Kategorie: Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales

  • Verzögerungen bei Telenotarzt-System – Ersthelfer-App kommt 2026

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    15.01.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    05.02.2026RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    11.02.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und SozialesDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Einführung des Telenotarzt-Systems verzögert sich aufgrund von Vergabeproblemen bis zur zweiten Jahreshälfte 2026. Parallel wird eine Ersthelfer-App in interkommunaler Zusammenarbeit ausgeschrieben und ein Runder Tisch zur Verbesserung der präklinischen Notfallversorgung gegründet.

    Die Verwaltung informiert über den aktuellen Stand von drei wichtigen Innovationsprojekten im Rettungsdienst, die erhebliche Auswirkungen auf die Notfallversorgung haben werden.

    Telenotarzt-System wird später eingeführt

    Das geplante Telenotarzt-System kann nicht wie ursprünglich vorgesehen im vierten Quartal 2025 starten. Eine Vergaberüge eines unterlegenen Unternehmens führte zur Aufhebung des laufenden Vergabeverfahrens. Die Trägergemeinschaften mittleres und östliches Ruhrgebiet werden das Verfahren unter externer juristischer Federführung neu ausschreiben.

    Das System soll in „doppelt interkommunaler Zusammenarbeit“ etabliert werden: Die Stadt fungiert als Kernträger für die Trägergemeinschaft mittleres Ruhrgebiet mit Bottrop, Gelsenkirchen und Herne und kooperiert zusätzlich mit Dortmund als Kernträger der Trägergemeinschaft östliches Ruhrgebiet.

    Unabhängig von der Technik-Beschaffung laufen die Vorbereitungen für die Personalgestellung der Telenotärztinnen und Telenotärzte weiter.

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    Ersthelfer-App startet 2026

    Ab 2026 stehen Haushaltsmittel für eine Ersthelfer-App bereit, die im Rettungsdienstbedarfsplan 2023-2027 vorgesehen ist. Das digitale System soll bei lebensbedrohlichen Notfällen qualifizierte Ersthelfer in der Nähe des Einsatzortes alarmieren, um die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu überbrücken.

    Die Ausschreibung erfolgt erneut in interkommunaler Zusammenarbeit mit Bottrop, Gelsenkirchen und Herne, wobei voraussichtlich Gelsenkirchen die Federführung übernimmt. Ziel ist ein einheitliches System in der Region, damit sich Ersthelfer nicht in mehreren Apps registrieren müssen.

    Runder Tisch für bessere Notfallversorgung

    Gemeinsam mit dem Gesundheitsamt wurde ein „Runder Tisch Präklinische Notfallversorgung“ gegründet. Beteiligt sind neben der Feuerwehr unter anderem der Sozial-Psychiatrische Dienst, das Jugendamt, die Altenhilfe, das Palliativnetzwerk und die Kassenärztliche Vereinigung.

    Das Gremium soll Lösungen für Situationen entwickeln, in denen Bürger zwar Hilfe benötigen, aber keinen Rettungsdienst oder Krankenhaustransport brauchen. Oft handelt es sich um sozial-psychiatrische oder aufschiebbare gesundheitliche Notstände, bei denen die Betroffenen dennoch den Notruf 112 wählen.

    Ziel ist eine bessere Vernetzung der Akteure und zielgerichteteres Handeln. Diese Aktivitäten werden unter dem Begriff „Vorbeugender Rettungsdienst“ zusammengefasst, der auch im aktuellen Entwurf zur Novellierung des NRW-Rettungsgesetzes Eingang gefunden hat.

  • SPD fragt nach einem Jahr Bildungs- und Teilhabepaket-Reform

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.03.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten

    Die SPD-Fraktion will wissen, wie sich die Umstrukturierung der Bildungs- und Teilhabeleistungen ausgewirkt hat. Seit Februar 2025 ist das Jobcenter für Bürgergeld-Empfänger zuständig, während das Jugendamt weiterhin andere Rechtskreise betreut.

    Geteilte Zuständigkeiten seit einem Jahr

    Seit dem 1. Februar 2025 sind die Zuständigkeiten für das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) aufgeteilt: Das Jobcenter betreut Familien im Rechtskreis Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld), während das Jugendamt weiterhin für Haushalte nach Bundeskindergeldgesetz (Wohngeld, Kinderzuschlag) und Asylbewerberleistungsgesetz zuständig ist.

