gegliedert:

    • Wirtschaft, Entwicklung, Forschung und Technologie
    • Entsorgung, Verkehr und Versorgung
    • Immobilienwirtschaft und soziale Einrichtungen
    • Bildung, Freizeit, Kultur und Tourismus
    • Banken, Einkaufsgemeinschaften und Sonstiges

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    Umfassende Transparenz über Beteiligungsstrukturen

    Der Bericht enthält neben den Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Geschäftsjahres 2024 auch Angaben zum Gegenstand der Unternehmen, deren öffentlichen Zweck sowie zu gesellschaftsrechtlichen Verhältnissen. Darüber hinaus wird über die Anwendung des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Stadt Bochum und die Erleichterungen des 3. NKFWG NRW bei städtischen Beteiligungsgesellschaften berichtet.

    Die Besetzung der Geschäftsführungen und Aufsichtsgremien mit von der Stadt entsandten Mandatsträgern wird ebenso dokumentiert wie Neugründungen und Anteilsveränderungen im Jahr 2024. Für wesentliche Beteiligungen informiert der Bericht über Vergütungsthemen nach § 108 GO NRW.

    Bereinigte Jahresergebnisse dargestellt

    Ein besonderer Fokus liegt auf der graphischen Darstellung der bereinigten Jahresergebnisse der wesentlichen Beteiligungen. Diese Übersicht zeigt die Jahresergebnisse nach Bereinigung um Zuschüsse der Stadt Bochum sowie weitere konzerninterne Finanzverflechtungen wie Erträge oder Aufwendungen aus Verlustübernahmen, Beteiligungen und Ergebnisabführungsverträgen.

    Nach der Ratssitzung am 18. Juni 2025 werden der Beteiligungsbericht sowie die gesammelten Anhänge und Lageberichte der wesentlichen Beteiligungsunternehmen auf der Homepage der Stadt unter www.bochum.de/beteiligungen veröffentlicht.

  • Verwaltung beendet Steckersolar-Förderprogramm für einkommensschwache Haushalte

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Das im Dezember 2025 gestartete Förderprogramm für steckerfertige Photovoltaikanlagen erreichte trotz umfangreicher Bemühungen kaum die priorisierte Zielgruppe einkommensschwacher Haushalte. Der Rat soll die endgültige Beendigung des bereits pausierenden Programms beschließen.

    Die Stadt will ihr Steckersolar-Förderprogramm (T3-02) im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie beenden. Das Programm war im Dezember 2025 gestartet worden, um insbesondere Haushalten mit geringem Einkommen den Zugang zu steckerfertigen Photovoltaikanlagen zu erleichtern. Seit dem 9. März 2026 ist das Programm bereits pausiert.

    Zielgruppe wurde verfehlt

    Von 121 eingegangenen Anträgen bis zum 9. März 2026 stammten nur drei aus der intendierten Zielgruppe einkommensschwacher Haushalte. 42 Anträge wurden bis zum 17. Februar bewilligt. Das Programm sah einen Zuschuss von bis zu 500 Euro pro Steckersolargerät vor und war bewusst niedrigschwellig mit Online-Antrag und einfacher Nachweisführung gestaltet.

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    Lösungsversuche scheiterten

    Die Verwaltung prüfte verschiedene Wege, um die Zielgruppe doch noch zu erreichen:

    • Eine Vorfinanzierung durch die Stadtwerke Bochum wurde am 18. Februar 2026 abgelehnt (rechtliche Risiken, beihilferechtliche Bedenken, unverhältnismäßiger Aufwand)
    • Eine Kooperation mit der Sparkasse Bochum wurde empfohlen, ist aber für das bestehende Förderprogramm nicht realisierbar
    • Eine Vorfinanzierung durch die Stadt ist haushalts- und zuwendungsrechtlich nicht umsetzbar

    Auch zusätzliche Kommunikationsmaßnahmen wie Ansprache über Vermieter und die Allianz für Wohnen, Multiplikation durch die Verbraucherzentrale oder Anpassungen der Förder-Homepage zeigten keine Wirkung bei der intendierten Zielgruppe.

