Kategorie: Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur

  • Verwaltung plant Umbau des August-Bebel-Platzes für 19,2 Millionen Euro

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum will den August-Bebel-Platz in Wattenscheid für rund 19,2 Millionen Euro umbauen. Das Projekt soll eine städtebauliche und funktionale Aufwertung des zentralen Umsteigeplatzes bringen. Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss entscheidet am 11. Juni 2026 über den Realisierungsbeschluss.

    Planungen nach jahrelangem Vorlauf

    Der Umbau des August-Bebel-Platzes geht auf das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept von 2015 zurück. Nach einer Mehrfachbeauftragung von drei Architekturbüros im Jahr 2018 und umfangreicher Bürgerbeteiligung führte die Stadt 2021 einen europaweiten Realisierungswettbewerb durch. Das Büro ANNABAU Architektur und Landschaft wurde schließlich im April 2024 mit der weiteren Planung beauftragt.

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    Änderungen nach politischen Beschlüssen

    Auf Grundlage eines Änderungsantrags des Ausschusses für Mobilität und Infrastruktur vom Juni 2025 wurde die ursprüngliche Vorentwurfsplanung überarbeitet. Die wichtigsten Änderungen umfassen:

    • Erhöhung des Grünanteils durch sieben zusätzliche Baumstandorte
    • Reduzierung der Barrierewirkung durch Umweltspuren für Busse und Radverkehr
    • Verzicht auf Spritzschutzgitter und teilweise auf Lichtsignalanlagen
    • Planung einer Gedenkstele für den Namensgeber August Bebel

    Verkehrskonzept mit Umweltspuren

    Die überarbeitete Planung sieht je Fahrtrichtung eine Umweltspur vor, die von Bussen, Radfahrern sowie Rettungs- und Einsatzfahrzeugen genutzt werden darf. Zusätzlich sind auf jeder Platzseite Busbuchten vorgesehen. In Abstimmung mit der BOGESTRA können künftig nur noch zwei statt drei Gelenkbusse gleichzeitig eine Busbucht nutzen, wodurch der Haltebereich kompakter gestaltet werden kann.

    Neubau an nördlicher Platzkante geplant

    Der Entwurf sieht einen Gebäudekomplex mit Wohn- und Geschäftshaus sowie angebundenem Parkhaus am nördlichen Platzrand vor. Dieses Projekt soll jedoch erst nach Abschluss des Platzumbaus realisiert werden. Für die Vermarktung des Baugrundstücks ist ein Investorenauswahlverfahren geplant, bei dem besondere Schwerpunkte auf architektonische Qualität und Gebäudebegrünung gelegt werden sollen.

    Finanzierung durch Fördermittel

    Von den Gesamtkosten in Höhe von 19,23 Millionen Euro sollen rund 15,04 Millionen Euro durch Fördermittel finanziert werden – aus der Städtebauförderung und der KRiS-Förderung (Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft). Der städtische Eigenanteil beträgt damit etwa 4,19 Millionen Euro. Die Mittel sind im Haushaltsplan 2027 bis 2030 vorgesehen.

    Zeitplan und Bürgerbeteiligung

    Ein Baubeginn ist für die erste Jahreshälfte 2028 geplant, die Bauzeit wird auf 30 bis 35 Monate geschätzt. Im Juli 2025 fand bereits eine Bürgerinformationsveranstaltung auf dem August-Bebel-Platz statt, an der rund 200 Personen teilnahmen. Zuvor führte das Citymanagement Gespräche mit über 35 Gewerbetreibenden im Platzumfeld.

  • E-Bike-Garagen an Bochumer Schulen: Ladefunktion nur eingeschränkt nutzbar

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    25.02.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    21.05.2026Ausschuss für Schule und Bildungnoch nicht beraten
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten
    28.05.2026Betriebsausschuss für die Eigenbetriebenoch nicht beraten

    Die Stadt beantwortet eine CDU-Anfrage zum Zustand der E-Bike-Garagen an Bochumer Schulen. Die ursprünglich mit Solar-Ladefunktion ausgestatteten Container können ihre Kernfunktion nur noch eingeschränkt erfüllen. Technische Probleme und fehlende Expertise erschweren eine vollständige Wiederherstellung.