    Die SPD-Fraktion hatte bereits im Februar 2025 Fragen zu dieser Umstrukturierung gestellt und möchte nun ein Jahr später eine Bilanz ziehen. In ihrer Anfrage für die Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 5. März 2026 erbittet sie Informationen zu den aktuellen Auswirkungen auf die Leistungsberechtigten.

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    Personalausstattung und aufgetretene Probleme

    Die Fraktion möchte wissen, wie die BuT-Bereiche in beiden Institutionen personell ausgestattet sind und wie sich die Gesamtzahl der Vollzeitäquivalente im Vergleich zu vor der Umstrukturierung entwickelt hat. Zudem fragt sie nach aufgetretenen Problemen und möglichen Beschwerden von Leistungsberechtigten, Schulen oder Anbietern.

    Einheitliche Rechtsanwendung im Fokus

    Ein zentraler Punkt der Anfrage betrifft die Gewährleistung einer einheitlichen Rechtsanwendung zwischen Jobcenter und Jugendamt. Die SPD will wissen, wer gemeinsame Vorgaben zu Bewilligungskriterien festlegt und welche Vorkehrungen bei rechtskreiswechselnden Berechtigten getroffen wurden, um eine unterbrechungsfreie Leistungsgewährung zu sichern.

    Inanspruchnahmequoten und Mittelabflüsse

    Detaillierte Zahlen zu Inanspruchnahmequoten und Mittelabflüssen in den einzelnen Teilleistungen nach Rechtskreis seit 2021 sollen Aufschluss über die Entwicklung geben. Die Verwaltung soll einschätzen, ob sie in bestimmten Bereichen Verbesserungsbedarf sieht.

    Erneuter Vorstoß für digitale Bildungskarte

    Die SPD greift auch das Thema einer digitalen Bildungskarte auf, das sie bereits früher angesprochen hatte. Nach Kenntnis der Fraktion handelt es sich dabei nicht um eine Bezahlkarte, sondern um eine onlinegestützte Form der Leistungserbringung direkt an die Anbieter. Mit Verweis auf hohe Inanspruchnahmequoten in Hamm und anderen Kommunen mit Bildungskarte fragt sie, ob ein solches System auch zur Stärkung der Bochumer Vereinslandschaft beitragen könnte.

  • Verwaltung meldet 335 angesetzte Zwangsräumungen für 2025

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    11.02.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und SozialesDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadt Bochum hat die Statistik zu Zwangsräumungen für das Jahr 2025 vorgelegt. Von 335 angesetzten Zwangsräumungen wurden 250 durchgeführt. Etwa 90 Prozent der Fälle gehen auf Mietschulden zurück, alle Betroffenen erhielten Sozialtransferleistungen.

    Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Linksfraktion die aktuellen Zahlen zu Zwangsräumungen in der Stadt bekannt gegeben. Dem Amt für Soziales wurden 2025 insgesamt 335 angesetzte Zwangsräumungen durch die Gerichtsvollzieher gemeldet, von denen 250 tatsächlich stattfanden.

    Mietschulden als Hauptursache

    Wie in den Vorjahren waren auch 2025 etwa 90 Prozent der Zwangsräumungen durch Mietschulden verursacht. Die übrigen zehn Prozent basieren auf mietwidrigem Verhalten oder Eigenbedarf der Vermieter. Eine verlässliche statistische Auswertung liegt der Verwaltung zu dieser Einschätzung allerdings nicht vor.

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    Haushaltstypen und betroffene Wohnungen

    Von den Zwangsräumungen waren 208 Single-Haushalte betroffen. Bei den 127 betroffenen Mehrpersonenhaushalten lebten in 96 Fällen Kinder. Insgesamt 76 der angesetzten Zwangsräumungen betrafen Wohnungen der städtischen VBW Bauen und Wohnen GmbH.

    Darlehen und Unterstützungsmaßnahmen

    Die Stadt gewährte 2025 insgesamt 123 Darlehen zum Wohnraumerhalt – 91 für Mietrückstände und 32 für Energiekostenrückstände. In allen Fällen wurden die Rückstände vollständig übernommen. Nach Angaben des zuständigen Sachgebiets erhielten alle von Zwangsräumung betroffenen Hilfesuchenden Sozialtransferleistungen.

