Kategorie: Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss

  • Neue Standortlösung für elftes Gymnasium am City-Tor Süd beschlossen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    21.05.2026Ausschuss für Schule und Bildungnoch nicht beraten
    28.05.2026Betriebsausschuss für die Eigenbetriebenoch nicht beraten
    03.06.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Verwaltung schlägt vor, das geplante elfte Gymnasium nicht wie ursprünglich vorgesehen an der Feldsieper und Gahlenschen Straße zu errichten, sondern am Standort City-Tor Süd/Am Kulturgleis. Der Neubau soll in mehreren Schritten entstehen und rund 90 Millionen Euro kosten.

    Änderung der ursprünglichen Pläne

    Das elfte Gymnasium sollte ursprünglich an den bisherigen Standorten der Gesamtschule Bochum-Mitte (Feldsieper Straße 94 und Gahlensche Straße 204b) entstehen. Diese Lösung erwies sich jedoch als problematisch: Die Gesamtschule kann erst nach Fertigstellung ihres neuen Gebäudes an der Berliner Straße (voraussichtlich Q3/2032) ausziehen. Zudem kritisierte die obere Schulaufsicht die räumliche Aufteilung auf zwei Standorte im Abstand von 1,3 Kilometern sowie die begrenzten Schulhof- und Pausenflächen.

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    City-Tor Süd wird verfügbar

    Seit dem 1. Januar 2026 steht das Areal am City-Tor Süd wieder zur Verfügung, nachdem ein Investor seine Option auf Hotel- und Büronutzung zurückgegeben hatte. Das Grundstück liegt in der Innenstadt westlich des Konrad-Adenauer-Platzes und ist verkehrstechnisch gut angebunden: Der Hauptbahnhof ist 950 Meter entfernt, die S-Bahn-Haltestelle Bochum-Ehrenfeld und U-Bahn-Linien sind in kurzer Distanz erreichbar.

    Dreistufiges Entwicklungskonzept

    Die Verwaltung plant die Entwicklung des Gymnasiums in drei Stufen:

    • Step 1 (Schuljahr 2027/2028): Aufstellung von Interimscontainern für die ersten zwei Jahrgänge im westlichen Bereich des Areals, inklusive Verwaltungsräumen, Schulhofflächen und Stellplätzen
    • Step 2: Erweiterung um weitere drei Jahrgänge durch zusätzliche Container und Ausbau der Außenanlagen
    • Step 3: Neubau des endgültigen Schulgebäudes als Modulbau auf der Freifläche nördlich der Erschließungsstraße

    Bebauungsplan muss geändert werden

    Der bestehende Bebauungsplan Nr. 777 setzt für das Areal Kerngebiete für Handel, Wirtschaft, Verwaltung und Kultur fest. Für die Schulnutzung ist eine Änderung erforderlich. Für die Container-Aufstellung wird zunächst eine Befreiung von den Bebauungsplan-Vorgaben angestrebt.

    Finanzierung und Kosten

    Die Gesamtkosten belaufen sich auf etwa 90 Millionen Euro. Für die ersten beiden Entwicklungsschritte stehen 22 Millionen Euro zur Verfügung, die ursprünglich für Interimsmaßnahmen an der Feldsieper und Gahlenschen Straße vorgesehen waren. Die Container sollen gekauft statt gemietet werden, da sich dies bei der geplanten Standzeit von 4,5 bis 6 Jahren als wirtschaftlicher erweist.

    Nachnutzung der bisherigen Standorte

    Das Schulgebäude an der Feldsieper Straße 94 könnte nach dem Auszug der Gesamtschule vom Alice-Salomon-Berufskolleg genutzt werden, das derzeit über zwei unsanierte Nebenstandorte verfügt. Das Gebäude an der Gahlenschen Straße könnte abgerissen und für anderen Wohnungsbau genutzt werden.

    Anbindung an neue Parkanlage

    Bis Mitte 2027 entsteht nördlich des Schulstandortes eine 0,7 Hektar große Parkanlage mit Sport- und Bewegungsflächen. Die schulischen Außenanlagen sollen an diese Planung angepasst werden, um Synergieeffekte zu schaffen.