    Beschlussvorschlag und Verfahren

    Der Rat soll beschließen:

    • Die Beendigung des Steckersolar-Förderprogramms
    • Eingegangene Anträge werden nicht weiter bewilligt, die Antragstellenden werden entsprechend informiert
    • Die nicht verausgabten Haushaltsmittel fließen zurück in den städtischen Haushalt

    Die Vorlage wird direkt in den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (11. Juni 2026) und den Rat (18. Juni 2026) eingebracht, um eine zeitnahe Klärung für schwebende Anträge herbeizuführen. Der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit wird nachträglich per Mitteilungsvorlage informiert.

    Finanzielle und klimatische Auswirkungen

    Vor dem Hintergrund der stark angespannten Haushaltslage sei eine Weiterführung eines Programms, das den gewünschten sozialen Hebel nicht erziele, nicht vertretbar, begründet die Verwaltung. Die nicht verausgabten Mittel sollen zur Finanzierung anderer dringlicher Maßnahmen verwendet werden. Als klimatische Auswirkung wird ein geringerer Solarausbau und damit weniger Erzeugung erneuerbarer Energien genannt.

    Fediverse-Reaktionen
  • Stadt investiert 1,1 Millionen Euro in neue Kanalmaßnahme Harpener Straße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt benötigt außerplanmäßig 1,1 Millionen Euro für die Erneuerung der Abwasserinfrastruktur in der Harpener Straße. Die über 100 Jahre alte „Abwassertreppe“ verursacht Umweltprobleme durch austretendes Schmutzwasser.

    Defekte Abwasseranlage aus dem Jahr 1920

    Die im Jahr 1920 erbaute „Abwassertreppe“ in der Harpener Straße entspricht nicht mehr den heutigen technischen Standards. Bei Regen tritt regelmäßig verdünntes Schmutzwasser über die Grabenufer und versickert im Untergrund. Die defekte Anlage leitet Mischwasser über einen offenen Graben parallel zur Deutschen Bahn ab, bevor es über eine Verrohrung unter den Gleisen dem Mischwassersammler in der Josef-Neuberger-Straße zugeführt wird.

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    Neuer Mischwasserkanal geplant

    Um den umweltrelevanten Missstand zu beseitigen, soll ein neuer Mischwasserkanal DN 800 auf etwa 200 Meter Länge errichtet werden. Der Kanal wird in geschlossener Bauweise neu erstellt. Zusätzlich werden zwei neue Fertigteilschächte in der Start- und Zielbaugrube errichtet.

    Rechtliche Verpflichtung zur schnellen Umsetzung

    Die Stadt ist gemäß Landeswassergesetz NRW und Wasserhaushaltsgesetz zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung verpflichtet. Da das austretende Mischwasser die Umwelt belastet und weitere Schäden nicht absehbar sind, stuft die Verwaltung die Maßnahme als zeitlich unabweisbar ein.

    Finanzierung durch Umschichtung im Tiefbauamt

    Die benötigten 1,1 Millionen Euro werden durch eine Umschichtung innerhalb der Produktgruppe Abwasserbeseitigung des Tiefbauamts finanziert. Deckungsmittel stehen aus der Maßnahme Aschenbruch/Parkstraße zur Verfügung, die sich aufgrund von Planungsverzögerungen auf die Jahre 2027-2028 verschiebt.

    Folgekosten und Zinslast

    Bei einem Zinssatz von 3,67 Prozent entstehen jährliche Zinskosten von durchschnittlich 21.000 Euro über 30 Jahre. Die jährlichen Unterhaltungskosten belaufen sich auf etwa 33.000 Euro, was drei Prozent der Bausumme entspricht. Diese werden über das reguläre Budget des Tiefbauamts gedeckt.

    Die Vorlage wird am 11. Juni 2026 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten und am 18. Juni 2026 im Rat entschieden.

  • Stadt stockt Tierheim-Finanzierung um 1,01 Millionen Euro auf

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Verwaltung beantragt zusätzliche Haushaltsmittel für das Tierheim Bochum, da die Kosten für die Unterbringung von Fundtieren deutlich gestiegen sind. Der Mehrbedarf entsteht durch höhere Fallzahlen, gestiegene Personal- und Betriebskosten sowie neue Bauvorhaben.