    Fünf Garagen an vier Schulstandorten

    Insgesamt wurden fünf E-Bike-Garagen im Rahmen des Förderprojekts „Standortermittlung durch mobile und energieautarke e-Bike-Ladegaragen“ angeschafft. Aktuell stehen die Container an folgenden Standorten:

    • Hildegardis-Gymnasium, Klinikstr. 1 (Schulhof)
    • Neues Gymnasium, Querenburger Str. 45 (Nähe Parkplatz)
    • Klaus-Steilmann-Berufskolleg, Westenfelder Str. 88 (Schulhof)
    • Rudolf-Steiner-Schule (Waldorfschule), Hauptstr. 238 (Schulhof)

    Eine fünfte Garage stand bis Anfang 2025 an der Heinrich-Böll-Gesamtschule, wurde aber wegen Platzbedarf für Schulraumcontainer abgebaut und steht derzeit auf dem städtischen Betriebshof.

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    Probleme mit der Solarstrom-Versorgung

    Jede Garage verfügt über sechs Kabinen mit Platz für bis zu zwölf Fahrräder. Die ursprünglich geplante Energieversorgung erfolgte autark über Solaranlagen auf den Dächern mit integrierten Speichern. In den sonnenstundenarmen Monaten wird die Ladefunktion jedoch zur Sicherung der Batteriesysteme abgeschaltet. An der Rudolf-Steiner-Schule ist die Ladefunktion aufgrund örtlicher Gegebenheiten dauerhaft abgestellt.

    Wechsel zu mechanischen Schließsystemen

    Seit Beginn kam es zu durchgehenden Funktionsstörungen beim elektronischen Zugangssystem, das ursprünglich per Smartphone-App gesteuert wurde. Nach der Aufkündigung der Zusammenarbeit mit der Errichterfirma GEMBO GmbH wurden alle Standorte auf mechanische Schließsysteme umgerüstet. Die Schulen verwalten seither die Zugangsberechtigungen selbst.

    Hohe Folgekosten und technische Hürden

    Seit 2024 sind die Zentralen Dienste der Stadt als Betreiber zuständig. Die Kosten stiegen von ursprünglich etwa 3.500 Euro pro Jahr und Anlage auf rund 18.000 Euro für alle Garagen zusammen. Eine vollständige Wiederherstellung der Ladefunktion gestaltet sich schwierig: Die GEMBO GmbH hatte die elektrischen Anlagen eigenentwickelt, weshalb angefragte Fachunternehmen Reparaturen ablehnen.

    Nutzung als reine Fahrradgaragen

    Die Verwaltung sieht keine wirtschaftlich vertretbare Lösung für eine vollständige Wiederherstellung der ursprünglichen Funktionen. Ein regelmäßiger Austausch der Akkus sei nicht finanzierbar. Die Garagen bleiben jedoch als sichere Fahrrad-Abstellmöglichkeiten nutzbar. Die letzte technische Prüfung der elektrischen Anlagen erfolgte im April 2024 und verlief mangelfrei – die nächste steht 2028 an.

    Das Förderprojekt lief von Februar 2017 bis Dezember 2019 im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative. Laut Förderbedingungen sind Änderungen an Nutzung oder Eigentumsverhältnissen noch bis Ende 2024 zustimmungspflichtig.

  • Harpener Straße erhält neuen Mischwasserkanal für 1,1 Millionen Euro

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Stadt plant den Neubau eines 200 Meter langen Mischwasserkanals in der Harpener Straße. Das Rohrvortriebsverfahren soll die seit 1920 bestehende „Abwassertreppe“ ersetzen und Umweltprobleme beseitigen. Die Bauzeit ist für das dritte Quartal 2026 geplant.

    Veraltete Abwasserableitung wird erneuert

    Die seit 1920 bestehende „Abwassertreppe“ in der Harpener Straße befördert öffentliches Mischwasser über den Hang der Deutschen Bahn in einen offenen Seitengraben. Bei Regen tritt regelmäßig verdünntes Schmutzwasser über die Grabenufer und versickert im Untergrund. Um diesen abwassertechnischen Missstand zu beseitigen, soll ein neuer Mischwasserkanal DN 800 auf etwa 200 Meter Länge errichtet werden.

