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Rat soll Änderung des Gesellschaftsvertrags der Wirtschaftsförderung beschließen

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
20.11.2025RatEinstimmig nach Beschlussvorschlag

Die Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH will ihren Gesellschaftsvertrag anpassen. Ziel ist eine Vereinheitlichung mit den anderen Gesellschaften im Konzern „Bochum Wirtschaftsentwicklung“. Der Rat entscheidet am 20. November.

Die Verwaltung hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Änderung des Gesellschaftsvertrags der städtischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft vorgelegt. Die WiFö GmbH ist eine hundertprozentige Tochter der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH, die wiederum vollständig der Stadt gehört.

Drei wesentliche Änderungen geplant

Der überarbeitete Gesellschaftsvertrag sieht mehrere Anpassungen vor: Zunächst wird der Paragraph zum Jahresabschluss entsprechend eines Ratsbeschlusses vom Oktober 2024 aktualisiert, der Bürokratieabbauoptionen nach der Gemeindeordnung NRW umsetzt.

Zudem werden veraltete Verweise auf die nicht mehr existierende „Wirtschaftsförderung Bochum Holding GmbH“ durch die aktuelle Bezeichnung „WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH“ ersetzt. Dabei entfallen überholte Regelungen, und es wird klargestellt, dass die Stadt die Aufsichtsratsmitglieder entsendet.

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Einzelvertretung statt Gesamtvertretung

Eine weitere Neuerung betrifft die Vertretungsregelung der Geschäftsführung: Künftig soll bei mehreren bestellten Geschäftsführern eine Einzelvertretung statt der bisherigen gemeinschaftlichen Vertretung gelten. Die Verwaltung begründet dies mit effizienteren Abläufen. Diese Regelung sei in den anderen Gesellschaften der WEG-Gruppe bereits üblich.

Der Aufsichtsrat der WiFö GmbH hat den Änderungen bereits am 27. August 2025 zugestimmt. Die Vertreterin der Stadt in der Gesellschafterversammlung soll angewiesen werden, dem neuen Vertrag zuzustimmen.

Unterlagen

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