    Mehrbedarf durch gestiegene Kosten

    Das Ordnungsamt benötigt für 2026 zusätzlich 1,01 Millionen Euro für die Versorgung und Unterbringung von Fundtieren durch den Tierschutzverein Bochum, Hattingen und Umgebung e.V. Die ursprünglich veranschlagten 641.000 Euro reichen nicht aus, da der Verein mit Gesamtkosten von rund 1,3 Millionen Euro rechnet.

    Der Zuschuss war bereits 2025/2026 um 100.000 Euro erhöht worden, da ein Defizit absehbar war. Dennoch klafft eine Lücke von etwa 660.000 Euro für die laufenden Kosten. Zusätzlich plant die Stadt eine Kostenbeteiligung von 350.000 Euro für neue Quarantäne- und Krankenstationen.

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    Ursachen für die Kostensteigerungen

    Mehrere Faktoren führen zu den höheren Ausgaben:

    • Gestiegene Fallzahlen bei Fund- und sichergestellten Tieren
    • Anpassung der Gehälter an den TVöD und zusätzliches Personal
    • Höhere Betriebskosten und Verbrauchsmaterial
    • Neue Einrichtungen wie das 2021 eröffnete Kleintierhaus
    • Die im Juni 2025 in Betrieb genommene Katzenquarantänestation
    • Das geplante Hundehaus 4 mit einer Eröffnung in 2026

    Investitionen und Bauvorhaben

    Die Stadt hat sich in den vergangenen Jahren bereits an verschiedenen Baumaßnahmen beteiligt. Für das Kleintierhaus (Gesamtkosten 1,3 Millionen Euro) steuerte sie 375.000 Euro bei. Die Katzenquarantänestation in Form von zwei Containern finanzierte sie vollständig mit 72.000 Euro.

    Für die geplanten neuen Quarantäne- und Krankenstationen (Gesamtkosten etwa 3 Millionen Euro) haben sowohl der Deutsche Tierschutzbund als auch die Stadt jeweils 350.000 Euro zugesagt. Der Bau soll Mitte 2026 beginnen.

    Finanzierung über IT-Budget

    Die erforderlichen Deckungsmittel stammen aus dem Budget des Amtes für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation. Dort werden bei den Software-Unterhaltsaufwendungen nicht alle veranschlagten Mittel benötigt, da verschiedene IT-Projekte günstiger ausfallen als geplant oder verzögert umgesetzt werden.

    Die Vorlage wird am 11. Juni 2026 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten. Die Entscheidung trifft der Rat am 18. Juni 2026.

  • Amt für Geoinformation erhält neue Leitung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum besetzt die Leitung des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster neu. Der bisherige Amtsleiter tritt in den Ruhestand.

    Externe Ausschreibung abgeschlossen

    Das Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation informiert über den bevorstehenden Wechsel in der Führung des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster. Die Stelle wurde extern ausgeschrieben und soll nahtlos nach dem Renteneintritt des derzeitigen Stelleninhabers wiederbesetzt werden.

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    Beratung im Ausschuss

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss wird am 11. Juni 2026 über die Personalentscheidung informiert. Die konkrete Stellenübertragung wird in nichtöffentlicher Sitzung unter der Vorlagennummer 20261170 beraten und entschieden.

    Das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster ist unter anderem für Vermessungsaufgaben, Liegenschaftsverwaltung und Katasterführung in der Stadt zuständig.

  • Fünf weitere Schriftführer für Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss bestellt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung hat fünf weitere Personen als Schriftführerinnen und Schriftführer für den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorgeschlagen. Die Bestellung soll Vertretungsfälle bei Krankheit oder Urlaub abdecken.

    Personalerweiterung für kontinuierliche Ausschussarbeit

    Die Verwaltung schlägt vor, Karl-Heinz Kranz, Nick Weißelberg, Ulrike Strieder, Birte Mittag und Helena Sakanovic mit sofortiger Wirkung als weitere Schriftführerinnen und Schriftführer für den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss zu bestellen.

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    Rechtliche Grundlage

    Die Bestellung erfolgt gemäß § 52 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 58 Abs. 2 GO NRW und § 22 der städtischen Geschäftsordnung für Rat, Ausschüsse und Bezirksvertretungen.

