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Stadt antwortet auf Anfrage zur Villa Kunterbunt: Räumung erfolgte aus Sicherheitsgründen

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Die Stadtverwaltung weist Vorwürfe zurück, bei der Villa Kunterbunt als Eigentümerin versagt zu haben. In ihrer Antwort auf eine Anfrage der Linken-Fraktion begründet sie die Räumung mit gravierenden Brandschutz- und Baumängeln und verweist auf mehrfache Kaufangebote seit 1993.

Die Fraktion Die Linke hatte der Stadt vorgeworfen, das denkmalgeschützte Gebäude an der Adresse Auf den Holln 1-3 „rechtswidrig verfallen“ zu lassen. Die über vier Jahrzehnte als Subkultur-Zentrum genutzte Villa war im Dezember 2025 geräumt worden.

Brandschutzprüfung und Räumung

Die letzte Brandschutzprüfung erfolgte laut Verwaltung mit einem Gutachten vom 18. September 2025. Die dabei festgestellten Mängel wurden durch das Bauordnungsamt und die Feuerwehr bei einem gerichtlichen Ortstermin am 19. November 2025 bestätigt. Die daraufhin am 27. November 2025 erlassene Ordnungsverfügung führte schließlich zur Räumung.

Die Verwaltung betont, dass die Räumung „ausschließlich aus Sicherheitsaspekten“ erfolgt sei. Das Gutachten habe „gravierende bauliche und elektroinstallations- sowie brandschutztechnische Mängel“ aufgezeigt, die eine „dauerhafte Gesundheits- und Personengefahr“ darstellten.

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Mehrfache Verkaufsversuche seit 1993

Entgegen der Kritik verweist die Stadt auf mehrfache Verkaufsversuche: Bereits im April 1993 wurde das Objekt den damaligen Mietern zum Kauf angeboten. Im Oktober 1993 folgte eine öffentliche Vermarktungsrunde zum Höchstgebot, die jedoch erfolglos blieb. 1995 wurde erneut eine Bewertung erstellt und den Bewohnern ein Kaufangebot unterbreitet – ohne Erfolg.

Im November 2025 erhielten die ehemaligen Bewohner ein neues Eckpunktepapier als Grundlage für den Erwerb. Die Stadt bietet der Gruppe „vorerst exklusiv den Erwerb“ an und führt nach eigenen Angaben einen „konstruktiven, stetigen Austausch“ mit verschiedenen Unterstützungsangeboten.

Schutz der Habseligkeiten und Rückkehrperspektive

Bei der Räumung seien die Habseligkeiten der Bewohner geschützt worden. Die Gegenstände im Objekt Auf dem Holln 1 verblieben in der Wohnung, am Tag nach der Räumung konnten die Mieter mit Unterstützung eines Umzugsunternehmens ihre Sachen entfernen. Im Objekt Auf dem Holln 3 befinden sich noch Gegenstände, die jedoch gegen unbefugtes Betreten gesichert sind.

Nach einer „fachgerechten Sanierung insbesondere bezüglich der Statik und des Brandschutzes“ stehe einem Einzug ehemaliger Bewohner „nichts im Wege“, so die Verwaltung. Der Erwerb durch die ehemaligen Bewohner solle „die dauerhafte Nutzung als Wohnräume in eigenverantwortlicher Flexibilität ermöglichen“.

Keine Trennung in sichere und unsichere Bereiche möglich

Auf die Frage, ob während der Sanierung eine Nutzung der unteren Etagen möglich sei, antwortete die Stadt negativ. Die Feststellungen bezögen sich „auf die gesamte bauliche Anlage“. Schadensereignisse hätten sich „in jedem Falle auf die Nutzer der gesamten baulichen Anlage zu deren Nachteil ausgewirkt“. Eine Trennung in sichere und unsichere Bereiche sei „nicht vorzunehmen“ gewesen.

Vollständige Antwort der Verwaltung zur Villa Kunterbunt (PDF)

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