Schlagwort: Finanzen

  • UWG Freie Bürger – BSW fragt nach Entlastungsprämie für städtische Beschäftigte

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Ratsgruppe UWG Freie Bürger – BSW will von der Stadtverwaltung wissen, ob Bochum seinen Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro zahlen wird. Hintergrund sind die Preissteigerungen infolge des Iran-Kriegs.

    Anfrage zur Ratssitzung am 7. Mai 2026

    Die Sprecher Tim Pohlmann und Sven Ratajczak haben eine Anfrage an Oberbürgermeister Jörg Lukat gerichtet, die in der Ratssitzung am 7. Mai 2026 behandelt werden soll. Die Ratsgruppe bezieht sich dabei auf ein Entlastungspaket der Bundesregierung, das als Reaktion auf die durch den Iran-Krieg verursachten Preissteigerungen beschlossen wurde.

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    Bundesweite Entlastungsmaßnahme als Vorbild

    Teil des bundesweiten Entlastungspakets ist eine Entlastungsprämie, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern bis zu 1.000 Euro steuer- und abgabenfrei gewähren können. Diese Maßnahme soll die finanziellen Herausforderungen abmildern, vor denen viele Bürgerinnen und Bürger aufgrund der aktuellen Preisentwicklung stehen.

    Drei konkrete Fragen an die Verwaltung

    Die UWG Freie Bürger – BSW stellt der Stadtverwaltung drei spezifische Fragen:

    • Hält die Stadt Bochum die Zahlung einer Entlastungsprämie für sinnvoll und notwendig?
    • Hat die Stadt Bochum die Absicht, ihren Beschäftigten eine Entlastungsprämie zu zahlen?
    • Falls ja: Wird die Prämie an alle Beschäftigten gezahlt beziehungsweise sind Beamte oder Arbeitnehmer ausgeschlossen?

    Die Anfrage zielt darauf ab, Klarheit über die Haltung der Stadtverwaltung zu dieser Form der Entlastung für die eigenen Mitarbeiter zu erhalten.

  • UWG-BSW fragt nach Kosten für Entfernung illegaler Aufkleber

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Ratsgruppe UWG Freie Bürger – BSW will von der Verwaltung wissen, wie viel die Stadt für das Entfernen wild angebrachter Aufkleber ausgibt und wie hoch die eingenommenen Bußgelder sind. Die Gruppe vermutet ein Missverhältnis zwischen Kosten und Einnahmen.

    Die Ratsgruppe UWG Freie Bürger – BSW hat eine Anfrage zur kommenden Ratssitzung am 7. Mai 2026 eingereicht, die sich mit den Kosten für die Entfernung illegal angebrachter Aufkleber im Stadtgebiet befasst.

    Aufkleber an Laternen und öffentlichen Flächen

    Die Sprecher Tim Pohlmann und Sven Ratajczak beobachten, dass immer wieder Aufkleber verschiedener Vereine und Gruppierungen an Laternen und anderen öffentlichen Flächen angebracht werden. Diese verschwinden nach einiger Zeit wieder, nur um später durch neue Aufkleber an denselben Stellen ersetzt zu werden.

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    Drei konkrete Fragen an die Verwaltung

    Die Ratsgruppe möchte von der Stadtverwaltung folgende Informationen erhalten:

    • Wie hoch waren die Kosten in den Jahren 2020 bis 2025 für die Entfernung solcher Aufkleber von öffentlichen Flächen und gibt es bei diesen Kosten eine ansteigende oder abnehmende Tendenz?
    • Wie hoch sind die eingenommenen Bußgelder im gleichen Zeitraum, die die Stadt von Personen vereinnahmt hat, denen das rechtswidrige Anbringen solcher Aufkleber nachgewiesen werden konnte?
    • Kann das vermutete Missverhältnis zwischen diesen beiden Beträgen durch Erhöhung des Bußgelds (abschreckender Charakter) oder durch die Verringerung der Entfernungskosten positiv beeinflusst werden?