    Beratungsverfahren

    Die Beschlussvorlage durchläuft mehrere Gremien: Nach Anhörung in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 21. Mai folgen Vorberatungen in verschiedenen Fachausschüssen. Die abschließende Entscheidung trifft der Rat am 18. Juni 2026.

  • Klaus-Steilmann-Berufskolleg erhält neuen Bildungsgang für Notarfachangestellte

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.05.2026Ausschuss für Schule und Bildungnoch nicht beraten
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum plant die Einrichtung des Bildungsgangs „Notarfachangestellte/r“ am Klaus-Steilmann-Berufskolleg. Der dreijährige Teilzeit-Bildungsgang soll zum 1. August 2026 starten und wird als hybrides Lernkonzept mit 60 Prozent Präsenz- und 40 Prozent Distanzunterricht angeboten.

    Ergänzung des juristischen Bildungsangebots

    Das Klaus-Steilmann-Berufskolleg (KSBK) bietet bereits mehrere Bildungsgänge mit juristischem Schwerpunkt an, darunter Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, Steuerfachangestellte, Sozialversicherungsfachangestellte und Verwaltungsfachangestellte. Der neue separate Bildungsgang für Notarfachangestellte soll den spezifischen Bedarf des Fachkräftemarktes nach vertieft im Notarwesen ausgebildeten Angestellten decken.

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    Hybrides Unterrichtskonzept geplant

    Die schulische Ausbildung erfolgt in Teilzeitform über drei Jahre und schließt mit der Berufsabschlussprüfung ab. Das hybride Lernkonzept kombiniert persönliche Interaktion und praktische Übungen mit digital gestütztem Lernen. Diese Form soll sowohl den Anforderungen moderner Arbeits- und Lernwelten als auch den regionalen Besonderheiten des Kammerbezirks Hamm, wie längeren Anfahrtswegen, Rechnung tragen.

    Hohe Nachfrage bestätigt

    Eine Umfrage der Westfälischen Notarkammer im September und Oktober 2025 unter Berufsträgern im Kammerbezirk Hamm bestätigte den Bedarf:

    • 219 von 239 befragten Betrieben bewerteten die Ausbildung als sinnvoll
    • 226 Befragte gaben einen eigenen Bedarf an Auszubildenden an
    • Insgesamt stellten die Betriebe 264 Ausbildungsplätze zum 1. August 2026 in Aussicht

    Auch die Bundesagentur für Arbeit Bochum befürwortet die Einführung und bestätigte einen zunehmenden Bedarf an qualifizierten Fachkräften im Bereich der notariellen Dienstleistungen.

    Voraussetzungen erfüllt

    Das KSBK bestätigt, dass die notwendigen Räumlichkeiten und Ausstattung bereits vorhanden sind. Die vorhandene Lehrkräfteausstattung sei ausreichend, zusätzlich ist die Einstellung einer Lehrkraft mit der Fakultas Rechtswissenschaft im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst geplant. Die Westfälische Notarkammer hat fachliche und personelle Unterstützung durch Notarinnen und Notare zugesichert.

    Der regionale Konsens wurde eingeholt, ohne dass Einsprüche erhoben wurden. Die Einrichtung des Bildungsganges verursacht keine zusätzlichen Kosten.

    Beratungsfolge

    Der Antrag wird zunächst am 21. Mai 2026 im Ausschuss für Schule und Bildung vorberaten. Die Entscheidung fällt am 11. Juni 2026 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss sowie am 18. Juni 2026 im Rat. Bei Zustimmung wird die Verwaltung beauftragt, einen entsprechenden Genehmigungsantrag bei der Bezirksregierung Arnsberg zu stellen.

  • Stadt verkauft Grundstück für Wohnungsbau im Quartier Feldmark

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    03.06.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Nach einem dritten Bestgebotsverfahren soll der Vermarktungsabschnitt 3 im Quartier Feldmark an einen Investor veräußert werden. Auf dem 4.547 Quadratmeter großen Grundstück sind drei fünfgeschossige Gebäude geplant.

