Kategorie: Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales

  • Grüne fragen nach Erfolg des Programms „Kein Abschluss ohne Anschluss“

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    02.06.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten

    Die Grünen-Fraktion will wissen, wie viele Schulabgänger in Bochum ohne Anschlussperspektive bleiben und wie erfolgreich das Landesprogramm „Kein Abschluss ohne Anschluss“ wirkt. In einer Anfrage fordern sie detaillierte Zahlen der vergangenen Jahre.

    Sorge um Jugendliche ohne Perspektive

    Die Grünen im Rat zeigen sich besorgt über die Entwicklung bei Schulabgängern ohne Anschlussperspektive. Wie sie in ihrer Anfrage mitteilen, hatten im Jahr 2025 landesweit 32.908 Schulabgänger in Nordrhein-Westfalen keine unmittelbare Anschlussperspektive. Diese Entwicklung sehen sie als problematisch an, insbesondere vor dem Hintergrund des Landesprogramms „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA), das genau dieser Situation entgegenwirken soll.

    Das Programm zielt darauf ab, allen Schülern nach dem Schulabschluss eine konkrete Anschlussperspektive zu ermöglichen – sei es durch eine Ausbildung, ein Studium, ein Freiwilliges Soziales Jahr oder eine berufsvorbereitende beziehungsweise berufsqualifizierende Maßnahme.

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    Detaillierte Fragen zur lokalen Situation

    Die Fraktion stellt sechs konkrete Fragen zur Situation in Bochum:

    • Wie oft tagt die KAoA-Steuerungsgruppe zur Weiterentwicklung der Programmstrategie?
    • Wie viele Schüler verließen in den vergangenen drei Jahren die Schule ohne Anschlussperspektive?
    • Wie viele Schüler konnten durch das Programm in Ausbildung, Studium oder andere Maßnahmen vermittelt werden?
    • Wie viele 16- bis 20-jährige Schulabgänger meldeten sich in den vergangenen drei Jahren bei der Jugendberufsagentur als arbeits- oder ausbildungssuchend?
    • Wie viele dieser Personen konnte die Jugendberufsagentur bei Weiterqualifizierung oder Berufseinstieg begleiten?
    • Welche jährlichen Kosten entstehen der Stadt durch die Teilnahme am Projekt?

    Bei mehreren Fragen fordern die Grünen eine Aufschlüsselung nach Jahren und Geschlecht.

    Übergreifende Relevanz

    Die Grünen bitten darum, die schriftlichen Antworten auch dem Jugendhilfeausschuss, dem Ausschuss für Schule und Bildung sowie dem Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration zur Verfügung zu stellen. Die Anfrage soll in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 2. Juni 2026 behandelt werden.

  • Verwaltung berichtet über aktuelle Situation von Geflüchteten in Bochum

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    02.06.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung legt dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales einen regelmäßigen Bericht über den aktuellen Stand der untergebrachten Geflüchteten vor. Der Bericht enthält Statistiken zum Stand Ende April 2026.

    Regelmäßiger Sachstandsbericht

    Der Sozialdezernent wird in der Sitzung am 2. Juni 2026 über den aktuellen Sachstand zur Unterbringung von Geflüchteten berichten. Dabei wird er gegebenenfalls von den Amtsleitungen des Gesundheitsamtes und des Amtes für Soziales unterstützt.

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    Aktuelle Daten und Statistiken

    Der Mitteilung sind die üblichen Statistiken zum Stand 30. April 2026 beigefügt. Diese enthalten Daten über untergebrachte Menschen in einem sogenannten „Datenpool“. Die Verwaltung hat angekündigt, dass die Daten zum Stand 31. Mai 2026 nachträglich zur Niederschrift der Sitzung nachgereicht werden.

    Ausschussberatung

    Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird die Mitteilung zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage ist als öffentlich eingestuft und stammt von Frank Korte aus dem Amt für Soziales.

  • Verwaltung stellt aktualisiertes Hitzekonzept für Wohnungslose vor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    02.06.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten

    Das Amt für Soziales hat das Hitzekonzept für wohnungslose Menschen in Bochum für das Jahr 2026 überarbeitet. Das Konzept wird dem zuständigen Ausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.

