Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 14.01.2026 | Ausschuss für Schule und Bildung | Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. |
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der FASG-Fraktion zum Krisenmanagement an Schulen geantwortet. Alle Schulen nutzen das landesweite Handbuch „Hinsehen und Handeln“, die Stadt entwickelt derzeit ein Konzept für Amok-Alarmierungssysteme.
Landesweites Handbuch als Grundlage
Alle Schulen in der Stadt verfügen über das landesweite Handbuch „Hinsehen und Handeln“ zur schulischen Gewaltprävention und Krisenintervention. Der Interventionsteil mit detaillierter Ablaufplanung für verschiedene Krisenfälle bleibt den Schulleitungen vorbehalten und ist nicht öffentlich zugänglich.
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Jetzt abonnierenÜbungen nur bei Brandgefahren
Während jährlich Räumübungen für Brandgefahrenlagen durch die Feuerwehr stattfinden, werden zu Amokalarmen aufgrund einer Weisung des Schulministeriums keine Übungen durchgeführt. Schulleitungen erhalten landesweit Informationsveranstaltungen bei den Bezirksregierungen.
Externe Stellen je nach Gefährdungslage beteiligt
Die Zuständigkeiten verteilen sich je nach Krisenlage: Bei Amokalarmen liegt die Verantwortung bei der Polizei, bei Bombendrohungen beim Zentralen Krisenmanagement der Stadt. Die Feuerwehr führt die Räumübungen federführend durch.
Stadt entwickelt Amok-Alarmierungssysteme
Obwohl das Land NRW über den Notfallordner die Gefährdungslagen regelt, arbeitet die Stadt aktuell an einem Konzept zur Ausstattung der Schulen mit Amok-Alarmierungssystemen und der Erstellung einer allgemeingültigen Handlungsanweisung für Amok-Lagen.
Sicherheitsvorfälle in den vergangenen Jahren
In den vergangenen zwei Jahren kam es zu Alarmmeldungen aufgrund anonymer Meldungen und versehentlichem Auslösen des Amokalarms. Diese wurden über Lehrer und Schulleitungen aufgearbeitet, wobei die Ablaufplanung des Notfallordners eingehalten wurde. Die Stadt kommuniziert jede Gefährdungslage im Krisenstab gemeinsam mit Polizei und Feuerwehr.
Keine städtische Koordinierung
Eine städtische Koordinierung oder zentrale Übersicht über den Stand der Konzepte an den einzelnen Schulen gibt es nicht, da das Land hier zuständig ist. Für alle Schulen gilt die Landesvorgabe aus dem Notfallordner „Hinsehen und Handeln“.
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