    Drittes Verfahren nach gescheiterten Ausschreibungen

    Der Vermarktungsabschnitt 3 im Quartier Feldmark wird nach zwei erfolglosen Versuchen nun zum dritten Mal vergeben. Bereits 2021 und 2024 waren Bestgebotsverfahren für das Grundstück durchgeführt worden, beide Male ohne Vertragsabschluss. Im Juli 2025 erfolgte daher eine erneute Ausschreibung.

    Das Grundstück liegt im Nordwesten des Quartiers Feldmark und wird von der Straße Feldmark sowie den neuen Straßen Ostparkallee und Maria-Merian-Weg erschlossen. Es handelt sich um das Flurstück in der Gemarkung Altenbochum, Flur 1, Nummer 687 mit einer Größe von 4.547 Quadratmetern.

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    Bewertung nach festgelegten Kriterien

    Am 24. Februar 2026 tagte die Auswahlkommission und bewertete die eingegangenen Konzepte nach einer vorgegebenen Wertungsmatrix. Dabei flossen folgende Kriterien in die Bewertung ein:

    • Architektur (30 Prozent Gewichtung)
    • Ökologie, Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen (20 Prozent Gewichtung)
    • Nutzungskonzept (30 Prozent Gewichtung)
    • Kaufpreis (20 Prozent Gewichtung)

    Die Auswahlkommission hat einen Bestbieter ausgewählt, an den das Grundstück nun veräußert werden soll. Die Umsetzung des prämierten Entwurfs einschließlich der Qualifizierungsbedarfe der Auswahlkommission werden Bestandteil des Kaufvertrages.

    Vermarktungskonzept für gesamtes Quartier

    Das Vermarktungskonzept für das Quartier Feldmark hatte der Rat bereits am 12. März 2020 beschlossen. Die NRW.URBAN GmbH führt als Treuhänderin der Stadt die Vermarktung durch. Das gesamte Quartier Feldmark ist in 16 verschiedene Vermarktungsabschnitte eingeteilt. Grundstücke für Geschosswohnungsbau sowie Reihen- und Gartenhofhäuser werden ausschließlich über Bestgebotsverfahren an Investoren vergeben.

    Beratung in den Gremien

    Die Mitteilung wird in den kommenden Wochen in verschiedenen Gremien zur Kenntnis genommen:

    • Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 21. Mai 2026
    • Ausschuss für Planung und Grundstücke am 3. Juni 2026
    • Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Juni 2026

    Die endgültige Beschlussfassung über die Veräußerung erfolgt im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung, um Datenschutz und Geheimhaltung zu gewährleisten.

  • Sonntagsöffnung von Geschäften in der Innenstadt für zwei Anlässe 2026

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    30.06.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeitnoch nicht beraten
    08.07.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    16.07.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt will Verkaufsstellen in der Innenstadt an zwei Sonntagen im Jahr 2026 öffnen lassen: am 13. September zum Musiksommer und am 20. Dezember zum Weihnachtsmarkt. Eine entsprechende Verordnung soll der Rat im Juli beschließen.

    Zwei verkaufsoffene Sonntage geplant

    Die Verwaltung schlägt vor, dass Geschäfte in der Bochumer Innenstadt an folgenden Terminen sonntags von 13 bis 18 Uhr öffnen dürfen:

    • 13. September 2026 anlässlich des Musiksommers
    • 20. Dezember 2026 anlässlich des Weihnachtsmarkts

    Ursprünglich hatte der Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe zehn verkaufsoffene Sonntage für verschiedene Stadtteile beantragt. Der Antrag für das Maiabendfest wurde jedoch zurückgezogen, sodass für die Innenstadt nur noch zwei Termine zur Entscheidung stehen.

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    Rechtliche Voraussetzungen erfüllt

    Nach dem Ladenöffnungsgesetz NRW dürfen Verkaufsstellen an höchstens acht Sonn- und Feiertagen pro Jahr im öffentlichen Interesse geöffnet sein. Ein öffentliches Interesse liegt insbesondere vor, wenn die Öffnung im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt.