    Netzwerkarbeit verschiedener Akteure

    Die Stadtverwaltung hat auch für den kommenden Sommer das Hitzekonzept aktualisiert, wie bereits in den vergangenen Jahren. Verschiedene Akteure der Bochumer Wohnungslosenhilfe sind im Rahmen einer konstruktiven Netzwerkarbeit beteiligt, um wohnungslosen Personen Hilfsangebote zu machen.

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    Vorlage im Sozialausschuss

    Das aktualisierte Hitzekonzept 2026 wird dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 2. Juni 2026 zur Kenntnisnahme vorgestellt. Die Mitteilung der Verwaltung wurde vom Amt für Soziales erstellt.

  • Bochum zieht positive Bilanz beim Handlungsplan Leben im Alter

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    02.06.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten
    03.06.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationnoch nicht beraten
    30.06.2026Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“noch nicht beraten

    Ein Jahr nach Beschluss des Handlungsplans Leben im Alter 2025-2030 berichtet die Verwaltung über erste Erfolge. Die Stadt ist dem WHO-Netzwerk für altersfreundliche Städte beigetreten, hat ein digitales Seniorenportal konzipiert und die alterspsychiatrische Versorgung verbessert.

    Die Stabsstelle Leben im Alter hat im ersten Umsetzungsjahr des Handlungsplans wesentliche Meilensteine erreicht. Wie die Verwaltung in ihrem ersten Statusbericht mitteilt, konnten sowohl strukturelle Grundlagen geschaffen als auch konkrete Angebote für die Bürgerinnen und Bürger entwickelt werden.

    WHO-Netzwerk und internationale Vernetzung

    Ein wichtiger Schritt war der Beitritt zum Global Network for Age-friendly Cities and Communities der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Dieser Schritt unterstreicht das Bekenntnis der Stadt, altersfreundliche Strukturen nachhaltig zu verankern und ermöglicht den internationalen Austausch über Best-Practice-Lösungen.

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    Digitales Seniorenportal in Vorbereitung

    Für das geplante Bochumer Seniorenportal wurde ein umfassendes inhaltliches Konzept sowie die technische Struktur erarbeitet. Das Portal soll als zentrale Informationsplattform dienen und Angebote in den Bereichen Pflege, Wohnen, Freizeit und Beratung bündeln sowie niedrigschwellig zugänglich machen. Die Grundlage für die technische Umsetzung in 2026 ist damit geschaffen.

    Alterspsychiatrische Versorgung abgeschlossen

    Die Maßnahme zur Verbesserung der alterspsychiatrischen Versorgungsstruktur in Bochum wurde erfolgreich abgeschlossen. Zusätzlich konnten gezielte Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen für eine diversitätsorientierte Altenhilfe gestartet werden.

    Weitere Maßnahmen und Quartiersarbeit

    Neben den Schwerpunktmaßnahmen befinden sich weitere Projekte in der Umsetzung, darunter die Erarbeitung neuer Quartierskonzepte sowie mobile Beratung zur Hitzeprävention. Maßnahmen, die in der Federführung anderer Fachbereiche liegen, werden durch die Stabsstelle begleitet.

    Ein detaillierter Projektreport bietet eine vollständige Übersicht über den Status aller 22 ab 2025 umgesetzten Maßnahmen des Handlungsplans.

    Ausblick auf 2026

    Im laufenden Jahr liegt der Fokus auf der operativen Umsetzung der konzipierten Projekte. Priorität haben:

    • die technische Realisierung und der Launch des Seniorenportals
    • Maßnahmen zum altersgerechten Wohnen
    • die Weiterentwicklung der Quartiersarbeit

    Die Mitteilung wird zur Kenntnisnahme in den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (2. Juni), den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Juni) und den Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ (30. Juni) eingebracht.

  • Ausschuss wählt Mitglieder für Kommunale Konferenz Alter und Pflege

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    02.06.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten

    Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales soll Anfang Juni drei ordentliche Mitglieder und drei Stellvertretungen für die Kommunale Konferenz Alter und Pflege bestimmen. Das Fachgremium koordiniert alle Fragen zur pflegerischen Versorgung in der Stadt.