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    Rohrvortriebsverfahren minimiert Verkehrsbehinderungen

    Die Bauarbeiten erfolgen im Rohrvortriebsverfahren mit Bogenfahrt, um Auswirkungen auf den Straßenverkehr gering zu halten. Dennoch ist eine halbseitige Sperrung der Fahrbahn erforderlich. Aufgrund der Kurvigkeit und der benötigten Arbeitsflächen wird eine Einbahnstraßenregelung eingerichtet. Die Fahrtrichtung von der Karl-Lange-Straße in Richtung Lohring bleibt weiterhin möglich.

    Zur Ausführung gelangen:

    • etwa 200 Meter Kanal DN 800 aus Beton
    • 2 Fertigteilschächte in der Start- und Zielbaugrube

    Umleitung und Bauzeit geplant

    Für den Gegenverkehr ist eine Umleitung über Harpener Straße, Krümmede, Gersteinring, Castroper und Karl-Lange-Straße vorgesehen. Radfahrende werden über die Krümmede umgeleitet. Die Arbeiten sind bewusst für die zweite Jahreshälfte 2026 geplant, um verkehrlich günstig im „Windschatten“ der Einbahnstraßenregelung auf dem Lohring zu liegen und rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten an der Castroper Straße abgeschlossen zu sein.

    Die Bauzeit beträgt etwa vier Monate. Aufgrund des Rohrvortriebsverfahrens sind keine Bäume betroffen.

    Finanzierung und Folgekosten

    Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rund 1,1 Millionen Euro einschließlich Mehrwertsteuer. Die erforderlichen Mittel wurden außerplanmäßig beantragt und stehen vorbehaltlich der Zustimmung durch den Rat zur Verfügung.

    Die jährlichen Folgekosten umfassen:

    • Unterhaltungsaufwand: etwa 33.000 Euro (3 Prozent der Bausumme)
    • Abschreibungsaufwand: etwa 13.750 Euro bei 80 Jahren Nutzungsdauer
    • Zinsaufwand: durchschnittlich 21.000 Euro jährlich über 30 Jahre

    Verbesserung der klimatischen Verhältnisse

    Durch die geschlossene Führung des Abwassers soll sich das Klima in der nahen Umgebung verbessern. Die Maßnahme ist im Abwasserbetriebskonzept unter der Nummer 7116 aufgenommen worden.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte wird am 21. Mai 2026 angehört. Die Entscheidung trifft der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 27. Mai 2026.

  • Kanalbaumaßnahme Eppendorfer Straße kostet 9,4 Millionen Euro

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Stadt plant den Aufbau eines neuen Kanalsystems in der Eppendorfer Straße mit Regenwasser-Abkopplung. Die Gesamtkosten sind auf 9,4 Millionen Euro gestiegen – deutlich mehr als ursprünglich geplant.

    Umfassendes Entwässerungskonzept geplant

    In der Eppendorfer Straße soll ein modernes Kanalsystem entstehen, an das die Entwässerung der anliegenden Straßen angebunden wird. Bisher läuft diese in den parallel verlaufenden offenen Mischwassersammler. Das neue System sieht eine vollständige Abkopplung des Regenwassers vor – künftig soll Regenwasser in dem momentan offenen Eppendorfer Graben fließen.

    Die Planung umfasst:

    • Vergrößerung des vorhandenen Mischwasserkanals bis zum Anschluss an die Holzstraße
    • Bau eines parallel verlaufenden Regenwasserkanals bis zum Anschluss an den Graben
    • Ein modifiziertes Mischsystem mit bis zu drei Rohrleitungen

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    Deutliche Kostensteigerung durch Baugrund-Probleme

    Die ursprünglich im Juni 2025 beschlossene Maßnahme wurde bereits einmal vorgestellt. Nun müssen die Gremien über die erheblich gestiegenen Kosten entscheiden. Die Gesamtkosten betragen mittlerweile rund 9,4 Millionen Euro einschließlich Mehrwertsteuer.

