Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 19.03.2026 | Rat | Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. |
Die CDU-Ratsfraktion bemängelt, dass die Verwaltung bei der Ausgestaltung von Anlage 2 der Hauptsatzung vom ursprünglichen Ratsbeschluss abgewichen ist. Ümminger See und Stadtgarten Wattenscheid wurden entgegen dem Willen des Rates aus der Zuständigkeit der Bezirksvertretungen herausgenommen.
Vorwurf der Verfälschung des Ratsbeschlusses
Christian Haardt von der CDU-Ratsfraktion wirft der Verwaltung vor, den klaren Auftrag des Rates vom 18. Dezember 2025 nicht ordnungsgemäß umgesetzt zu haben. Der Rat hatte damals einen Auftrag zur Ausgestaltung der Hauptsatzung mit einer Anlage 2 beschlossen, die bestimmte Zuständigkeiten regeln sollte.
In der Ratssitzung am 19. März 2026 wurde nun eine Anlage 2 beschlossen, die jedoch nicht dem im Dezember gefassten Beschluss entspricht. Haardt kritisiert, dass dies erst nach der Beschlussfassung aufgefallen sei, da die Unterschiede in der Synopse nicht deutlich genug markiert gewesen seien.
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Besonders problematisch sieht die CDU-Fraktion, dass in der beschlossenen Fassung der Ümminger See und der Stadtgarten Wattenscheid aus der Verantwortung der jeweiligen Bezirksvertretung herausgenommen wurden. Dies sei ausdrücklich nicht der Wille des Rates in seinem Beschluss vom 18. Dezember 2025 gewesen.
Haardt fordert die Verwaltung auf zu erklären, wie es zu dieser Abweichung kommen konnte und wie sie gedenkt, den Fehler zu korrigieren.
Kritik an mangelnder Transparenz
Dr. Jox ergänzt die Kritik um einen verfahrenstechnischen Aspekt: Er bemängelt, dass bei Änderungen der Hauptsatzung nicht ein Exemplar vorgelegt werde, in dem die entsprechenden Änderungen klar am Rand mit Balken gekennzeichnet sind. Dies würde die Transparenz erhöhen und solche Missverständnisse vermeiden.
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