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Integrationsausschuss wählt Delegierte für verschiedene Gremien

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
26.02.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationnoch nicht beraten

Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration entsendet am 26. Februar Vertreter in sechs wichtige kommunale und landesweite Gremien. Die Wahlen umfassen Positionen vom Jugendhilfeausschuss bis zur Kommunalen Gesundheitskonferenz.

Vertretung in sechs Gremien zu bestimmen

Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration muss Delegierte für verschiedene Ausschüsse und Konferenzen bestimmen. Dabei handelt es sich um den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie, die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW, dessen Hauptausschuss sowie drei kommunale Konferenzen zu den Themen Gesundheit, Inklusion und Alter/Pflege.

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Rechtliche Grundlagen für Entsendungen

Die Entsendung in den Jugendhilfeausschuss basiert auf dem Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW von 2012, das eine Vertretung des Integrationsausschusses als beratendes Mitglied vorsieht. Für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates können drei Delegierte und drei Ersatzdelegierte benannt werden, für den Hauptausschuss je eine Person plus Stellvertretung.

Kommunale Fachkonferenzen

Die drei kommunalen Konferenzen haben unterschiedliche Aufgabenschwerpunkte: Die Gesundheitskonferenz berät über örtliche Gesundheitsversorgung und wirkt an der Gesundheitsberichterstattung mit. Die Inklusionskonferenz behandelt Fragen der gleichberechtigten Teilhabe und berät Fachämter sowie Ratsausschüsse. Die Konferenz Alter und Pflege klärt Fragen zur Umsetzung des Pflegeversicherungsgesetzes und entwickelt Qualitätssicherungskonzepte.

Entscheidung am 26. Februar

Die Namen der zu wählenden Delegierten sind in der Beschlussvorlage noch nicht ausgefüllt. Die endgültige Bestimmung erfolgt in der Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration am 26. Februar 2026.

Unterlagen

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