    Die Kostensteigerung ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen:

    • Zusätzliche Erdarbeiten
    • Umfangreicherer Straßenaufbruch und -wiederherstellung
    • Erschwertes Arbeiten im Fels laut Baugrundgutachten
    • Zusätzliche Entsorgungskosten durch Schadstoffbelastung

    Finanzierung durch Umschichtung im Haushalt

    Für 2026 stehen bereits 685.000 Euro zur Verfügung. Die restlichen Mittel sollen durch Umschichtung im Profit Center 5304 bereitgestellt werden. Dafür werden Gelder aus acht anderen Kanalbaumaßnahmen verwendet, die sich dadurch in spätere Jahre verschieben:

    • „BM HS Leither Bach“: 1.450.000 Euro
    • „BM Constantin X“: 780.000 Euro
    • „An der Maarbrücke“: 1.080.000 Euro
    • „Auf der Markscheide“: 930.000 Euro
    • „Kirchstraße“: 1.030.000 Euro
    • „Schwerinstraße“: 975.000 Euro
    • „Steeler Straße“: 1.030.000 Euro
    • „Wasserstraße“: 1.440.000 Euro

    Langfristige Folgekosten berücksichtigt

    Die jährlichen Folgekosten setzen sich zusammen aus einem Abschreibungsaufwand von 117.500 Euro bei einer Nutzungsdauer von 80 Jahren sowie Zinskosten. Der anfängliche jährliche Zinsaufwand beläuft sich bei einem Zinssatz von 3,67 Prozent auf 345.000 Euro.

    Die Verwaltung begründet die hohen Investitionskosten mit den langfristigen Vorteilen für Nachhaltigkeit und Umweltschutz, da das System zum Schutz der lokalen Gewässer und zur Reduzierung der Umweltbelastung beitrage.

    Beratung in den Gremien

    Die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid wird am 19. Mai 2026 angehört. Die Entscheidung trifft am 27. Mai 2026 der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur.

  • Buslinie 370 erhält neuen Linienweg zur Vermeidung von Betriebsstörungen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    06.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Verwaltung schlägt vor, den Linienweg der Buslinie 370 zwischen den Haltestellen „Von-Waldthausen-Straße“ und „Heinrich-Gustav-Straße“ zu ändern. Grund sind wiederkehrende Betriebsstörungen im Bereich einer Brücke über die Bahnlinie Bochum-Dortmund.

    Probleme am aktuellen Linienweg

    Auf der Buslinie 370 kommt es wiederholt zu Betriebsstörungen im Bereich des Knotenpunktes Von-Waldthausen-Straße/Wittekindstraße. Der aktuelle Linienweg führt über die Von-Waldthausen-Straße in die Wittekindstraße, wo sich die Haltestelle „Auf den Scheffeln“ befindet, die neben der Wohnbebauung auch die Willy-Brandt-Gesamtschule erschließt.

    Im Einmündungsbereich liegt zwischen zwei 90°-Kurven ein Brückenbauwerk, das aufgrund ungünstiger Geometrien immer wieder zu Problemen im Betriebsablauf führt. Die Brücke weist bereits optische Schäden im Bereich der Kappen durch die An- und Überfahrt der Busse auf.

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    Neue Streckenführung geplant

    Die BOGESTRA hat angeregt, die aktuell gefahrene Baustellenumleitung zum dauerhaften Linienweg zu machen, um die Betriebssicherheit zu erhöhen und Verlustzeiten zu reduzieren. Künftig soll der Linienweg zwischen den Haltestellen „Von-Waldthausen-Str.“ und „Heinrich-Gustav-Str.“ über die Von-Waldthausen-Straße geführt werden.

    Änderungen bei den Haltestellen

    Die bereits niederflurgerecht ausgebaute Haltestelle „Auf den Scheffeln“ würde für die Linie 370 entfallen, wird aber weiterhin von der Linie 364 angefahren. Als Ersatz ist eine neue Haltestelle auf der Von-Waldthausen-Straße auf Höhe des Lehrerparkplatzes vorgesehen. Diese Variante hat sich bereits im Rahmen der Baustellenumleitung bewährt.