    Suche nach wirtschaftlichen Lösungen

    Mit ihrer dritten Frage zielen die Antragsteller darauf ab, ob sich das erwartete Ungleichgewicht zwischen den städtischen Ausgaben für die Aufkleberentfernung und den Bußgeldeinnahmen durch entsprechende Maßnahmen korrigieren lässt.

  • AfD-Fraktion erkundigt sich nach Kosten für Sportpark Feldmark

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    06.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten

    Die AfD-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Ost hat eine Anfrage zu den Gesamtkosten und der Finanzierung des geplanten Sportparks Feldmark gestellt. Angesichts der angespannten Haushaltslage möchte die Fraktion wissen, wie das Projekt finanziert werden soll.

    Die AfD-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Ost richtet sich mit einer Anfrage an Bezirksbürgermeister Dirk Meyer, um Klarheit über die Finanzierung des Sportparks Feldmark zu erhalten. Das Projekt ist Gegenstand des Bebauungsplans Nr. 1027 und sieht die Entwicklung eines Sportparks mit umfangreichen baulichen und infrastrukturellen Maßnahmen vor.

    Vier konkrete Fragen zur Projektfinanzierung

    Die Fraktionsvorsitzende Xenia Müller stellt vier konkrete Fragen:

    • Wie hoch sind die aktuell veranschlagten Gesamtkosten für die Umsetzung des Projekts „Sportpark Feldmark“ (einschließlich Planung, Bau, Infrastrukturmaßnahmen sowie Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen)?
    • Aus welchen Haushaltsmitteln bzw. Finanzierungsquellen soll das Projekt finanziert werden?
    • Inwieweit wurde die derzeitige Haushaltssituation der Stadt bei der Planung berücksichtigt?
    • Wurde geprüft, ob eine reduzierte bzw. abschnittsweise Umsetzung des Projekts möglich ist, um die finanzielle Belastung zu verringern? Falls ja, mit welchem Ergebnis?

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    Ausgleichszahlungen bereits erfolgt

    Wie aus der Anfrage hervorgeht, sind bereits Ausgleichszahlungen für die Inanspruchnahme von Waldflächen im Zusammenhang mit dem Sportpark-Projekt erfolgt. Die Fraktion begründet ihre Anfrage mit der derzeit angespannten Haushaltslage der Stadt.

    Die AfD-Fraktion bittet um eine schriftliche Beantwortung der Fragen sowohl in der Bezirksvertretung als auch im Rat der Stadt Bochum.

  • Linke und Die PARTEI fordern Wiedereinführung der Vermögensteuer

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Fraktion „Die Linke im Rat“ und der Einzelmandatsträger der PARTEI haben eine Resolution zur Wiedereinführung einer rechtssicheren Vermögensteuer eingebracht. Sie sehen darin einen Weg, die kommunalen Finanzen für anstehende Transformationsaufgaben zu stärken.

    Finanzielle Ausstattung der Kommunen nicht auskömmlich

    Die Antragsteller stellen fest, dass die finanzielle Ausstattung der Kommunen zur Bewältigung anstehender Transformationsaufgaben derzeit nicht auskömmlich ist. Als Beispiele für diese Aufgaben nennen sie:

    • Klimaschutz
    • Wärmeplanung
    • Sanierung der Infrastruktur
    • Soziale Daseinsvorsorge

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    Appell an Bund und Land

    Der Rat soll nach dem Willen der Antragsteller an die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag sowie die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen appellieren, die gesetzlichen Voraussetzungen für die Wiedereinführung einer rechtssicheren Vermögensteuer zu schaffen.

    Übermittlung an Abgeordnete und Städtetag

    Die Verwaltung soll beauftragt werden, den Beschluss an die örtlichen Bundestags- und Landtagsabgeordneten sowie an den Deutschen Städtetag zu übermitteln.

    Die Resolution wurde von Wiebke Köllner und Horst Hohmeier für die Fraktion „Die Linke im Rat“ sowie von Arnim Backs als Einzelmandatsträger der PARTEI unterzeichnet.