    Keine Verzweiflungstaten dokumentiert

    Dem Amt für Soziales wurden 2025 keine Verzweiflungstaten wie Suizide oder Selbstverletzungen im Zusammenhang mit Zwangsräumungen bekannt. Bei den von städtischen Sozialarbeitern begleiteten Zwangsräumungsterminen gab es keine affektiven Handlungen der Betroffenen. Wie viele Menschen nach einer Zwangsräumung in städtischen Unterkünften untergebracht wurden, wird statistisch nicht erfasst.

  • Matheuszik erkundigt sich nach Klagen gegen Krankenhausplanung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.03.2025Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und SozialesDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    CDU-Ratsherr Jens Matheuszik fragt im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales nach den Auswirkungen der landesweiten Klagen gegen die neue Krankenhausplanung auf die Bochumer Kliniken.

    Rund 90 Klagen gegen Landesplanung

    In seiner mündlichen Anfrage bezieht sich Matheuszik auf Presseberichte, wonach es „einige dutzend Klagen gegen die neue Krankenhausplanung des Landes“ gibt. Die letzte ihm bekannte Zahl seien 90 Klagen gewesen. Nach seinem Kenntnisstand gehen jedoch keine dieser Klagen von Bochumer Krankenhäusern aus.

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    Mögliche Auswirkungen auf lokale Kliniken

    Matheuszik möchte wissen, ob erfolgreiche Klagen aus Nachbarstädten Auswirkungen auf die Bochumer Krankenhäuser haben könnten. Er selbst verneint dies aufgrund der bisherigen Ergebnisse aus den durchgeführten Anhörungen zur Krankenhausplanung.

    Die Anfrage wird am 5. März 2025 im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales behandelt.

  • Verwaltung plant engere Verzahnung von Pflege und Quartiersentwicklung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-NordDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdwestDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-OstDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-Mitte(S. auch Protokollierung „Vor Eintritt in die Tagesordnung“) Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    05.03.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten
    10.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten
    21.04.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung will ambulante Pflege stärker in wohnortnahe Quartiersentwicklungsprozesse einbeziehen, um stationäre Unterbringungen zu vermeiden. Gleichzeitig soll bezahlbares Service-Wohnen ausgebaut werden. Das geht aus einer Antwort auf Anfragen der Linken-Fraktion zur kommunalen Pflegeplanung hervor.

    Die Verwaltung setzt auf eine enge Verzahnung von Pflegeplanung und Quartiersentwicklung, wie im „Handlungsplan Leben im Alter 2025-2030“ vorgesehen. Ambulante Pflege soll dabei als wichtiger Partner in der niederschwelligen Versorgung vor Ort eingebunden werden.

    Quartiersnetzwerke gegen Fachkräftemangel

    Angesichts der bundesweit angespannten Lage in der ambulanten Pflege durch Fachkräftemangel und Insolvenzrisiken strebt die Stadt die Einbindung in stabile Quartiersnetzwerke an. Eine Vernetzung mit städtischen Stellen, Seniorenbüros und ehrenamtlichen Strukturen soll die Versorgungssicherheit stärken und dem Leitbild der „Sorgenden Gemeinschaften“ (Caring Communities) folgen.

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    VBW setzt auf geförderten Wohnungsbau

    Beim Ausbau bezahlbaren Service-Wohnens sieht die Verwaltung die städtische Wohnungsbaugesellschaft VBW in einer Vorreiterrolle. Diese hat sich zum Ziel gesetzt, 50 Prozent ihres Neubau-Wohnraums unter Inanspruchnahme der Wohnraumförderung zu realisieren.

    Mit der Fortschreibung des Handlungskonzeptes Wohnen wurde 2024 eine Quote für geförderten Wohnungsbau eingeführt: Auf städtischen Flächen müssen mindestens 40 Prozent der Geschossfläche, bei nicht-städtischen Flächen mindestens 30 Prozent im geförderten Wohnungsbau errichtet werden.