    Zusätzlich soll der Steig 2 der Haltestelle „Heinrich-Gustav-Straße“ auf der Wittekindstraße für die Fahrtrichtung Bochum-Stiepel auf die Heinrich-Gustav-Straße in den Bereich der Hausnummer 75 zwischen Boltestraße und Brandwacht verlegt werden.

    Finanzierung und Zeitplan

    Durch die Änderungen des Linienweges fallen keine unmittelbaren Kosten für den städtischen Haushalt an. Die neuen Bussteige werden in das Ausbauprogramm für den barrierefreien Haltestellenausbau aufgenommen und entsprechend der Priorisierung niederflurgerecht ausgebaut. Die Finanzierung erfolgt aus Fördermitteln nach ÖPNG NRW.

    Die Änderung des Linienweges ist zum turnusmäßigen Fahrplanwechsel am 1. August 2026 vorgesehen.

  • Verwaltung prüft KI-Assistenzsysteme statt Woggybot für Wohngeldstelle

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten
    RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Stadtverwaltung sieht Künstliche Intelligenz als zukunftsorientierte Alternative zum von der Ratsgruppe Stadtgestalter/Volt vorgeschlagenen Woggybot. Die Bearbeitungszeiten bei Wohngeldanträgen bleiben weiterhin bei drei bis sechs Monaten.

    Bearbeitungszeiten noch nicht grundlegend verbessert

    Die Wohngeldstelle steht weiterhin vor einem hohen Antragsvolumen und hat ihre Rückstände zwar reduziert, aber noch nicht beseitigt. Durch eine befristete Sonderarbeitsgruppe von Oktober 2025 bis März 2026 konnte ein erheblicher Anteil alter Anträge abgebaut werden. Die Bearbeitungsdauer von Erstanträgen liegt normalerweise zwischen drei und sechs Monaten, abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen und der Mitwirkung der Antragsteller.

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    Neue Organisationsstruktur seit April in Kraft

    Seit dem 1. April 2026 ist eine neue, weniger kleinteilige Struktur der Wohngeldstelle in Kraft, die verschiedene Antragsvolumina in den Sachbereichen besser ausgleichen soll. Weitere umgesetzte Maßnahmen umfassen:

    • Ersatz der unproduktiven Hotline durch einen organisierten Rückmeldeservice
    • Einheitliche Sachstandsanzeige in allen Wohngeldakten
    • Verstärkung des Servicepoints durch Wohngeldsachbearbeiter während aller Öffnungszeiten

    Verwaltung favorisiert KI-Technologie gegenüber RPA

    Die Verwaltung bewertet den Woggybot als Robotic Process Automation (RPA) grundsätzlich als begrenzt einsetzbar. RPA automatisiert lediglich wiederkehrende, regelbasierte Tätigkeiten wie Dateneingaben und stößt bei komplexen, einzelfallbezogenen Sachverhalten an seine Grenzen. Eine marginale Entlastung der Sachbearbeitung wäre realisierbar, jedoch sieht die Verwaltung den Einsatz von Künstlicher Intelligenz als zielführender und zukunftsorientierter an.

    Kontakte zu anderen Kommunen bereits geknüpft

    Die Fachbereiche Organisation und Amt für Soziales prüfen gegenwärtig den Einsatz von KI-Anwendungen für die Wohngeldstelle. Am 4. November 2025 fand ein telefonischer Austausch mit der Stadt Nürnberg statt. Zusätzlich wurden Kontakte zu den Wohngeldstellen in Düsseldorf, Dortmund und Herne geknüpft, um Erfahrungsberichte einzuholen. Eine Marktanalyse wurde bereits vorgenommen.

    Die Stadt Nürnberg hat nach eigenen Angaben nach der Einführung des Woggybots zusätzlich ein KI-Assistenzsystem beschafft, was die Einschätzung der Bochumer Verwaltung zur begrenzten Wirksamkeit von RPA stützt.

  • Verkehrsversuch „Schulstraße“ in Langendreer erfolgreich abgeschlossen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    06.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten
    21.05.2026Ausschuss für Schule und Bildungnoch nicht beraten
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Nach einem Jahr wissenschaftlich begleiteter Erprobung zieht die Stadtverwaltung eine positive Bilanz der temporären Straßensperrung vor der Rudolf-Steiner-Schule. Die Maßnahme erhöhte die Verkehrssicherheit für Schulkinder deutlich und soll nun dauerhaft etabliert werden.