    Begründung der Maßnahme

    Laut Verwaltung ist die Bestellung weiterer Schriftführerinnen und Schriftführer mit gegenseitiger Stellvertretung erforderlich, um eine lückenlose und qualitätsgesicherte Ausschussarbeit auch bei krankheits-, urlaubs- oder anderweitig bedingten Abwesenheiten dauerhaft zu gewährleisten.

    Keine finanziellen Auswirkungen

    Die Bestellung der zusätzlichen Schriftführer verursacht weder Mittelbedarf für die Durchführung noch jährliche Folgelasten. Auch klimarelevante Auswirkungen sind nicht zu erwarten.

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss wird am 11. Juni 2026 über die Beschlussvorlage entscheiden.

  • Olympia-Bewerbung: Bochum als Austragungsort für Fußball und Modernen Fünfkampf geplant

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.01.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und FreizeitDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    29.05.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeitnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung beantwortet Fragen der Linksfraktion zur geplanten Olympia-Bewerbung des Landes NRW. Bochum soll Wettkämpfe im Fußball und Modernen Fünfkampf ausrichten, konkrete Kosten und Anforderungen sind jedoch noch unklar.

    Das Land Nordrhein-Westfalen plant gemeinsam mit 16 Kommunen aus der Region Rhein-Ruhr eine Bewerbung für die Olympischen Spiele beim Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB). Die Bewerbung soll bis zum 6. Juni 2026 eingereicht werden. Bochum ist als Austragungsort für Fußball- und Fünfkampf-Wettbewerbe vorgesehen.

    Geplante Sportstätten

    Für die olympischen Wettbewerbe sind drei Sportstätten in Bochum vorgesehen:

    • Vonovia Ruhrstadion für Fußball-Wettbewerbe
    • Lohrheidestadion für den Modernen Fünfkampf
    • Jahrhunderthalle Bochum für das Fechten als Teil des Modernen Fünfkampfs

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    Zustand und Kosten der Sportstätten ungewiss

    Die Verwaltung kann keine belastbare Aussage zum baulichen und technischen Zustand der Sportstätten für das Jahr 2044 treffen. Der Zustand hänge von langfristigen Erhaltungszyklen, technischen Entwicklungen und gesetzlichen Anforderungen ab. Unabhängig von einer Olympia-Bewerbung lägen es im Interesse der Betreiber und Eigentümer, die Anlagen dauerhaft in gutem Zustand zu halten.

    Eine „olympiaspezifische“ Kostenbetrachtung ist laut Verwaltung derzeit nicht möglich. Die Instandhaltungsmaßnahmen ergäben sich aus dem regulären Betrieb. Konkrete Kosten könnten erst bei Vorliegen zusätzlicher Anforderungen durch ein Organisationskomitee oder internationale Verbände ermittelt werden.

    Infrastruktur und Verkehrsanbindung

    Konkrete zusätzliche Infrastrukturprojekte lassen sich nach Angaben der Verwaltung noch nicht benennen. Diese hingen von der finalen Standort-, Mobilitäts- und Sicherheitsplanung ab. Wenn überhaupt, seien vor allem temporäre Maßnahmen wie Verkehrslenkung oder temporäre Parkflächen zu erwarten.

    Die Verwaltung geht davon aus, dass die Verkehrsanbindung zwischen dem Hauptbahnhof und den Wettkampfstätten grundsätzlich mit dem ÖPNV leistungsfähig darstellbar ist. Ein verbindliches Zeitfenster hänge von verschiedenen Faktoren ab und werde im weiteren Verfahren präzisiert.

    Prozessbezogene Vorgaben vom Land

    Der Stadtverwaltung liegen seit der Konkretisierung des Bewerbungsprozesses verschiedene Vorgaben vom Land NRW vor. Diese betreffen insbesondere die kommunale Einbindung, die Vorbereitung des Ratsbürgerentscheids (Auszählung am 19. April 2026) sowie die abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit.

    Das Land NRW betont in seinen Informationen zur Bewerbung, dass Investitionen in die Infrastruktur im Sinne „ohnehin geplanter Verbesserungen“ unterstützt werden sollen. Die Bewerbung sei auf nachhaltige Mobilität und eine Stärkung des ÖPNV ausgerichtet.