    Die Verwaltung sieht die rechtlichen Voraussetzungen als erfüllt an. Beim Musiksommer werden über drei Tage etwa 150.000 Besucher erwartet, beim Weihnachtsmarkt rechnet man mit rund 1,5 Millionen Besuchern während der gesamten Laufzeit. Eine Umfrage bestätigt, dass 95,8 Prozent der Besucher den Musiksommer auch ohne Ladenöffnung besuchen würden – beim Weihnachtsmarkt sind es sogar 94,2 Prozent.

    Stellungnahmen der Sozialpartner

    Die Gewerkschaft ver.di lehnt die geplanten Sonntagsöffnungen ab und verweist auf die Belastung der Beschäftigten sowie den verfassungsrechtlichen Schutz der Arbeitsruhe. Der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisiert, dass immer wieder die gleichen Rezepte im Wettbewerb mit dem Online-Handel verwendet würden.

    Die Industrie- und Handelskammer sowie die Handwerkskammer Dortmund unterstützen dagegen die Anträge. Die Evangelische Kirche sieht die Sonntagsöffnungen kritisch und empfiehlt, im Advent darauf zu verzichten.

    Räumliche Begrenzung

    Die Ladenöffnung beschränkt sich auf den Bereich der Innenstadt innerhalb des Gleisdreiecks. Für den Musiksommer umfasst dies die Veranstaltungsflächen in der Bongard-, Massenberg-, Graben-, Kortum-, Harmonie- und Pariser Straße sowie weitere zentrale Bereiche. Beim Weihnachtsmarkt erstreckt sich der Bereich zusätzlich auf Teile der Hans-Böckler-Straße, Viktoriastraße und weitere angrenzende Straßen.

    Beratungsfolge

    Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte wird am 21. Mai angehört. Anschließend beraten der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 30. Juni sowie der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 8. Juli. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 16. Juli.

  • Wattenscheider Geschäfte dürfen am Weinfest-Sonntag öffnen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    30.06.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeitnoch nicht beraten
    08.07.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    16.07.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt plant, Verkaufsstellen im Stadtbezirk Wattenscheid am 6. September 2026 anlässlich des Weinfestes für fünf Stunden zu öffnen. Der Rat soll eine entsprechende Verordnung beschließen.

    Die Verwaltung schlägt vor, im Rahmen des 40. Wattenscheider Weinfestes einen verkaufsoffenen Sonntag zu genehmigen. Das traditionelle Fest findet vom 4. bis 6. September 2026 in der Wattenscheider Innenstadt statt und lockt nach Angaben des Veranstalters rund 10.000 Besucher an.

    Rechtliche Grundlage für Sonntagsöffnung

    Grundlage für die geplante Verkaufsstellenöffnung ist das Ladenöffnungsgesetz NRW. Demnach dürfen Geschäfte im öffentlichen Interesse an maximal acht Sonntagen pro Jahr von 13 bis 18 Uhr öffnen. Ein öffentliches Interesse liegt insbesondere vor, wenn die Öffnung im Zusammenhang mit örtlichen Festen steht oder der Stärkung zentraler Versorgungsbereiche dient.

    Das Weinfest erfüllt nach Einschätzung der Verwaltung beide Kriterien. Es handelt sich um eine etablierte Traditionsveranstaltung, die neben dem Wattenscheider Karneval und der Gertrudis-Kirmes zu den wichtigsten Festen im Stadtbezirk zählt.

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    Räumliche Begrenzung der Öffnung

    Die Ladenöffnung soll sich auf einen definierten Bereich der Wattenscheider Innenstadt beschränken. Dazu gehören:

    • Alter Markt (Veranstaltungszentrum)
    • Fußgängerzone Oststraße
    • Teile der Hochstraße
    • Westenfelder Straße
    • August-Bebel-Platz
    • Teile von Freiheitstraße, Voedestraße und Saarlandstraße

    Der Handelsverband hatte ursprünglich eine Ausweitung auf weitere Straßen beantragt, was die Verwaltung jedoch mangels hinreichenden Bezugs zur Veranstaltung ablehnt.

    Unterstützung für strukturschwaches Zentrum

    Die Verwaltung begründet die Empfehlung auch mit der schwierigen Einzelhandelssituation in Wattenscheid. Das Stadtbezirkszentrum kämpft mit Leerständen, Mindernutzungen und einem Rückgang etablierter Einzelhändler. Im Masterplan Einzelhandel wird die Situation als „strukturell problematisch“ bewertet.

