Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 23.04.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Mitte | noch nicht beraten |
| 07.05.2026 | Rat | noch nicht beraten |
Ein 2019 verkauftes städtisches Grundstück an der Straße „Am Kulturgleis“ soll zum 30. April 2026 an die Stadt zurückgehen. Die Vertragsparteien haben sich einvernehmlich auf die Rückabwicklung des Kaufvertrags geeinigt.
Verkauf von 2019 wird rückgängig gemacht
Das unbebaute Grundstück an der Straße „Am Kulturgleis“ war im Jahr 2019 an einen Investor verkauft worden. Nun haben sich beide Vertragsparteien darauf verständigt, den Grundstückskaufvertrag rückabzuwickeln. Als Stichtag wurde der 30. April 2026 vereinbart.
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Jetzt abonnierenEilige Beschlussfassung wegen Neuwahl der Ausschüsse
Normalerweise wäre für eine solche Rückabwicklung der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss zuständig, mit vorberatender Beteiligung des Ausschusses für Planung und Grundstücke. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts müssen die Ausschüsse jedoch neu gebildet und besetzt werden.
Aufgrund der Dringlichkeit des Grundstücksgeschäfts wird daher der Rat der Stadt direkt um Beschlussfassung gebeten. Die Angelegenheit wird zunächst in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 23. April 2026 zur Kenntnisnahme behandelt, bevor sie am 7. Mai 2026 im Rat zur Entscheidung steht.
Nichtöffentliche Beratung geplant
Die Beschlussfassung soll entsprechend der Geschäftsordnung im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung erfolgen. Dadurch werden die Belange des Datenschutzes und der Geheimhaltung gewahrt.
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