    Verbindliche Standards für Service-Wohnen geplant

    Ein zentraler Baustein ist die Einführung eines verbindlichen „Bochumer Standards“ für Service-Wohnen. Da der Begriff rechtlich nicht geschützt ist, sollen Mindeststandards für mehr Transparenz sorgen. Mieter sollen klar erkennen können, welche Grundleistungen wie Hausnotruf oder Ansprechpartner pauschal enthalten sind. Konkrete Gespräche zur Definition sind für 2026 vorgesehen.

    Innovative Ansätze gegen Altersarmut

    Zur Finanzierbarkeit der Maßnahmen setzt die Verwaltung auf innovative und niederschwellige Konzepte. Das Projekt „#wegeweisend“ geht aktiv auf alleinlebende Senioren zu, um Vereinsamung und Altersarmut zu reduzieren. Ein Arbeitskreis Beratung soll die Beratungslandschaft transparenter gestalten und Doppelstrukturen vermeiden.

    Besonders gefördert wird der Ausbau ambulant betreuter Wohngemeinschaften als kosteneffizientere Alternative zur vollstationären Pflege. Hier bietet die seit 2025 erhöhte Anschubfinanzierung der Pflegekassen (§ 45e SGB XI) gemeinsam mit der Landesförderung starke finanzielle Anreize für Investoren.

    Rückgang bei Hilfe zur stationären Pflege

    Bei der Finanzierung stationärer Pflege zeigen aktuelle Zahlen einen Rückgang der Hilfeempfänger: Der Anteil der Menschen in stationären Einrichtungen, die Transferleistungen beziehen, sank von 46 Prozent (2021) auf 37 Prozent (2023). Dies liegt jedoch primär an gesetzlichen Neuregelungen wie den Leistungszuschlägen der Pflegekassen und dem Wohngeld-Plus-Gesetz, nicht an einer strukturellen Verbesserung der Einkommenssituation.

    Die Verwaltung warnt, dass dieser Entlastungseffekt seit 2024 wieder schwindet, da massive Kostensteigerungen die Zuschüsse aufzehren.

  • Die Linke stellt kritische Fragen zum geplanten Missimo-Projekt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.03.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten

    Die Linksfraktion im Rat hinterfragt die Notwendigkeit des Landesprojekts Missimo für Bochum und warnt vor möglichen Diskriminierungen marginalisierter Gruppen. In einer Anfrage fordert sie detaillierte Informationen über das Ausmaß von Sozialleistungsmissbrauch und alternative Lösungsansätze.

    Die Fraktion „Die Linke im Rat“ hat umfangreiche Nachfragen zum geplanten Missimo-Projekt gestellt, nachdem CDU, UWG und FDP einen entsprechenden Antrag zur Teilnahme am Landesprogramm NRW vorgelegt haben. Das Projekt soll nach Ansicht der Antragsteller zur Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch beitragen.

    Sorge vor Generalverdacht gegen marginalisierte Gruppen

    Die Linksfraktion äußert erhebliche Bedenken gegen das ordnungspolitische Instrument. Sie befürchtet, dass „mehrfach marginalisierte (insbesondere rassifizierte und von Armut betroffene) Menschen oder Personengruppen unter Generalverdacht gestellt werden“ könnten. Zudem bezweifelt die Partei die Wirksamkeit des Projekts zur Bekämpfung organisierter, krimineller Strukturen.

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    Konkrete Zahlen zum Problemausmaß gefordert

    In ihrer sechsteiligen Anfrage verlangt die Linksfraktion zunächst eine Einschätzung von Verwaltung, Ordnungsamt, Arbeitsamt und Polizei zur Größenordnung von Betrugsfällen beim Kindergeld- und Sozialbezug in Bochum. Konkret will sie wissen, wie viele Fälle in den vergangenen fünf Jahren verfolgt oder aufgedeckt wurden.

    Alternative: Bestehende Kooperationen stärken

    Als Alternative schlägt Die Linke vor, bestehende Kooperationen zwischen den Behörden zu qualifizieren. Sie verweist auf frühere Ordnungspartnerschaften zwischen Jugendamt, Polizei, Ordnungsamt, Arbeitsverwaltung und Gesundheitsamt und fragt, ob diese Strukturen gestärkt werden könnten.

