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Bebauungsplan für Wohnquartier mit 200 Wohneinheiten soll beschlossen werden

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
21.01.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdwestMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
Enthaltungen: 0
Dagegen: 1 (AfD)
Dafür: 17 (SPD, CDU. Grüne, AfD, Die Linke.)
22.01.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
Enthaltungen: 0
Dagegen: 2 (AfD)
Dafür:12 (SPD, CDU, Die Grünen, Die Linke, UWG:FB)
28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
Enthaltungen: 0
dagegen: 2 (AfD)
dafür: 14 (SPD,CDU,Grüne,Linke,UWG:FB,OB)
05.02.2026RatMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
Enthaltungen: 0
dagegen:14(AfD)
dafür:72(SPD,CDU,Grüne,Linke,UWG:FB,StG/V,FDP,BSW,Backs,OB)

Die Stadt will den Bebauungsplan Nr. 1034 für das ehemalige Druckereigelände an der Hüttenstraße als Satzung beschließen. Geplant sind drei Wohngebäude mit etwa 200 Wohneinheiten und eine Kindertagesstätte durch die Landmarken AG.

Sitzungsmarathon Ende Januar

Die Beschlussvorlage durchläuft mehrere Gremien: Am 21. Januar berät die Bezirksvertretung Südwest, gefolgt vom Ausschuss für Planung und Grundstücke am 22. Januar. Nach der Vorberatung im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 28. Januar entscheidet der Rat am 5. Februar endgültig.

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Wiedernutzbarmachung der Druckerei

Das Plangebiet umfasst die westliche Hälfte des ehemaligen Firmengeländes der Laupenmühlen Druck GmbH mit einer Größe von etwa 8.500 Quadratmetern. Die bestehende Bebauung wurde bereits niedergelegt. Das Areal liegt an der Hüttenstraße Ecke An der Landwehr im nördlichen Teil des Stadtbezirks Weitmar und grenzt westlich an den Iduna-Park.

Wohnungsmix geplant

Die Landmarken AG plant einen Wohnungsmix aus frei finanziertem, gefördertem und seniorengerechtem Wohnen. Der Bebauungsplan setzt ein allgemeines Wohngebiet mit einer Grundflächenzahl von 0,8 und einer Geschossflächenzahl von 2,1 fest. Eine Tiefgarage soll die notwendigen Stellplätze aufnehmen.

Herausforderung Überschwemmungsgebiet

Das Plangebiet liegt im Randbereich eines festgesetzten Überschwemmungsgebiets des Marbachs. Durch die Baumaßnahmen gehen etwa 90 Kubikmeter Retentionsvolumen verloren – das entspricht 0,144 Prozent des Überflutungsvolumens. Dieses muss im Baugenehmigungsverfahren ausgeglichen werden.

Verkehrsanbindung gesichert

Die Erschließung erfolgt über die Hüttenstraße. Verkehrsuntersuchungen ergaben, dass die vorhandenen Knotenpunkte durch das zusätzliche Verkehrsaufkommen kaum beeinträchtigt werden. Die Qualitätsstufen B (gut) bis C (befriedigend) können erreicht werden.

Städtebauliche Verträge geschlossen

Mit der Landmarken AG wurden bereits zwei städtebauliche Verträge abgeschlossen. Diese regeln die Kostenübernahme für das Planverfahren, die Umsetzung von mindestens 30 Prozent gefördertem Wohnungsbau sowie weitere Aspekte wie Ausgleichsmaßnahmen und eine fußläufige Wegeverbindung zum Iduna-Park.

Unterlagen

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