  • Die Linke fragt nach pausiertem Förderprogramm für Balkonkraftwerke

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Bochum erkundigt sich nach den Gründen für die Pausierung des städtischen Förderprogramms für Balkonkraftwerke und fordert verstärkte Kommunikationsbemühungen für einkommensschwache Haushalte.

    Kritik an früher Pausierung des Förderprogramms

    In einer Anfrage an Oberbürgermeister Jörg Lukat kritisiert die Linksfraktion, dass das Förderprogramm für Balkonkraftwerke aus der 3. Tranche bereits kurz nach dem Start am 31. Dezember 2025 wieder pausiert wurde. Die Fraktion sieht darin einen Widerspruch zur städtischen Nachhaltigkeitsstrategie, die den massiven Ausbau erneuerbarer Energien als erforderlich für die Klimaneutralität definiert.

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    Besondere Bedeutung für einkommensschwache Haushalte

    Die Linksfraktion betont, dass gerade Haushalte mit geringem Einkommen von dem Förderprogramm profitieren könnten. Nach aktuellen Schätzungen können Balkonkraftwerke etwa 10 bis 15 Prozent des jährlichen Strombedarfs eines Zwei-Personen-Haushalts decken und damit zu erheblichen Einsparungen bei den Energiekosten führen. Allerdings sei es schwieriger, diese Zielgruppe über die üblichen Kanäle der Stadtverwaltung zu erreichen, da sie Investitionen eher skeptisch gegenüberstehe.

    Drei konkrete Fragen an die Verwaltung

    Die Fraktion stellt folgende Fragen:

    • Aus welchen Gründen wurde das Förderprogramm Balkonkraftwerke aus der 3. Tranche nach dem Start am 31.12.2025 bereits wieder pausiert?
    • Ist vorgesehen, das Förderprogramm fortzuführen?
    • Sollen die Kommunikationsbemühungen in Richtung der Zielgruppe (Haushalte mit geringem Einkommen) intensiviert werden? Wenn ja, wie?

    Forderung nach verstärkter Kommunikation

    Dr. Sonja Knobbe, die die Anfrage als Ratsmitglied unterzeichnet hat, argumentiert, dass die erfolgreiche Einführung des Förderprogramms erhöhte Kommunikationsanstrengungen und eine gewisse Anlaufzeit erfordere, um Bekanntheit zu erlangen und entsprechend genutzt zu werden. Die Fraktion fordert eine schriftliche Beantwortung der Anfrage durch die Verwaltung.

  • CDU fragt nach Abhängigkeit von externen Planungsbüros

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten

    Die CDU-Fraktion will wissen, wie stark die Stadtverwaltung auf externe Dienstleister angewiesen ist. Anlass sind Verzögerungen bei der kommunalen Wärmeplanung und die zunehmende Vergabe von Planungsaufgaben an externe Büros.

    Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine umfassende Anfrage zur Beauftragung externer Dienstleister gestellt. Ratsmitglied Dr. Katrin Augustinowski-Schary verweist dabei auf jüngste Berichte über Verzögerungen bei der kommunalen Wärmeplanung, die eine wachsende Abhängigkeit der Stadtverwaltung von externen Planungsbüros verdeutlichen würden.

    Kernbereiche zunehmend extern vergeben

    Nach Beobachtung der CDU werden nicht nur bei der Wärmeplanung, sondern auch in den Bereichen Stadtentwicklung, Verkehr und Bauwesen vermehrt Aufgaben an externe Planungsbüros vergeben, die eigentlich zum Kernbereich der Verwaltung gehörten. Diese Praxis könne zu Problemen führen, insbesondere wenn Überlastungen bei den Dienstleistern zu zeitlichen Verzögerungen wichtiger städtischer Projekte führten und gleichzeitig wertvolles Fachwissen in der Verwaltung verloren gehe.

