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Rat entscheidet über 43. Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
18.12.2025RatEinstimmig nach Beschlussvorschlag

Am 18. Dezember stimmt der Rat über zahlreiche Änderungen im Straßenverzeichnis ab. Die Vorlage umfasst Neuaufnahmen, Umstufungen und Löschungen von Straßen in allen Stadtbezirken – mit direkten Auswirkungen auf Reinigungspflichten und Gebühren für Anlieger.

Das Umwelt- und Grünflächenamt hat eine umfangreiche Aktualisierung des Straßenverzeichnisses erarbeitet. Die Änderungen betreffen sowohl neu gewidmete Straßen als auch bestehende Einträge, die an veränderte örtliche Gegebenheiten angepasst werden sollen.

Neue Straßen in allen Bezirken

In Bochum-Mitte wird der nördliche Abschnitt der Prinzenstraße an der Dorstener Straße künftig als „Inge-Baecker-Platz“ geführt. Im Bezirk Ost kommen unter anderem die Grete-Schickedanz-Straße und ein Abschnitt der Suttner-Nobel-Allee hinzu. Auch in Wattenscheid, Nord und Süd werden neue Straßenabschnitte aufgenommen.

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Reinigungsklassen werden angepasst

Mehrere Straßen erhalten eine neue Einstufung. So wird etwa der Nivellesplatz in Wattenscheid künftig als Fußgängerbereich klassifiziert, da eine Nutzung durch Kraftfahrzeuge dort weder möglich noch gestattet ist. Die Reinigungshäufigkeit bleibt jedoch erhalten.

Im Bezirk Nord wurden die Straßen rund um den Kolpingplatz in Hiltrop überprüft. Für Am Grümerbaum, Ferdinand-Lassalle-Straße und weitere Straßen wird die Reinigungshäufigkeit von zweimal auf einmal wöchentlich reduziert.

Anträge auf Änderungen abgelehnt

Nicht alle Wünsche von Anliegern fanden Berücksichtigung. So wurde etwa der Antrag auf häufigere Reinigung der Adolfstraße abgelehnt – die bisherige Frequenz sei ausreichend. Auch für die Bochumer Straße in Wattenscheid bleibt es bei der dreimaligen wöchentlichen Reinigung, da dort eine Schule liegt und Müllablagerungen ein Problem darstellen.

Klimarelevanz berücksichtigt

Die Verwaltung weist darauf hin, dass unterschiedliche Reinigungshäufigkeiten klimarelevante Auswirkungen haben können. Den Emissionen der Reinigungsfahrzeuge stehe jedoch die Feinstaubbindung durch die Feuchtreinigung gegenüber.

Unterlagen

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