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Parteiübergreifender Antrag zur Einrichtung eines Beirats für Gestaltung und Baukultur

Dieser Beitrag ist KI-generiert. Mehr erfahren.

Alle Ratsfraktionen beantragen gemeinsam die Fortsetzung der Arbeit des Beirats für Gestaltung und Baukultur für die aktuelle Wahlperiode bis 2030. Das Beratungsgremium soll bei städtebaulichen Planungen und Bauvorhaben unterstützend tätig werden.

Beirat soll bis 2030 fortgeführt werden

Mit einem parteiübergreifenden Antrag für die Ratssitzung am 19. März 2026 möchten alle Fraktionen im Stadtrat die Einrichtung des „Beirats für Gestaltung und Baukultur“ für die laufende Wahlperiode bis zum 31. Oktober 2030 beschließen. Der Antrag wird von SPD, CDU, Grünen, Die Linke, UWG: Freie Bürger, FDP und BSW gemeinsam getragen.

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Themenfelder und Aufgaben des Beirats

Der Beirat soll drei zentrale Aufgabenbereiche übernehmen:

  • Beratung von Planungs- und Bauvorhaben sowie städtebaulichen und Freiraumplanungen

  • Beratung zu Leitzielen der Baukultur in der Stadt

  • Vorbereitung der regelmäßigen Berichterstattung für die politischen Gremien, insbesondere den Ausschuss für Planung und Grundstücke


Anpassung der Geschäftsordnung geplant

Die bestehende Geschäftsordnung des Beirats soll überarbeitet werden. Dabei geht es um redaktionelle Anpassungen wie die korrekte Bezeichnung des Beirats und der begleitenden Ämter. Die Beiratsperiode wird künftig an die Wahlzeit des Rates ausgerichtet. Zudem wird eine regelmäßige Berichtspflicht im zuständigen Fachausschuss in die Geschäftsordnung aufgenommen.

Historischer Hintergrund

Der ursprüngliche Gestaltungsbeirat wurde bereits am 8. November 2012 vom Rat eingerichtet. In der Ratssitzung vom 19. November 2020 erfolgte die erneute Einrichtung für die Wahlzeit 2020 bis 2025 unter der aktuellen Bezeichnung „Beirat für Gestaltung und Baukultur„. Die Benennung der Ratsmitglieder erfolgt durch den Ausschuss für Planung und Grundstücke als zuständigen Fachausschuss.

Antrag zur Einrichtung des Beirats für Gestaltung und Baukultur (PDF)

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