    Die Corona-Pandemie hat die Lage zusätzlich verschärft. Wattenscheid wurde deshalb in das „Sofortprogramm Innenstädte“ der NRW-Landesregierung aufgenommen. Verkaufsoffene Sonntage sollen als unterstützendes Instrument zur Belebung des Zentrums beitragen.

    Stellungnahmen der Sozialpartner

    Die Gewerkschaft ver.di lehnt die geplante Sonntagsöffnung ab und verweist auf die Belastung der Beschäftigten sowie den verfassungsrechtlichen Schutz der Sonntagsruhe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) spricht sich gegen verkaufsoffene Sonntage aus und kritisiert die „immer gleichen, alten Rezepte“ im Wettbewerb mit dem Online-Handel.

    Die Handwerkskammer Dortmund sieht hingegen keine Bedenken, und die Industrie- und Handelskammer unterstützt den Antrag. Die Evangelische Kirche äußert sich kritisch und empfiehlt, im Advent auf Sonntagsöffnungen zu verzichten.

    Beratungsverfahren

    Die Vorlage durchläuft mehrere Gremien:

    • Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (19. Mai 2026) – Anhörung
    • Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (30. Juni 2026) – Vorberatung
    • Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (8. Juli 2026) – Vorberatung
    • Rat (16. Juli 2026) – Entscheidung

    Für 2026 sind insgesamt zehn verkaufsoffene Sonntage in verschiedenen Bochumer Stadtteilen beantragt, die in separaten Verfahren behandelt werden.

  • Stadt stimmt Verkauf des Erbbaurechts für ehemalige Pflegeeinrichtung zu

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    06.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten
    03.06.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Die Verwaltung unterstützt die Übertragung des Erbbaurechts am Grundstück Grabelohstraße 31 in Langendreer. Das ehemalige Alten- und Pflegeheim soll zu Studierenden- und Auszubildendenwohnungen umgebaut werden.

    Umnutzung nach Schließung der Pflegeeinrichtung

    Das städtische Grundstück an der Grabelohstraße 31 in Bochum-Langendreer ist mit dem ehemaligen Alten- und Pflegeheim „Haus an der Grabelohstraße“ bebaut. Nach der Schließung der Einrichtung möchte der aktuelle Erbbaurechtsnehmer seine Rechte an einen neuen Investor übertragen.

    Der zukünftige Erbbaurechtsnehmer plant einen Umbau der bestehenden Gebäude zu Studierenden- und Auszubildendenwohnungen. Die Verwaltung befürwortet dieses Vorhaben und empfiehlt den politischen Gremien die Zustimmung zur Rechteübertragung.

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    Anpassungen der Vertragsbedingungen

    Mit der Übertragung des Erbbaurechts sind mehrere Vertragsanpassungen verbunden:

    • Verlängerung der Laufzeit des Erbbaurechts
    • Anpassung des Erbbauzinses an aktuelle Marktbedingungen
    • Änderung der Nutzungsbestimmungen von Pflegeheim zu Studierendenwohnen

    Das betroffene Grundstück umfasst eine Fläche von 10.559 Quadratmetern. Die Stadt Bochum bleibt weiterhin Eigentümerin des Bodens.

    Beratung in den Gremien

    Die Angelegenheit wird zunächst in der Bezirksvertretung Bochum-Ost am 6. Mai 2026 zur Kenntnis gebracht. Anschließend befassen sich der Ausschuss für Planung und Grundstücke am 3. Juni sowie der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Juni mit der Vorlage.

    Die endgültige Beschlussfassung erfolgt nach den Vorgaben der Geschäftsordnung im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen, um Datenschutz und Geheimhaltungsbelange zu wahren.

  • Sportpark Feldmark: Bebauungsplan für erweiterte Radsportanlage beschlossen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    06.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten
    03.06.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt hat den Bebauungsplan Nr. 1027 für den Sportpark Feldmark als Satzung beschlossen. Das 6,8 Hektar große Areal südlich der Straße Feldmark soll von einer reinen Radsportstrecke zu einem vielfältigen Sportpark mit naturnahen und urbanen Angeboten ausgebaut werden.