    Wahl von Ausschussvertretern steht an

    Am 2. Juni 2026 wird der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales über die personelle Besetzung der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege entscheiden. Gewählt werden sollen:

    • 3 ordentliche Mitglieder
    • 3 stellvertretende Mitglieder

    Die Namen der zu wählenden Personen sind in der Beschlussvorlage noch nicht eingetragen und werden erst in der Sitzung benannt.

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    Aufgaben der Konferenz Alter und Pflege

    Die Kommunale Konferenz Alter und Pflege ist ein örtliches Fachgremium, das sich mit allen Fragen und Problemfeldern beschäftigt, die sich aus der Umsetzung des Pflegeversicherungsgesetzes ergeben. Durch das Zusammenwirken aller Beteiligten im pflegerischen Versorgungsbereich sollen konsensfähige Qualitätssicherungskonzepte sowie Planungen auf örtlicher Ebene abgestimmt und weiterentwickelt werden.

    Gesetzliche Grundlage

    Die Einrichtung solcher Konferenzen ist gesetzlich vorgeschrieben. Nach dem Gesetz zur Weiterentwicklung des Landespflegerechtes und Sicherung einer unterstützenden Infrastruktur für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige (APG NRW) sowie den §§ 8 und 9 SGB XI müssen Kreise und kreisfreie Städte örtliche Konferenzen Alter und Pflege einrichten und deren Geschäftsführung übernehmen.

    Gemäß der Geschäftsordnung der Bochumer Konferenz entsendet der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales drei Vertreter als ständige Mitglieder. Für jedes Mitglied muss mindestens eine Stellvertretung benannt werden.

  • Projekt zur Verbesserung der alterspsychiatrischen Versorgung erfolgreich abgeschlossen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    29.05.2026Beirat „Leben im Alter“noch nicht beraten
    02.06.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten

    Die Stadt hat ein Pilotprojekt zur besseren Vernetzung in der Versorgung psychisch erkrankter älterer Menschen beendet. Dabei wurden zentrale Versorgungslücken identifiziert und die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Fachdiensten erprobt. Aus den Erkenntnissen leitet die Verwaltung konkrete Handlungsempfehlungen ab.

    Projektphase brachte wichtige Erkenntnisse

    Von Herbst 2024 bis April 2026 führten die Stabsstelle Leben im Alter und das Gesundheitsamt gemeinsam eine Facharbeitsgruppe zur alterspsychiatrischen Versorgung durch. Das Projekt war sowohl im Handlungsplan Leben im Alter als auch in der Psychiatrieplanung verankert.

    In der Projektphase arbeiteten Mitarbeitende des Fachdienstes Altenhilfe und des Sozialpsychiatrischen Dienstes (SpD) erstmals systematisch zusammen. Dabei bearbeiteten sie gemeinsam etwa 30 Fälle und stellten deutliche Synergieeffekte sowie mehr Handlungssicherheit fest. Die bisher geltende Altersgrenze von 65 Jahren als alleiniges Zuordnungskriterium wurde aufgehoben.

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    Komplexe Mehrfachproblemlagen erfordern neue Ansätze

    Die Untersuchung zeigte, dass die Zielgruppe in der Regel komplexe Mehrfachproblemlagen aufweist. Dazu gehören:

    • Kombinationen aus psychiatrischer Erkrankung und Pflegebedarf
    • Finanzielle Problemlagen
    • Bedrohte Wohnverhältnisse
    • Soziale Isolation

    Eine angemessene Versorgung erfordert nach den Projekterfahrungen aufsuchende Arbeit mit hohem Zeitaufwand und multiprofessioneller Perspektive.

    Bedarfsabfrage bestätigt Kooperationsbedarf

    Im März 2026 befragten die Projektverantwortlichen die Fachkräfte beider Dienste anonym zu Arbeitsbelastungen sowie Versorgungs- und Kooperationsbedarfen. Mehr als die Hälfte der Befragten bewertete die Zusammenarbeit zwischen SpD und Fachdienst Altenhilfe als ausbaufähig.