  • Neue Gebühren für Handwerker- und Arztparkausweise ab Februar 2026

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.05.2026Rechnungsprüfungsausschussnoch nicht beraten

    Die Stadt hat die Gebühren für Parkerleichterungen von Handwerkern, Ärzten und sozialen Diensten neu kalkuliert. Handwerkerparkausweise kosten künftig 150 Euro jährlich, Parkausweise für medizinische und soziale Dienste 50 Euro. Die Anpassung erfolgte bereits zum 1. Februar 2026.

    Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes umgesetzt

    Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes führte das Amt für Bürgerservice eine Neukalkulation der Gebühren für Parkerleichterungen durch. Die Gebühren wurden an das aktuelle Kosten- und Vergleichsniveau angepasst.

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    Neue Gebührenstruktur im Detail

    Die neuen Preise gliedern sich wie folgt:

    • Handwerkerparkausweis: 150 Euro pro Antragsjahr (Basispreis)
    • Zusatzparkausweise für Handwerker: 20 Euro pro zusätzlichem Fahrzeug
    • Parkausweise für soziale Dienste und ärztliche Tätigkeit: 50 Euro jährlich
    • Hebammen-Parkausweise: 45 Euro für ein Jahr (unverändert)

    Längere Gültigkeitsdauer möglich

    Eine Neuerung betrifft die Antragsdauer: Künftig können Parkausweise je nach Art für ein bis maximal drei Jahre beantragt werden. Dies soll den Verwaltungsaufwand sowohl für die Antragsteller als auch für die Stadt reduzieren.

    Die Gebührenanpassung trat bereits zum 1. Februar 2026 in Kraft. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird über die Maßnahme am 22. Mai 2026 informiert.

  • Rechnungsprüfungsamt überprüft städtische Vereinsmitgliedschaften

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.05.2026Rechnungsprüfungsausschussnoch nicht beraten

    Das Rechnungsprüfungsamt hat die Mitgliedschaften der Stadt Bochum in Vereinen und Verbänden geprüft. Der Bericht wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.

    Prüfung der Vereinsmitgliedschaften

    Das Rechnungsprüfungsamt unter Leitung von Sandra Bürgel hat eine umfassende Prüfung der städtischen Mitgliedschaften in Vereinen und Verbänden durchgeführt. Der entsprechende Bericht trägt die Nummer 20260657 und wurde am 4. März 2026 erstellt.

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    Vorlage im Rechnungsprüfungsausschuss

    Der Prüfbericht wird am 22. Mai 2026 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt. Dem Bericht sind detaillierte Anlagen beigefügt, die weitere Informationen zu den untersuchten Mitgliedschaften enthalten.

    Die Vorlage hat öffentlichen Status, so dass Bürger Einblick in die Ergebnisse der Prüfung nehmen können. Details zu den konkreten Prüfungsergebnissen und möglichen Empfehlungen des Rechnungsprüfungsamtes sind in den beigefügten Anlagen des vollständigen Berichts enthalten.

  • Rechnungsprüfungsamt prüft offene Forderungen der Stadt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.05.2026Rechnungsprüfungsausschussnoch nicht beraten

    Das Rechnungsprüfungsamt hat eine Prüfung der offenen Forderungen durchgeführt und informiert den Rechnungsprüfungsausschuss über die Ergebnisse.

    Prüfung im Rechnungsprüfungsausschuss

    Die Mitteilung der Verwaltung wird am 22. Mai 2026 im Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgestellt. Das Dokument wurde vom Rechnungsprüfungsamt unter Federführung von Sabrina Haag und Oliver Tiedler erstellt.

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    Hintergrund der Prüfung

    Das Rechnungsprüfungsamt führt regelmäßig Prüfungen verschiedener Bereiche der Stadtverwaltung durch. Die aktuelle Prüfung konzentriert sich auf die offenen Forderungen der Stadt. Details zu den Prüfungsergebnissen und Empfehlungen sind in dem Dokument jedoch nicht ausgeführt, da lediglich der Deckblatt-Entwurf vorliegt.