    Datenschutz und sozialarbeiterische Begleitung

    Weitere Kritikpunkte betreffen den Datenschutz und die soziale Betreuung. Die Fraktion will wissen, wie Verdachtsfälle gemeldet werden und wie Generalverdacht verhindert werden soll. Basierend auf Erfahrungen aus anderen Städten wie Hagen fordert sie eine niederschwellige sozialarbeiterische Begleitung, um zu verhindern, dass betroffene Menschen „in die Illegalität getrieben werden“.

    Abschließend erkundigt sich die Partei nach den finanziellen Aufwendungen des Projekts und den entsprechenden Kostenträgern. Die Fraktion bittet um sowohl mündliche als auch schriftliche Antworten in der Ausschusssitzung.

  • CDU, UWG und FDP wollen Teilnahme an Projekt gegen Sozialbetrug

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatDie Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen.
    11.02.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten
    05.03.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten

    Ein Antrag von CDU-Fraktion, UWG und FDP fordert die Beteiligung der Stadt am landesweiten Projekt „Missimo“ zur Bekämpfung von Sozialmissbrauch. Schwerpunkt soll die Aufdeckung unrechtmäßigen Kindergeldbezugs sein.

    Verwaltungsübergreifende Kontrollen geplant

    Die drei Fraktionen beantragen für die Ratssitzung am 5. Februar 2026 die Teilnahme am Projekt „Missimo“ des Landes NRW. Die Verwaltung soll entsprechende verwaltungsübergreifende Kontrollmaßnahmen vorbereiten und unter Einbeziehung des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) umsetzen.

    Nach einem Jahr soll die Verwaltung in den Ausschüssen für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit über den Projektstand und die Ergebnisse berichten.

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    Zusammenarbeit mit Landeskriminalamt

    Das Projekt zielt vorrangig auf die Aufdeckung unrechtmäßigen Kindergeldbezugs ab. Kommunale Behörden wie Einwohnermeldeamt, Schulamt, Jobcenter und Ordnungsamt sollen dabei eng mit der Task Force NRW des Landeskriminalamts und der Familienkasse NRW zusammenarbeiten.

    Positive Erfahrungen in anderen Städten

    Die Antragsteller verweisen auf positive Erfahrungen des Landeskriminalamts in anderen Städten wie Krefeld, Wuppertal, Gelsenkirchen, Duisburg, Leverkusen und Hagen. Dort konnten nach Angaben der Fraktionen Fälle von Sozialbetrug ermittelt und abgestellt werden.

    „Missimo“ sei geeignet, tatsächliche Verdachtsfälle zu ermitteln, die Zusammenarbeit der beteiligten Stellen zu verbessern und damit die zukünftige missbräuchliche Inanspruchnahme von Sozialleistungen zu verhindern.

  • Nachfrage zum Versorgungsamt für Schwerbehindertenangelegenheiten

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    16.12.2025Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten

    Sonja Lohf fragt nach dem aktuellen Sachstand zu einer bereits gestellten Anfrage über das Versorgungsamt für Schwerbehindertenangelegenheiten und möchte wissen, wann mit einer Antwort zu rechnen ist.

    Anfrage zur ursprünglichen Ratsanfrage

    Sonja Lohf hat eine Anfrage zum Sachstand einer bereits gestellten Anfrage eingereicht. Sie bezieht sich dabei auf die Vorlage 20251762, die ursprünglich zur Sitzung des Rates am 10. Juli 2025 gestellt wurde und sich mit dem Versorgungsamt für Schwerbehindertenangelegenheiten befasste.

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    Zeitrahmen für Antwort erfragt

    In ihrer aktuellen Anfrage vom 27. Januar 2026 möchte Lohf konkret wissen, wie der aktuelle Sachstand zu der ursprünglichen Anfrage ist und bis wann mit einer Antwort gerechnet werden kann. Die Anfrage wird in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 16. Dezember 2025 behandelt.

  • Urban Mental Health: Befragung zur Wirksamkeit des Leuchtturmprojekts läuft

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.02.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und SozialesDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    18.02.2026Ausschuss für Schule und Bildungnoch nicht beraten
    22.04.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten

    Das Gesundheitsamt führt eine erneute Befragung zur Bewertung des Projekts „Urban Mental Health“ durch. Die anonyme Online-Umfrage richtet sich an Mitglieder der zuständigen Fachausschüsse und dient der Wirkungsmessung der Initiative zur Stärkung der mentalen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen.

