Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 11.12.2025 | Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss | Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. |
Die Nutzungsgebühr für Übergangsheime und andere kommunale Unterkünfte soll von 300 auf 370 Euro pro Person und Monat angehoben werden. Der Rat entscheidet am 18. Dezember über die Änderungssatzung.
Das Amt für Soziales hat eine Neukalkulation der Benutzungsgebühren für städtische Wohnunterkünfte vorgelegt. Grund für die geplante Erhöhung um rund 23 Prozent sind gestiegene Kosten sowie Veränderungen bei der Unterbringungssituation verschiedener Personengruppen. Die aktuelle Satzung stammt aus dem Jahr 2023, der Gebührensatz ist seit 2024 unverändert.
Transferleistungsempfänger nicht direkt betroffen
Die Verwaltung betont, dass die große Mehrheit der Bewohnerinnen und Bewohner von der Erhöhung nicht persönlich belastet wird. Wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, SGB II oder SGB XII bezieht, erhält entsprechend höhere Transferleistungen. Bei SGB-II-Empfängern rechnet die Stadt sogar mit Mehreinnahmen, da der Bund einen großen Teil dieser Kosten erstattet.
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Lediglich 364 Personen (Stand November 2025) zahlen die Gebühren aus eigener Tasche. Für diese Gruppe wurde eine zusätzliche Kategorie zur Gebührenreduzierung eingeführt. Bei geringem Einkommen können Betroffene ermäßigte Gebühren beantragen – 26 Personen nutzen diese Möglichkeit bereits.
Kalkulation basiert auf rund 17 Millionen Euro Gesamtkosten
Die Stadt betreibt verschiedene Einrichtungsarten: Übergangsheime, umgenutzte Schulgebäude, mobile Wohnanlagen, angemietete Wohnungen und Hotelzimmer. Für 2026 kalkuliert die Verwaltung mit Gesamtkosten von rund 17,1 Millionen Euro bei durchschnittlich 3.057 verfügbaren Unterbringungsplätzen. Der Kostendeckungsgrad liegt bei knapp 80 Prozent.
Vergleich mit anderen Kommunen
Ein Blick in die Region zeigt eine große Bandbreite bei den Gebühren. Während Herne 175 Euro erhebt, verlangt Mönchengladbach für Übergangsheime 366 Euro. Bielefeld liegt mit bis zu 386 Euro an der Spitze. Die Verwaltung weist darauf hin, dass viele Kalkulationen anderer Städte veraltet seien und dort ebenfalls Erhöhungen zu erwarten sind.
Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember vor, die Ratsentscheidung fällt eine Woche später.
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