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    Fünf konkrete Fragen an die Verwaltung

    Die CDU-Fraktion stellt fünf detaillierte Fragen:

    • Wie viele Aufträge für Planungsleistungen, Gutachten und Konzepte wurden in den Jahren 2023, 2024 und 2025 an externe Dienstleister vergeben? (aufgeschlüsselt nach Dezernaten und Ämtern)
    • Welche Gesamtkosten entstanden der Stadt durch die Beauftragung externer Planungsbüros? (ebenfalls differenziert nach Dezernaten und Ämtern)
    • Nach welchen verbindlichen Kriterien wird entschieden, ob eine Planungsleistung intern erbracht oder extern vergeben wird? Existiert eine stadtweite Richtlinie?
    • Bei welchen laufenden Projekten neben der kommunalen Wärmeplanung kommt es aktuell zu Verzögerungen, weil beauftragte externe Büros aufgrund von Überlastung Fristen nicht einhalten können?
    • Wie stellt die Verwaltung sicher, dass das durch externe Büros erarbeitete Wissen langfristig in der Verwaltung verbleibt und die Abhängigkeit bei Folgebearbeitungen nicht weiter steigt?

    Die Anfrage ist für die Ratssitzung am 7. Mai 2026 vorgesehen.

  • AfD fragt nach Kosten und Rechtsgrundlage für Flüchtlingsunterkunft Kemnader Straße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten

    Die AfD-Fraktion hinterfragt die Umsetzung der Container-Unterkunft für Geflüchtete an der Kemnader Straße 437. Sie bemängelt fehlende Transparenz bei Investitionskosten und rechtlicher Legitimation des Projekts.

    Die AfD-Fraktion im Bochumer Stadtrat stellt umfangreiche Fragen zur Errichtung der Flüchtlingsunterkunft an der Kemnader Straße 437 in Stiepel. In einer Anfrage für die Ratssitzung am 7. Mai 2026 kritisiert die Fraktion den Umgang mit dem Projekt und fordert vollständige Aufklärung über Kosten und Beschlussgrundlagen.

    Ursprünglicher Beschluss und aktuelle Situation

    Der Rat hatte am 14. Dezember 2023 grundsätzlich beschlossen, die Fläche an der Kemnader Straße 437 als Standort für die Unterbringung von Geflüchteten zu nutzen. Vorgesehen war eine Kapazität von bis zu 120 Personen. Zunächst wurden jedoch nur 750.000 Euro für Detailplanung und Kostenschätzungen bereitgestellt.

    Die Einrichtung ist inzwischen realisiert und ging Anfang April 2026 in Betrieb. Gleichzeitig hat sich laut AfD die Aufnahmeverpflichtung der Stadt weitgehend entspannt, sodass nur noch wenige weitere Personen aufzunehmen seien.

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    Kritik an fehlender Transparenz

    Die AfD sieht den Eindruck entstanden, dass „wesentliche Teile der Maßnahme faktisch im Verwaltungsvollzug umgesetzt wurden, ohne dass eine klare und für die Öffentlichkeit nachvollziehbare politische Beschlusslage zu Umfang und Kosten der Umsetzung erkennbar ist.“

    Dies werfe grundlegende Fragen zur haushaltsrechtlichen Legitimation, Transparenz der Entscheidungsprozesse und Verhältnismäßigkeit der Maßnahme auf.

    Detaillierte Fragenkatalog

    Die Fraktion fordert in neun Einzelfragen umfassende Aufklärung:

    • Vollständigen chronologischen Beschlussweg seit dem Grundsatzbeschluss
    • Konkrete Beschlussvorlage für die tatsächliche Umsetzung und Investitionsmittel
    • Vollständige Aufschlüsselung der angefallenen Gesamtkosten
    • Zeitpunkt und Vorlage der Genehmigung der Investitionskosten
    • Rechtliche Grundlage bei fehlender gesonderter Beschlussfassung
    • Bereitstellung von Haushaltsmitteln über die ursprünglich beschlossenen 750.000 Euro hinaus
    • Laufende jährliche Betriebskosten und deren haushalterische Absicherung
    • Erwartete Auslastung in den ersten zwölf Monaten
    • Bewertung der Einhaltung von Grundsätzen der Haushaltsklarheit und Transparenz

    Die Anfrage stammt von Maik Klaus, stellvertretendem Fraktionsvorsitzenden der AfD, und richtet sich an Oberbürgermeister Jörg Lukat.