    Als häufigste Verbesserungsvorschläge nannten die Fachkräfte:

    • Gemeinsame Fallbesprechungen
    • Feste Ansprechpartnerinnen
    • Digitale Tools zur Fallaufnahme und Dokumentation

    Konkrete Schritte für bessere Zusammenarbeit geplant

    Aus den Projektergebnissen leitet die Verwaltung mehrere Handlungsempfehlungen ab. Dazu gehören die Benennung fester Ansprechpartnerinnen in beiden Diensten nach Sektoren und Stadtteilen sowie die Entwicklung eines gemeinsamen Ablaufplans zur Klärung von Zuständigkeiten.

    Die nächsten Schritte sind bereits terminiert:

    • April/Mai 2026: Einsetzung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zur Umsetzungsplanung
    • Mai 2026: Gemeinsame Teamsitzungen auf Sektorebene
    • Bis Juli 2026: Benennung fester Ansprechpartner*innen
    • Ab Juli 2026: Hospitationen und Definition gemeinsamer Standards
    • Ab September 2026: Gemeinsame Fortbildungen zu gerontopsychiatrischen Themen

    Außerdem soll die bereits etablierte Netzwerkarbeit der Seniorenbüros auf die Sozialen Dienste der psychiatrischen Krankenhäuser ausgeweitet werden.

  • Verwaltung legt kommunale Pflegeplanung für 2024 vor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    02.06.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten
    03.06.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationnoch nicht beraten
    25.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten
    07.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    08.07.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    16.07.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt hat die Fortschreibung der kommunalen Pflegeplanung zum Stand Dezember 2024 vorgelegt. Das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik erstellte den Bericht, der die Versorgungsangebote für pflegebedürftige Menschen analysiert und Prognosen für den künftigen Bedarf erstellt.

    Bestandsaufnahme und Bedarfsprognose

    Die kommunale Pflegeplanung erfasst den aktuellen Bestand an pflegerischen und pflegeergänzenden Versorgungsangeboten in Bochum. Grundlage ist das Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW), das die Kommunen zur örtlichen Pflegeplanung verpflichtet. Der Bericht bewertet, ob qualitativ und quantitativ ausreichende Angebote zur Verfügung stehen und leitet gegebenenfalls Empfehlungen für weitere Maßnahmen ab.

    Das Gutachten enthält statistische Daten zur aktuellen und künftig erwarteten Zahl pflegebedürftiger Menschen, einschließlich Demenzerkrankter. Die Analyse umfasst verschiedene pflegerische Bereiche und erstellt eine Prognose für die zukünftig erforderliche Angebotsstruktur.

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    Sozialräumliche Ausrichtung

    Das APG NRW zielt darauf ab, die kommunale Senioren- und Pflegeplanung stärker auf altengerechte Quartiersstrukturen auszurichten. Die sozialräumlich orientierte Planung soll dabei folgende Bereiche umfassen:

    • Komplementäre Hilfen
    • Neue Wohn- und Pflegeformen
    • Weiterentwicklung der örtlichen Infrastruktur

    Die Planung muss mit anderen Gremien koordiniert und alle zwei Jahre veröffentlicht werden. Bei Bedarf ist sie den Aufsichtsbehörden der Bezirksregierung und Landesregierung zuzuleiten.

    Korrektur nach Beanstandungen

    Der ursprünglich im Februar 2026 begonnene Gremienlauf wurde aufgrund festgestellter Unstimmigkeiten im Bericht abgebrochen. Das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik unterzog den Bericht daraufhin einer umfassenden fachlichen Prüfung und korrigierte ihn entsprechend.

    Die Anpassungen umfassten rechnerische Korrekturen sowie inhaltliche und darstellungsbezogene Präzisierungen. Die grundlegenden Aussagen, Bewertungen und Empfehlungen der kommunalen Pflegeplanung blieben von den Korrekturen unberührt.

    Beratungsverfahren

    Die Beschlussvorlage durchläuft ein umfangreiches Beratungsverfahren. Nach der Vorberatung in den Fachausschüssen für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie für Chancengerechtigkeit und Integration werden alle sechs Bezirksvertretungen angehört. Die abschließende Entscheidung trifft der Rat am 16. Juli 2026.