    Die Stadt Bochum hat den einjährigen Verkehrsversuch „Schulstraße“ vor der Rudolf-Steiner-Schule in Langendreer als erfolgreich bewertet. Seit März 2025 wurde werktags zwischen 7:30 und 8:00 Uhr der Autoverkehr in der Zufahrt zur Schule gesperrt, um die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler zu erhöhen.

    Deutliche Verbesserung der Verkehrssicherheit

    Die wissenschaftliche Begleitung durch die Hochschule Bochum bestätigte die positiven Effekte der Maßnahme. Die temporäre Sperrung führte zu einer spürbaren Entlastung der Verkehrssituation im unmittelbaren Schulumfeld. Chaotische Wendemanöver und der gefährliche Parksuchverkehr durch sogenannte Elterntaxis entfielen weitgehend.

    Beobachtungen zeigten, dass mehr Kinder zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule kamen. Sowohl die Schulgemeinschaft als auch die Polizei berichteten von einer entspannteren und sichereren Verkehrssituation im Schulbereich.

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    Rechtliche Grundlagen und Umsetzung

    Schulstraßen sind bisher nicht ausdrücklich in der Straßenverkehrsordnung geregelt. Das NRW-Verkehrsministerium hatte im Januar 2024 jedoch Möglichkeiten aufgezeigt, wie solche Maßnahmen auf Basis geltendem Rechts umgesetzt werden können. Der Bochumer Verkehrsversuch nutzte die Erprobungsklausel des § 45 StVO.

    Für eine dauerhafte Umsetzung ist eine straßenrechtliche Teileinziehung nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW erforderlich. Dieses Verfahren wird nun für die Rudolf-Steiner-Schule eingeleitet, um die Schulstraße zu verstetigen.

    Begleitende Maßnahmen verstärken Wirkung

    Ergänzend zur Straßensperrung wurden drei Elterntaxihaltestellen in mindestens 300 Metern Entfernung zur Schule eingerichtet. Zusätzlich verbesserte die Stadt die Querungsmöglichkeiten für Schüler durch den Bau eines vorgezogenen Gehwegs an der Straße Witte-Wie.

    Die Maßnahme basierte auf einem bereits vorhandenen Schulwegplan der Hochschule Bochum, der mehrere kritische Gefährdungssituationen für Schülerinnen und Schüler identifiziert hatte.

    Verlagerungseffekte und Herausforderungen

    Der Verkehrsversuch zeigte auch, dass sich der Hol- und Bringverkehr teilweise an die Sperrpunkte oder in angrenzende Straßen verlagerte. Diese Verlagerung reduzierte zwar die unmittelbaren Gefährdungen am Schuleingang, führte jedoch nicht zu einer generellen Abnahme des motorisierten Bringverkehrs.

    Einzelne Anwohnende und Eltern der benachbarten Kindertageseinrichtung empfanden die Einschränkungen als belastend. Eine vollständige Freigabe für Anlieger war rechtlich nicht möglich, da dieser Begriff auch Besucher und damit potentiell alle Eltern umfassen würde.

    Voraussetzungen für weitere Schulstraßen

    Die Verwaltung hat Kriterien für die Einrichtung weiterer Schulstraßen entwickelt:

    • Initiative muss aus der jeweiligen Schulgemeinschaft kommen
    • Qualifizierter Schulwegplan muss vorliegen
    • Standort darf nicht an Hauptverkehrsstraßen oder im Linienbusverkehr liegen
    • Integriertes Maßnahmenbündel mit Hol- und Bringzonen sowie Fahrradabstellanlagen

    Ausblick und Kommunikationsstrategie

    Der Verkehrsversuch wird bis Ende des Jahres verlängert, um die straßenrechtlichen Grundlagen zu schaffen. Bei künftigen Schulstraßen will die Verwaltung eine intensivere Kommunikationsstrategie verfolgen, um alle Beteiligten frühzeitig über die Vorteile zu informieren.

