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Baumentfernung am Köpersweg: Vier Bäume müssen Wohnbebauung weichen

Dieser Beitrag ist KI-generiert. Mehr erfahren.

Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
21.01.2026Bezirksvertretung Bochum-OstDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Für ein Bauvorhaben mit drei Reihenhäusern und zwei Doppelhaushälften am Köpersweg müssen vier geschützte Bäume gefällt werden. Die Verwaltung erteilt eine Ausnahmegenehmigung und fordert eine Ausgleichszahlung von über 30.000 Euro.

Bauvorhaben erfordert Baumfällung

Auf dem Grundstück am Köpersweg ohne Hausnummer sollen drei Reihenhäuser und zwei Doppelhaushälften mit insgesamt fünf Garagen und fünf Stellplätzen entstehen. Für dieses Bauvorhaben wurde ein Antrag auf Entfernung von vier Bäumen gestellt, die aufgrund ihrer Art und Stammumfänge unter die städtische Baumschutzsatzung fallen.

Die betroffenen Bäume befinden sich direkt im geplanten Baubereich. Eine Umplanung des Vorhabens ist nach Angaben der Verwaltung nicht möglich, sodass die Bäume nicht erhalten werden können.

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Ausnahmegenehmigung nach Baumschutzsatzung

Das Umwelt- und Grünflächenamt wird eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 6 (1) b der Baumschutzsatzung erteilen. Diese Regelung greift, wenn eine nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung anderenfalls nicht möglich wäre oder nur unter wesentlichen Beschränkungen verwirklicht werden könnte.

Ausgleichszahlung statt Ersatzpflanzung

Normalerweise wären nach der Baumschutzsatzung 16 Laubbäume mit einem Mindeststammumfang von 20 Zentimetern als Ersatz zu pflanzen. Da die Grundstücke nach der geplanten Teilung jedoch nicht die erforderliche Größe aufweisen und dem Bauherrn keine weiteren Grundstücke in der Stadt zur Verfügung stehen, kommt nur eine Ausgleichszahlung in Betracht.

Diese beträgt 1.900 Euro pro Baum, insgesamt also 30.400 Euro für die vier zu fällenden Bäume.

Details zu den betroffenen Bäumen

Entfernt werden müssen:

  • Eine mehrstämmige Eibe mit Umfängen von 103, 80, 60 und 40 Zentimetern

  • Eine Lärche mit 215 Zentimetern Stammumfang

  • Zwei Kirschbäume mit 217 bzw. 170 Zentimetern Stammumfang


Die Angelegenheit wird am 21. Januar 2026 der Bezirksvertretung Ost und am 4. März 2026 dem Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Unterlagen

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