  • Verwaltung erklärt Hürden bei Personalausweis-Versorgung für Wohnungslose

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.03.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten
    02.06.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum antwortet auf eine SPD-Anfrage zur Ausweisversorgung wohnungsloser Menschen. Aufsuchende Services stoßen an praktische Grenzen, die Härtefallregelung wird nur in Einzelfällen angewandt.

    Die Stadtverwaltung hat die Fragen der SPD-Fraktion zur Versorgung wohnungsloser Menschen mit Personalausweisen beantwortet. Die Antwort macht deutlich, dass trotz flexibler Handhabung strukturelle Probleme bestehen bleiben.

    Aufsuchende Services praktisch schwer umsetzbar

    Auf die Frage nach möglichen aufsuchenden Ausweisbeantragungen, etwa an Aktionstagen, antwortet die Verwaltung zurückhaltend. Das Bürgerbüro handhabe die ausweisrechtlichen Vorgaben bereits „so flexibel wie möglich“, um einen praktikablen Service auch für wohnungslose Menschen anzubieten.

    Der erwogene aufsuchende Service stoße jedoch an Grenzen, wenn das Ziel sei, vor Ort unmittelbar Ausweisdokumente zu beantragen. Regelmäßig müsse die Identität der antragstellenden Person geprüft werden, was sehr häufig eine Kontaktaufnahme zu früheren Meldebehörden erfordere. Diese sei im Rahmen von Aktionstagen oder ähnlichen Formaten nicht zu gewährleisten.

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    Härtefallregelung nur in absoluten Einzelfällen

    Bei der zweiten Frage zur Anwendung der Härtefallregelung nach § 1 Abs. 6 der Personalausweis-Gebührenverordnung zeigt sich die Verwaltung restriktiv. Die Regelung sei als Ausnahmetatbestand eng auszulegen und greife nur in absoluten Einzelfällen.

    Der Gesetzestext mache bereits deutlich, dass von einer „Bedürftigkeit“ nicht schon dann ausgegangen werden könne, wenn Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII bezogen werden. Im Fall wohnungsloser Personen komme eine Anwendung nur in Betracht, wenn ein Leistungsbezug tatsächlich nicht gegeben sei. Dieser Umstand erkläre die eher seltene Anwendbarkeit der Regelung.

    Hintergrund der SPD-Anfrage

    Die SPD-Fraktion hatte in ihrer ursprünglichen Anfrage darauf hingewiesen, dass fehlende gültige Ausweise ein zentrales Hindernis für Wohnungslose darstellten, um Rechtsansprüche auf Sozialleistungen wie die Grundsicherung geltend zu machen. Nach Auskunft heimischer Wohnungsloseninitiativen könnten Betroffene keine Personalausweise beantragen, da die Gebühren zu hoch seien oder ein Gang zum Bürgeramt für viele nicht infrage komme.

    Die Verwaltungsantwort wird am 2. Juni 2026 im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Kenntnis genommen.

  • Verwaltung setzt bei Nachwuchskräftesicherung in der Pflege auf Netzwerkarbeit

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.02.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und SozialesDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    02.06.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung antwortet auf eine Anfrage der Linken zur langfristigen Bindung von Pflegepersonal. Ein etabliertes Netzwerk soll praxisnahe Lösungen entwickeln und internationale Fachkräfte besser integrieren.

    Bochumer Bündnis als zentraler Akteur

    Die Verwaltung verweist in ihrer Antwort auf das „Bochumer Bündnis bewegt Pflege“, das inzwischen als eigenständiges Netzwerk agiert. Die Stadt Bochum wirkt dabei als Kooperationspartnerin mit, während die konkrete Planung und Umsetzung von Maßnahmen direkt bei den Bündnispartnern liegt.