    Für mobilitätseingeschränkte Anwohnende wurden Ausnahmeregelungen geschaffen. Eine generelle Zufahrtsberechtigung für alle Anwohner wird jedoch als kontraproduktiv bewertet, da sie das Konzept der Schulstraße unterlaufen könnte.

  • Verlängerung der Buslinie 357 nach Essen-Eiberg abgelehnt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    29.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Verwaltung lehnt den Vorschlag ab, die Buslinie 357 von Dahlhausen nach Essen zu verlängern. Als Hauptgrund werden Parallelverkehre zur bereits schwach frequentierten S-Bahn-Linie S3 und hohe Kosten im mittleren sechsstelligen Bereich genannt.

    SPD-Vorschlag für bessere interkommunale Verbindung

    Die SPD-Fraktion hatte in einer Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Infrastruktur im September 2025 angefragt, ob die Linie 357 über die Stadtgrenze hinaus verlängert werden könnte. Hintergrund sind Einrichtungen wie Seniorenzentren, Pflegeheime, Arztpraxen und Bildungseinrichtungen in den Essener Stadtteilen Hörsterfeld, Horst und Eiberg, die für Dahlhauser nur mit aufwändigen Umstiegen erreichbar sind.

    Die Sozialdemokraten schlugen zwei Varianten vor:

    • Verlängerung bis zur Haltestelle Hörsterfeld mit Anschluss an die Essener Linien 164/184
    • Verlängerung bis zum S-Bahnhof Eiberg mit Anschluss an die S-Bahn-Linie 1

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    Verwaltung sieht Parallelverkehr als problematisch

    Die Verwaltung begründet ihre ablehnende Haltung in Absprache mit der BOGESTRA und der Stadt Essen mit mehreren Argumenten. Beide vorgeschlagenen Verlängerungen würden parallel zur bestehenden S-Bahn-Linie S3 verlaufen, die bereits von Bochum-Dahlhausen über den S-Bahnhof Horst nach Essen-Steele führt.

    Bereits vor fünf Jahren musste der Takt der S3 aufgrund schwacher Fahrgastnachfrage von 20 auf 30 Minuten ausgedünnt werden. Eine zusätzliche Buslinie parallel zu diesem bereits schwach frequentierten Schienenverkehr würde gegen Wirtschaftlichkeitsprinzipien verstoßen, so die Einschätzung.

    Hohe Kosten ohne entsprechenden Nutzen

    Die prognostizierten Mehrkosten für eine Verlängerung der Linie 357 lägen im mittleren sechsstelligen Euro-Bereich. Diese würden zusätzliche Fahrpersonalkosten, Fahrzeugvorhaltung und Infrastrukturkosten umfassen. Zudem müsste die Stadt Essen als Aufgabenträger diese zusätzliche Leistung bei den Verkehrsunternehmen bestellen, was nach Absprache nicht vorgesehen ist.

    Ein von der SPD angeregter einjähriger Versuchsbetrieb wird ebenfalls abgelehnt. Das Risiko, die Verbindung nach dem Testzeitraum wieder einstellen zu müssen, sei zu hoch. Die Kosten müssten andernorts im Liniennetz eingespart werden, was zu Leistungseinschränkungen in besser ausgelasteten Bereichen führen könnte.

    Alternative Maßnahmen in Prüfung

    Die Verwaltung verweist darauf, dass die Grunderschließung der Gebiete durch die S-Bahn S3 und lokale Buslinien im Essener Stadtgebiet bereits gewährleistet ist. Die vorgeschlagene Buslinie würde lediglich eine Komfortsteigerung für einen geringen Teil der Fahrgäste bieten, jedoch keinen fundamentalen Mangel beheben.

    Im Rahmen der Fortschreibung der Nahverkehrspläne beider Städte sollen alternative, wirtschaftlichere Maßnahmen zur Optimierung der interkommunalen Verkehre geprüft werden. Grenzüberschreitende Verkehre bleiben weiterhin im Fokus der Planungen.

  • Gartenstadt Wiemelhausen erhält Schwelle gegen Überflutungen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Das Tiefbauamt plant den Einbau einer gepflasterten Schwelle in der Gartenstadt Wiemelhausen, um bei Starkregenereignissen Überflutungen privater Grundstücke zu verhindern. Die Maßnahme kostet 22.000 Euro und soll 2026 umgesetzt werden.