  • AfD fragt nach finanziellen Auswirkungen der geplanten Entlastungsprämie 2026

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten

    Die AfD-Fraktion möchte wissen, ob die Stadt ihren Beschäftigten die angekündigte steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro gewähren will und wie sich das auf den bereits angespannten Haushalt auswirken würde.

    Die Bundesregierung hat angekündigt, dass Arbeitgeber im Jahr 2026 eine steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro gewähren können. Die AfD-Fraktion sieht darin eine potenzielle Millionenbelastung für den städtischen Haushalt und fordert Transparenz über die geplante Umsetzung.

    Kritik an zusätzlicher Haushaltsbelastung

    In ihrer Anfrage zur Ratssitzung am 7. Mai 2026 kritisiert die AfD-Fraktion, dass eine solche Maßnahme für eine Stadt wie Bochum, deren Haushalt bereits unter Druck stehe, nicht folgenlos bleibe. Es gebe keine finanziellen Spielräume, aus denen sich eine zusätzliche Millionenbelastung problemlos decken ließe.

    Die Fraktion argumentiert, dass sich für Bochum nicht die Frage stelle, ob die Maßnahme gut klinge, sondern ob sie überhaupt finanzierbar sei. Sollte die Stadt die Prämie auszahlen, müssten die Mittel aus einem ohnehin angespannten Haushalt entnommen werden.

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    Umfangreicher Fragenkatalog

    Die AfD-Fraktion unter dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Uwe Heitmann stellt zehn detaillierte Fragen:

    • Ob die Stadt die Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro gewähren will
    • Wie viele Beschäftigte einschließlich Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften anspruchsberechtigt wären
    • Mit welchem Gesamtfinanzvolumen bei vollständiger oder teilweiser Auszahlung zu rechnen ist
    • Aus welchen Produktgruppen, Haushaltsansätzen oder Budgets die Finanzierung erfolgen soll
    • Welche Mittel umgeschichtet werden müssten und welche Bereiche betroffen wären
    • Welche Leistungen, Investitionen oder Projekte gekürzt, verschoben oder gestrichen werden müssten
    • Ob zur Finanzierung auf Rücklagen zurückgegriffen werden soll
    • Welche Auswirkungen auf den Haushaltsausgleich 2026 und die mittelfristige Finanzplanung entstehen würden
    • Welche Gründe gegen eine Gewährung sprechen, falls keine Auszahlung vorgesehen ist
    • Ob die Verwaltung eine Auszahlung für finanzpolitisch vertretbar hält

    Die AfD-Fraktion bittet um eine schriftliche Beantwortung der Fragen durch Oberbürgermeister Jörg Lukat.

  • AfD fragt nach Kosten für Fahrradfreundlichkeits-Zertifizierung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten

    Die AfD-Fraktion hinterfragt die geplante Zertifizierung der Stadt als „Fahrradfreundliche Arbeitgeberin“ und fordert Aufklärung über Kosten und rechtliche Grundlagen angesichts der angespannten Haushaltslage.

    Anfrage zu ADFC-Zertifizierung

    Die AfD-Fraktion richtet sich mit einer Anfrage an Oberbürgermeister Jörg Lukat bezüglich der geplanten Zertifizierung der Stadt als „Fahrradfreundliche Arbeitgeberin“. Hintergrund ist eine Vereinbarung zwischen dem Oberbürgermeister und Vertretern des ADFC Bochum e.V. vom 20. April 2026, wonach sich die Stadt um das entsprechende Siegel bemühen will.

