Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 04.03.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Ost | Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. |
Die SPD-Bezirksfraktion Bochum-Ost fordert einen aktuellen Sachstand zum geplanten Neubau des Feuerwehrhauses für die Löscheinheit 33 in Langendreer. In einer Anfrage für die Bezirksvertretungssitzung am 4. März kritisiert die Fraktion die mangelnde Information über den Projektfortschritt.
Brandschutzbedarfsplan bestätigt Notwendigkeit
Der Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bochum für die Jahre 2023 bis 2027 benennt ausdrücklich den Bedarf für einen Neubau des Feuerwehrhauses in Langendreer. Das bestehende Haupthaus der Löscheinheit 33 am Ambergweg weist erhebliche Mängel auf: Es fehlt eine Ausfahrtsfläche, es gibt bauliche Mängel und Risse sowie zeitweise provisorische Abstützungen. Zusätzlich erschwert die Aufteilung auf mehrere Standorte die Arbeit der Feuerwehr.
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Jetzt abonnierenNeubau an der Alte Weststraße geplant
Als Lösung ist ein Neubau an der Alte Weststraße 26 vorgesehen, der die verschiedenen Standorte zusammenführen soll. Das benötigte Grundstück wurde nach Angaben des Brandschutzbedarfsplans bereits gesichert.
Kritik an mangelnder Information
Die SPD-Fraktion zeigt sich unzufrieden mit dem Informationsfluss. In einer früheren Antwort der Verwaltung (Vorlage-Nr. 20221600) war mitgeteilt worden, dass für 2024/2025 eine Machbarkeitsstudie sowie ein Planungsbeschluss vorgesehen seien. Einen aktuellen Sachstand hat die Bezirksvertretung Bochum-Ost jedoch bislang nicht erhalten.
Sechs Fragen an die Verwaltung
In ihrer Anfrage stellt die SPD-Fraktion unter Führung von Björn Backhaus sechs konkrete Fragen:
1. Aktueller Sachstand zum geplanten Neubau
2. Fortschritt der Planungen, insbesondere der Machbarkeitsstudie
3. Zeitpunkt für einen Planungsbeschluss und weitere Meilensteine
4. Erwartete Termine für Baubeginn und Fertigstellung
5. Status der Finanzierung und Haushaltsplanung
6. Sicherstellung einer regelmäßigen Information der Bezirksvertretung
Die Fraktion fordert künftig eine „kleinschrittige, regelmäßige Unterrichtung“ über den Projektfortschritt, beispielsweise durch halbjährliche schriftliche Zwischenberichte oder Berichte zu jedem erreichten Meilenstein.
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