Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 23.04.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Mitte | noch nicht beraten |
Ein gemeinsamer Antrag von SPD, Grünen und Die Linke in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte will ungenutzte Bereiche der Friedhöfe Hamme und Grumme aus der Friedhofssatzung herauslösen und als schützenswerte Grünflächen neu widmen. Die Fraktionen begründen dies mit dem veränderten Bestattungsverhalten und der faktischen Parknutzung weiter Friedhofsteile.
Die drei Fraktionen haben einen Änderungsantrag zur zehnten Änderungssatzung der Friedhofssatzung eingebracht, der für die Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 5. März 2026 vorgesehen ist. Der Antrag sieht vor, dass Flächen ohne bestehende Belegungsrechte auf beiden Friedhöfen künftig nicht mehr der Friedhofssatzung unterliegen sollen.
Friedhof Hamme bis 2081 belegt
Für den Friedhof Hamme erläutern die Antragsteller, dass aufgrund des veränderten Bestattungsverhaltens im Kernbereich nur noch bis maximal 2081 Belegungsrechte existieren. Weite Teile des Friedhofs stellten mittlerweile faktisch einen Park dar. Diese tatsächliche Nutzung müsse sich auch in der Friedhofssatzung widerspiegeln, um anderweitige Gestaltungsmöglichkeiten zu eröffnen.
Ratskompass-Newsletter
Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.
Jetzt abonnierenGrumme bereits als „Peripherie“ ausgewiesen
Beim Friedhof Grumme verweisen die Fraktionen auf einen Beschluss vom 19. Dezember 2024 zur Neustrukturierung der Friedhofsfläche. Der westliche Teil des Friedhofs wurde dabei als „Peripherie“ ausgewiesen und dient nicht mehr der Bestattung. Diese Peripherie solle nun konsequent aus der Friedhofssatzung herausgelöst werden.
Bisherige Bemühungen gescheitert
Als Begründung führen die Fraktionen an, dass bisherige Bemühungen um eine veränderte Nutzung an der bestehenden Friedhofssatzung gescheitert seien. So könnten beispielsweise bespielbare Elemente für alle Altersklassen oder Aufenthaltsflächen abseits der noch aktiven Friedhofsfläche nicht umgesetzt werden.
Gleichzeitig betonen die Antragsteller, dass ein Friedhof eine Fläche bleiben müsse, an der Trauernde Ruhe finden und den Verstorbenen gedenken können. Eine Aushöhlung des Bestattungsritus dürfe aus Pietätsgründen nicht erfolgen.
Die Fraktionen verweisen darauf, dass seit dem Grundsatzbeschluss zur Erstellung von Friedhofsentwicklungskonzepten für alle kommunalen Friedhöfe vom 18. Mai 2017 bisher erst ein Konzept beschlossen werden konnte.
Schreibe einen Kommentar