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    Zentrale Forderungen aus Experten-Workshop

    Im September 2025 fand der Workshop „Pflege in Bochum zukunftsfähig gestalten“ statt, aus dem konkrete Forderungen zur Personal- und Nachwuchskräftesicherung hervorgingen:

    • Abbau bürokratischer Hürden bei der Integration internationaler Fachkräfte durch engere Verzahnung mit der Ausländerbehörde
    • Entwicklung flexibler Arbeitszeitmodelle und Bonusprogramme, etwa Unterstützung bei Wohnraum oder Mobilität mit E-Bikes
    • Gezielte Image-Förderung der Langzeitpflege

    Führungsqualität als Schlüsselfaktor

    Neben den Workshop-Ergebnissen identifizierte das Netzwerk die operative Führungsqualität als entscheidenden Faktor für die Arbeitnehmerzufriedenheit und Unternehmensbindung. Qualifizierungen und Unterstützung in diesem Bereich sollen verstärkt werden.

    Anbindung an Welcome Office

    Einen strukturell bedeutsamen Schritt sieht die Verwaltung in der Verankerung des Netzwerks im Welcome Office Bochum. Dort ist das Bündnis direkt vertreten, um internationale Pflegekräfte nicht nur anzuwerben, sondern auch bei ihrer Integration und sozialen Teilhabe zu begleiten.

  • Gesundheitskiosk Wattenscheid wird Ende Juli geschlossen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten
    02.06.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten

    Die AfD hatte zur geringen Nutzung des Gesundheitskiosks Wattenscheid und den geplanten zweiten Standort in Bochum-Mitte nachgefragt. Die Verwaltung teilt mit, dass der bestehende Gesundheitskiosk Ende Juli 2026 schließt, da die erforderliche gesetzliche Grundlage für eine Weiterfinanzierung ausgeblieben ist.

    Nutzungszahlen des Gesundheitskiosks Wattenscheid

    Seit Eröffnung des Gesundheitskiosks in Wattenscheid bis Ende Januar 2026 haben insgesamt 4.131 Beratungen stattgefunden, davon rund 2.600 als Kurzberatungen unter 15 Minuten ohne Austausch personenbezogener Daten. Pro Case-Manager wurden durchschnittlich sechs Beratungen pro Öffnungstag durchgeführt.

    An den Öffnungstagen waren durchschnittlich vier Beschäftigte eingesetzt – eine Leitung und drei Case-Manager. Die Mitarbeitenden verfügen über verschiedene Qualifikationen wie Bachelor-Abschlüsse in Gesundheitsmanagement, Public Health-Master oder Ausbildungen in Inklusionsassistenz und Teilhabemanagement.

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    Kosten und Finanzierung

    Die durchschnittlichen monatlichen Personalkosten beliefen sich auf etwa 20.700 Euro brutto, die Gesamtkosten auf rund 30.000 Euro monatlich. Die Finanzierung erfolgte jeweils hälftig durch die AOK NordWest und die Stadt Bochum mit etwa 200.000 Euro pro Partner.

    Betreiber ist die WATgesund gGmbH, ein Zusammenschluss aus der AWO Ruhr Mitte und der OptiMedis AG.

    Besondere Leistungen des Gesundheitskiosks

    Der Gesundheitskiosk bietet nach Angaben der Verwaltung eine niedrigschwellige, quartiersbezogene Anlaufstelle ohne formale Zugangsvoraussetzungen. Hervorgehoben wird die systematische Verknüpfung von Gesundheits- und sozialrechtlicher Beratung sowie die aktive Koordination von Übergängen in weiterführende Versorgungs- und Unterstützungsstrukturen.

    Zusätzlich konnten eigenständige Angebote realisiert werden, beispielsweise regelmäßige digital gestützte Bewegungsangebote für Kinder im schulischen Setting.

    Schließung mangels gesetzlicher Grundlage

    Auf die Fragen zu einem geplanten zweiten Gesundheitskiosk in Bochum-Mitte antwortete die Verwaltung, dass der bestehende Gesundheitskiosk in Wattenscheid Ende Juli 2026 schließt. Grund ist die ausgebliebene gesetzliche Grundlage, die für eine Weiterfinanzierung erforderlich gewesen wäre.

    Das Thema Gesundheitsförderung bleibe jedoch gesellschaftlich wichtig und solle entsprechend weiterverfolgt werden, so die Verwaltung.