Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 07.05.2026 | Rat | noch nicht beraten |
Der Bochumer Rat soll die Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans für eine 1,5 Hektar große Fläche in Burgaltendorf beschließen. Das brachliegende Gelände des ehemaligen Tennisclubs TC Burg soll künftig als Wohnbaufläche ausgewiesen werden.
Planungsrechtliche Voraussetzungen schaffen
Die Verwaltung legt dem Rat am 7. Mai 2026 eine Beschlussvorlage vor, mit der die Änderung 59 E des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr festgestellt werden soll. Das Änderungsverfahren betrifft Flächen an der Holteyer Straße / Im Heimberge in Essen, die zu Bochum gehören.
Der Änderungsbereich umfasst die Flächen des ehemaligen Tennisclubs TC Burg im Stadtteil Burgaltendorf, die bereits seit längerer Zeit brach liegen. Zusätzlich bezieht er die südlich angrenzenden, bestehenden Wohngebäude an der Holteyer Straße mit ein.
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Jetzt abonnierenUmwidmung von Landwirtschafts- zu Wohnbaufläche
Im aktuellen GFNP ist der Änderungsbereich als Fläche für die Landwirtschaft mit dem Vermerk „Wasserschutzgebiet (Zone I-IIIB) in Planung“ dargestellt. Diese Darstellung soll in Wohnbaufläche mit dem gleichen Wasserschutzgebiet-Vermerk geändert werden.
Die Umnutzung wird mit der bereits vorhandenen Wohnbebauung im Umfeld sowie der Lage in direkter Nähe zum Versorgungszentrum von Burgaltendorf begründet. Um dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch gerecht zu werden, ist die GFNP-Änderung Voraussetzung für die geplante Aufstellung eines Bebauungsplans.
Beteiligungsverfahren abgeschlossen
Das Verfahren durchlief mehrere Beteiligungsstufen:
- Aufstellungsbeschluss im Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa am 12. September 2024
- Beteiligungsbeschluss im gleichen Ausschuss am 26. Juni 2025
- Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Öffentlichkeit vom 6. November bis 6. Dezember 2024
- Förmliche Beteiligung und Veröffentlichung vom 20. Oktober bis 20. November 2025
Die Verwaltung vermerkt, dass aufgrund der förmlichen Beteiligung keine Inhalte entstanden, die eine Änderung der Planung erfordert hätten. Begründung und Umweltbericht wurden lediglich redaktionell fortentwickelt.
Weiteres Verfahren
Mit dem gleichlautenden Feststellungsbeschluss durch die Räte aller sechs Städte der Planungsgemeinschaft wird das GFNP-Änderungsverfahren beendet. Anschließend wird es beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung zur Genehmigung eingereicht. Mit Veröffentlichung der erteilten Genehmigung in den amtlichen Verkündungsorganen wird die Änderung des GFNP wirksam.
Unterlagen
- Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr: Feststellungsbeschluss einschließlich Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung für das Änderungsverfahren 59 E Holteyer Straße / Im Heimberge in Essen (PDF)
- Vorgang im Ratsinformationssystem
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