    Vielfältiges Sportangebot geplant

    Der Sportpark Feldmark ist Teil des Gesamtprojekts „OSTPARK – Neues Wohnen“, bei dem in den nächsten Jahren rund 1.300 neue Wohneinheiten in Altenbochum und Laer entstehen. Die vorhandene Radsportstrecke „Walter-Lohmann-Ring“ soll erheblich erweitert werden.

    Geplant sind:

    • Ausbau der bestehenden Rennradstrecke
    • Erweiterung des Trial-Parcours mit künstlichen und natürlichen Hindernissen zur Fahrtechnikschulung
    • Verbesserung der Mountainbike-Strecke
    • Neuer Pumptrack als asphaltierte, wellenartige Rundstrecke
    • Multifunktionsgebäude im nördlichen Bereich
    • Weitere Spiel- und Sportflächen, unter anderem für Calisthenics

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    Planungsrechtliche Grundlagen geschaffen

    Das Plangebiet umfasst die Flächen der ehemaligen Stadtgärtnerei mit Baumschule und wird als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportpark festgesetzt. Ein U-förmiger Bereich um die zentrale Fläche erhält Bindungen für Bepflanzungen, um den vorhandenen Gehölzbestand weitgehend zu erhalten.

    Der bisher gültige Bebauungsplan Nr. 324 „Ölbachtal, Teilgebiet Bochum II“ setzte für diesen Bereich landwirtschaftliche Flächen fest, was die geplante Sportparknutzung nicht zuließ.

    Ausgleichsmaßnahmen erforderlich

    Da das gesamte Plangebiet als Wald im Sinne des Gesetzes eingestuft wird, führt die Festsetzung als öffentliche Grünfläche zu einem forstrechtlichen Ausgleichsbedarf von 121.711 Quadratmetern. Dieser wird durch Erstaufforstungsmaßnahmen im Münsterland ausgeglichen.

    Zusätzlich entstehen durch die Neuversiegelung von Flächen Eingriffe in Natur und Landschaft, die einen Kompensationsbedarf von 38.910 Ökopunkten zur Folge haben. Auch dieser Ausgleich erfolgt durch externe Aufforstungsmaßnahmen.

    Keine erheblichen Verkehrs- oder Lärmbelastungen

    Verkehrsuntersuchungen ergaben, dass die prognostizierten Verkehrsbelastungen sowohl werktags als auch an Wochenenden mit sehr guter Qualität des Verkehrsablaufs bewältigt werden können. Schalltechnische Untersuchungen zeigen, dass weder durch zusätzlichen Verkehrslärm noch durch Sportlärm erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind.

    Beratungsfolge und Präsentation

    Der Bebauungsplan durchlief zunächst die Bezirksvertretung Bochum-Ost zur Anhörung, anschließend den Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss zur Vorberatung. Der Rat fasste am 18. Juni 2026 den endgültigen Satzungsbeschluss.

    Das Projekt soll zusammen mit dem gesamten OSTPARK im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 präsentiert werden.

  • Verkaufsoffener Sonntag zur Lindener Meile beschlossen

    Die Stadt Bochum ermöglicht am 30. August 2026 einen verkaufsoffenen Sonntag im Stadtteil Linden anlässlich der traditionellen „Lindener Meile“. Die Geschäfte im Kernbereich um die Hattinger Straße dürfen von 13 bis 18 Uhr öffnen.

    Lindener Meile als Anlass für Sonntagsöffnung

    Die Verwaltung hat dem Rat eine ordnungsbehördliche Verordnung zur Freigabe der Sonntagsöffnung vorgelegt. Grundlage ist die mehr als 25-jährige Tradition der „Lindener Meile“, die sich als beliebter Treffpunkt etabliert hat. Die zweitägige Veranstaltung findet am 29. und 30. August 2026 auf den Plätzen im Lindener Kern und entlang der Hattinger Straße statt.