    Kooperation zwischen Stadt und Universität

    Seit 2023 besteht eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt und der Ruhr-Universität Bochum zur Förderung der seelischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Die Stadt beherbergt zudem einen Standort des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Forschungsverbundes „Deutsches Zentrum für Psychische Gesundheit“, der am Lehrstuhl für Klinische Kinder- und Jugendpsychologie angesiedelt ist.

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    Leuchtturminitiative stärkt Fachkräfte

    Das gemeinsame Projekt „Urban Mental Health“ wurde 2023 als Leuchtturminitiative gestartet und von einer Arbeitsgruppe aus Gesundheitsamt, Jugendamt und Schulverwaltungsamt begleitet. Die Initiative stärkt Fachkräfte in Kindertagesstätten, Schulen sowie Jugendhilfe- und Beratungseinrichtungen, entwickelt Strukturen weiter und verankert psychische Gesundheit als kommunale Querschnittsaufgabe.

    Wirksamkeitsmessung durch Befragung

    Das Konzept wurde 2023/2024 in den zuständigen Ausschüssen vorgestellt und durch eine vollständig anonymisierte Online-Befragung begleitet, die der Wirkungsmessung dient. Diese Befragung wird nun 2026 erneut durchgeführt und umfasst sechs Fragen zur mentalen Gesundheit sowie zu möglichen Verbesserungen durch „Urban Mental Health“.

    Beratung in drei Fachausschüssen

    Die Befragung wird in drei Fachausschüssen zur Kenntnis genommen: im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 11. Februar, im Ausschuss für Schule und Bildung am 26. März sowie im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie am 22. April 2026.

  • Ausschuss lehnt Erweiterung der Zuwendungen für soziale Organisationen ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.02.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und SozialesEinstimmig nach Beschlussvorschlag bei zwei Enthaltungen (LINKE)

    Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird am 11. Februar über zwei Anträge auf zusätzliche Zuwendungen entscheiden. Die Verwaltung empfiehlt die Ablehnung beider Förderanträge aufgrund der angespannten Haushaltslage.

    Zwei Erweiterungsanträge für 2026 eingereicht

    Für das Jahr 2026 sind zwei Erweiterungsanträge bei der Stadt eingegangen, die über die bereits im Doppelhaushalt 2025/2026 beschlossenen Zuwendungen hinausgehen. Pro familia Bochum beantragt eine Aufstockung des Verhütungsmittelfonds um 30.439 Euro auf insgesamt 105.869 Euro. Der Verein Bosangani e.V. hat eine Zuwendung in Höhe von 8.700 Euro beantragt.

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    Verhütungsmittelfonds benötigt zusätzliche Mittel

    Pro familia begründet den Erhöhungsantrag mit dem Wegfall des Verhütungsmittelfonds für geflüchtete Menschen des Landes NRW, der zum Jahr 2025 eingestellt wurde. Dieser hatte zuletzt einen Bedarf von 30.000 Euro in Bochum gedeckt. Die betroffenen Klientinnen und Klienten sind nun auf den städtischen Verhütungsmittelfonds angewiesen. Zusätzlich sollen steigende Nachfrage und Kostensteigerungen abgefangen werden.

    Die Stadt Bochum und pro familia hatten bereits 2019 eine Vereinbarung zur Bewirtschaftung des Verhütungsmittelfonds geschlossen, die zuletzt im Januar 2025 aktualisiert wurde. Der jährliche Betrag wurde dabei auf 75.430 Euro festgelegt.

    Finanzielle Rahmenbedingungen verhindern Förderung

    Die Verwaltung stuft beide Anträge als inhaltlich nachvollziehbar und grundsätzlich förderfähig ein. Dennoch empfiehlt sie die Ablehnung aufgrund der aktuellen finanziellen Rahmenbedingungen. Die beantragten Zuschüsse seien freiwillige Leistungen, die bei der Haushaltsplanung nicht eingeplant werden konnten.

    Der Verein Bosangani e.V. hatte für 2025 versäumt, einen fristgerechten Zuwendungsantrag zu stellen. Im Jahr 2024 erhielt der Verein noch eine Zuwendung von 8.000 Euro.