    Problem bei Starkregen

    In der Gartenstadt Wiemelhausen an der Universitätsstraße 92-104 kommt es regelmäßig zu Problemen bei starken Regenfällen. Das Regenwasser von der Universitätsstraße fließt über die abschüssige Erschließungsstraße in Richtung des Wohngebiets und überflutet dabei auch private Grundstücke.

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    Technische Lösung geplant

    Um das Problem zu lösen, plant die Stadtverwaltung eine gepflasterte Schwelle im Bereich der Ausfahrt zur Universitätsstraße. Diese soll das herabfließende Wasser auffangen und ein Überschießen in das Wohngebiet verhindern. Zusätzlich werden vor der Schwelle weitere Sinkkästen installiert, die anfallendes Regenwasser aufnehmen sollen.

    Finanzierung und Zeitplan

    Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf 22.000 Euro. Das Geld wird als Umschichtung im Haushaltsjahr 2026 auf dem PSP-Element 6.00000704.5401.500.001 zur Verfügung gestellt. Die Umsetzung ist für das Jahr 2026 vorgesehen.

    Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnisnahme am 28. April 2026 in der Bezirksvertretung Bochum-Süd und am 27. Mai 2026 im Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur behandelt.

  • Bushaltestellenausbau wird nach Anwohnereinwand überplant

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum ändert die Planung für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle „Alte Markstraße“ in Fahrtrichtung Westen. Ein Anwohner hatte sich kurz vor Baubeginn gemeldet, da die ursprüngliche Planung eine geplante Zufahrt zu seinem Grundstück verhindert hätte.

    Planungsstopp nach Anwohnerhinweis

    Die Haltestelle „Alte Markstraße“ im Stadtbezirk Süd war bereits unter der Vorlagennummer 20242913 beschlossen worden. Während die Haltestelle in Fahrtrichtung Osten bereits 2025 fertiggestellt wurde, sollte der Baubeginn für die westliche Richtung im Januar 2026 erfolgen.

    Kurz vor dem geplanten Baustart meldete sich jedoch ein Anlieger bei der Verwaltung. Er wies darauf hin, dass er sein Grundstück durch eine Zufahrt erschließen wolle, was durch die geplante Haltestelle nicht mehr möglich gewesen wäre. Nach Prüfung des Sachverhalts stoppte die Verwaltung den Ausbau und änderte die Planung.

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    Geringfügige Verschiebung nach Osten

    Die Lage der Haltestelle wird nun geringfügig nach Osten verlegt und befindet sich gegenüber der Stichstraße. Der dort aufgeweitete Straßenraum bietet zudem die Möglichkeit des Ausweichens im Begegnungsfall.

    Die Haltestelle wird zu Lasten der Fahrbahn vorgezogen, so dass ein einwandfreies tangentiales Anfahren möglich ist. Der vorhandene Baumbestand bleibt erhalten und ist nicht betroffen. Die Zuwegung zur Haltestelle wird zwischen den Bäumen hergestellt.

    Kartendaten: © OpenStreetMap

    Kostenneutrale Änderung

    Die Planungsänderung ist kostenneutral, da sich nicht die Planung als solche, sondern lediglich die Lage der Haltestelle ändert. Die Gesamtkosten für den Ausbau beider Richtungshaltestellen belaufen sich auf 135.000 Euro.

    Die Finanzierung erfolgt nach § 12 ÖPNVG NRW. Die Haltestelle wurde bereits 2024 für den Förderkatalog angemeldet. Für die Fortführung der Maßnahme wurde ein Antrag auf Ermächtigungsübertragung nach 2026 gestellt.

    Beratung in den Gremien

    Die Planungsänderung wird zunächst am 28. April 2026 in der Bezirksvertretung Bochum-Süd angehört. Die Entscheidung fällt am 27. Mai 2026 im Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur.

    Die Haltestelle wird von den Buslinien 356, 358, NE 7 und NE 8 angefahren und soll noch 2026 barrierefrei ausgebaut werden.