    Das Fest bietet ein umfangreiches Programm mit wechselndem Musik- und Bühnenprogramm, Autoshow, Kunsthandwerkermarkt, Food-Meile, Spielstraße für Kinder sowie Sport- und Tanzvorführungen. Zusätzlich präsentieren sich Vereine, Kirchen und lokale Akteure aus Wirtschaft und Handwerk.

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    Rechtliche Voraussetzungen erfüllt

    Nach dem Ladenöffnungsgesetz NRW können Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse an maximal acht Sonn- und Feiertagen pro Jahr von 13 bis 18 Uhr öffnen. Ein öffentliches Interesse liegt vor, wenn die Öffnung im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt.

    Die Verwaltung sieht diese Voraussetzungen als erfüllt an. Bei der Lindener Meile bestehe ein unmittelbarer zeitlicher und räumlicher Zusammenhang zwischen Veranstaltung und beabsichtigter Ladenöffnung. Nach Veranstalterangaben werden bei gutem Wetter etwa 10.000 Besucher erwartet.

    Kartendaten: © OpenStreetMap

    Begrenzte räumliche Ausdehnung

    Die Verkaufsöffnung beschränkt sich auf den Kernbereich von Linden entlang der Hattinger Straße. Verschiedene Teilbereiche können aus Sicherheitsgründen nicht durchgängig mit Verkaufsständen bestückt werden, da die Straßenbahnlinie 308/318 den Stadtteil durchfährt und Rettungswege freigehalten werden müssen.

    Stellungnahmen der Sozialpartner

    Die Gewerkschaft ver.di lehnte die geplante Sonntagsöffnung ab und verwies auf die Belastung der Beschäftigten im Einzelhandel. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) empfahl, auf verkaufsoffene Sonntage zu verzichten und alternative Freizeitgestaltung anzubieten.

    Die Handwerkskammer Dortmund äußerte keine Bedenken gegen die Sonntagsöffnung. Die Industrie- und Handelskammer unterstützte den Antrag zur Durchführung verkaufsoffener Sonntage im Stadtgebiet.

    Beratungsfolge

    Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest wird am 29. April 2026 angehört. Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät am 11. Juni 2026 vor, der Rat entscheidet am 18. Juni 2026.

  • Sportanlage Erbstollen erhält Kunstrasenplatz für 3,2 Millionen Euro

    Die Stadt will die Sportanlage Erbstollen im Stadtbezirk Südwest grundlegend modernisieren. Neben einem neuen Kunstrasenplatz mit LED-Beleuchtung müssen auch Untergrundprobleme behoben werden. Die Gesamtkosten steigen auf 3,2 Millionen Euro.

    Die Verwaltung schlägt dem Rat vor, die bereits in der Sportstättenentwicklungsplanung für 2026 vorgesehene Aufwertung der Anlage deutlich zu erweitern. Ursprünglich waren 1,6 Millionen Euro eingeplant, nun werden 3,2 Millionen Euro benötigt.

    Untergrund bereitet Probleme

    Ein wesentlicher Kostentreiber sind die Untergrundverhältnisse. Unter der Sportanlage befinden sich alte, teilweise undokumentierte Bergbauflächen sowie ein möglicher Deponiekörper. Die genaue Ausdehnung und der Zustand sind unbekannt.

    Die Verwaltung hält Erkundungs- und Sicherungsmaßnahmen für zwingend erforderlich, um die Standsicherheit zu gewährleisten. Die Kosten hierfür werden auf 920.000 Euro netto geschätzt.

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    Naturrasenplatz wird zu Kunstrasen

    Anstatt wie ursprünglich geplant das Großspielfeld mit Tennenbelag umzuwandeln, soll nun der bestehende Naturrasenplatz durch einen Kunstrasenplatz ersetzt werden. Der Naturrasenplatz verfügt über keine Drainage und war daher in der Vergangenheit wiederholt witterungsbedingt nicht bespielbar.

    Für den Umbau zum Kunstrasenplatz mit LED-Spielfeldbeleuchtung und der Modernisierung der Nebenflächen sind 1,7 Millionen Euro netto veranschlagt.