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    Sechs Fragen zu Kosten und Rechtmäßigkeit

    Fraktionsvorsitzender Ulrich Fuchs stellt konkrete Fragen zu den finanziellen Auswirkungen des Vorhabens:

    • Sachkosten für Zertifizierung und Siegel (Lizenzen, Beratung)
    • Interner Personalaufwand in Mitarbeiterstunden
    • Gesamtkosten unter Berücksichtigung der Personalkosten
    • Kosten für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit
    • Gesetzliche Grundlage für die ADFC-Zertifizierung
    • Bewertung der Kosten und Zulässigkeit vor dem Hintergrund der Bewirtschaftungsverfügung der Kämmerin

    Haushaltslage als zentraler Kritikpunkt

    Die AfD-Fraktion begründet ihre Anfrage mit der „derzeit angespannten Haushaltslage der Stadt“ und verweist auf eine bereits ausgesprochene Bewirtschaftungsverfügung der Kämmerin. Die Fraktion stellt die Zulässigkeit der Zertifizierungsbestrebungen unter diesen finanziellen Rahmenbedingungen in Frage.

    Die Anfrage ist für die 6. Sitzung des Rates am 7. Mai 2026 vorgesehen.

  • Verwaltung: Kein Sitzungsgeld für Gruppensitzungen zulässig

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung hat nach rechtlicher Prüfung festgestellt, dass Sitzungsgelder für Gruppensitzungen nicht gewährt werden können. Die Entschädigungsregelungen seien abschließend und könnten nicht durch die Hauptsatzung erweitert werden.

    Prüfauftrag der BSW-Gruppe

    Der Rat hatte die Verwaltung am 19. März 2026 beauftragt, die rechtlichen Grundlagen für Sitzungsgelder von Gruppen des Rates „gerichtssicher“ zu prüfen. Hintergrund war ein Geschäftsordnungsantrag der Gruppe BSW im Zusammenhang mit der Neufassung der Hauptsatzung.

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    Rechtliche Bewertung der Verwaltung

    Die Verwaltung kommt in ihrer Antwort zu einem eindeutigen Ergebnis: Die Entschädigungsregelungen in § 45 GO NRW und der Entschädigungsverordnung (EntschVO) seien abschließend und könnten nicht durch die Hauptsatzung erweitert werden. Dies entspreche der Rechtsprechung und herrschenden Meinung in der Kommentierung.

    Ratsmitgliedern dürften über die vorgesehene Aufwandsentschädigung hinaus keine weiteren Zuwendungen zur Abgeltung mandatsbedingten Aufwands gewährt werden, so das Oberverwaltungsgericht NRW in einem Urteil von 2004.

    Unterschied zwischen Fraktionen und Gruppen

    Ein entscheidender Punkt ist laut Verwaltung, dass die entsprechenden Vorschriften die Gewährung von Sitzungsgeld nur für bestimmte Gremien regeln. Gruppensitzungen seien – im Gegensatz zu Fraktionssitzungen – dort nicht aufgeführt.

    Auch § 45 Abs. 2 GO NRW, der zusätzliche Leistungen ermöglicht, greife nicht, da diese Vorschrift nur Leistungen zulasse, die nicht bereits in einer Rechtsverordnung geregelt seien. Bezüglich Sitzungsgeldern bestünden jedoch bereits entsprechende Regelungen.

    Breiter Konsens gegen Gruppensitzungsgelder

    Die Verwaltung betont, dass ihre Auffassung der herrschenden Meinung und Rechtsprechung entspreche und von den kommunalen Spitzenverbänden in Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium geteilt werde. Auch die für Bochum zuständige Bezirksregierung Arnsberg vertrete diese Position.

    Die rechtliche Einschätzung von Professor Oebbecke, dass Sitzungsgelder für Gruppensitzungen zulässig seien, widerspreche dem eindeutigen Wortlaut der entsprechenden Vorschriften, so die Verwaltung.

    Zulässige zusätzliche Leistungen

    Als Beispiele für zulässige zusätzliche Leistungen nach § 45 Abs. 2 GO NRW nennt die Verwaltung:

    • Fahr- und Parkkosten (z.B. ÖPNV-Tickets)
    • Geldbetrag für Anschaffung oder Nutzung von IT-Geräten für den digitalen Sitzungsdienst
    • Fortbildungskosten

    Die Antwort wird dem Rat am 7. Mai 2026 zur Kenntnisnahme vorgelegt.