    Leichtathletik wird überprüft

    Die bestehenden leichtathletischen Anlagen sollen im Zuge der Modernisierung bedarfsgerecht entwickelt werden. Die vorhandene Rundlaufbahn sowie die Kugelstoß- und Weitsprunganlagen entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen.

    • Überprüfung des baulichen Zustands der vorhandenen Anlagen
    • Bewertung der aktuellen Nutzung
    • Ermittlung des zukünftigen Bedarfs
    • Entsprechende Modernisierung oder Anpassung

    Für diese Maßnahmen sind weitere 600.000 Euro netto eingeplant. Bei einer eventuellen Reduzierung der Anlagen würden entsprechend geringere Kosten entstehen.

    Finanzierung und Folgekosten

    Von den benötigten 3,2 Millionen Euro sind bereits 1,6 Millionen Euro im Haushalt 2026 eingeplant. Die fehlenden 2 Millionen Euro sollen im Haushaltsplan 2027 bereitgestellt werden.

    Die jährlichen Folgekosten belaufen sich auf 80.000 Euro Abschreibungsaufwand und durchschnittlich 37.000 Euro Zinsaufwand zusätzlich zu den bereits eingeplanten Kosten.

    Beratungsfolge

    Die Vorlage durchläuft mehrere Gremien:

    • Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 29. April 2026 (Anhörung)
    • Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit am 29. Mai 2026 (Vorberatung)
    • Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Juni 2026 (Vorberatung)
    • Rat am 18. Juni 2026 (Entscheidung)
  • Abfallwirtschaftskonzept wird nach fünf Jahren fortgeschrieben

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    28.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten
    28.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    29.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten
    06.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten
    30.06.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeitnoch nicht beraten
    08.07.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    16.07.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung legt die 6. Fortschreibung des kommunalen Abfallwirtschaftskonzepts vor. Das Konzept wurde in Zusammenarbeit mit der USB Bochum GmbH und dem Institut INFA überarbeitet und enthält aktuelle Daten sowie neue Maßnahmen zur Abfallvermeidung.

    Gesetzliche Vorgaben erfordern regelmäßige Aktualisierung

    Nach dem Landeskreislaufwirtschaftsgesetz müssen kommunale Abfallwirtschaftskonzepte alle fünf Jahre fortgeschrieben werden. Die letzte Fassung wurde am 16. November 2017 vom Rat beschlossen und galt für die Jahre 2017 bis 2021. Eine frühere Aktualisierung unterblieb zunächst, da strategische Überlegungen und Entwicklungsprozesse in das neue Konzept einfließen sollten.

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    Externe Unterstützung bei der Erstellung

    Zur fachlichen Unterstützung beauftragte die Stadt das Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH (INFA). Das Institut analysierte die aktuelle Situation der Abfallwirtschaft in Bochum und bewertete die bisherige Entwicklung. Auf dieser Grundlage wurden Ziele und Maßnahmen zur Weiterentwicklung unter Berücksichtigung neuer rechtlicher Anforderungen definiert.

    Umfassende Inhalte des Konzepts

    Das Abfallwirtschaftskonzept enthält gesetzlich vorgeschriebene Mindestinhalte: Angaben über Art, Menge und Verbleib der anfallenden Abfälle, Darstellung von Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung, insbesondere zur getrennten Erfassung von Bio-, Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfällen. Außerdem werden Ausschlüsse von der Entsorgungspflicht begründet, die zehnjährige Entsorgungssicherheit nachgewiesen und Kooperationen mit anderen Entsorgungsträgern dargestellt.

    Beratungsverfahren läuft bis Juli

    Das Konzept durchläuft ein mehrstufiges Beratungsverfahren. Zunächst werden alle sechs Bezirksvertretungen zwischen dem 21. April und 6. Mai 2026 angehört. Anschließend beraten der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 30. Juni sowie der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 8. Juli vor. Die finale Entscheidung trifft der Rat am 16. Juli 2026.

    Die Bezirksregierung Arnsberg erhielt bereits am 27. August 2025 den ersten Entwurf zur Abstimmung. Das neue Konzept enthält aktuelle Daten bis einschließlich 2024. Die nächste, 7. Fortschreibung ist regulär erst für das Jahr 2031 geplant.