Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 04.03.2026 | Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit | Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. |
Das Ordnungs- und Veterinäramt hat detailliert auf eine Anfrage der Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt zu Verstößen gegen das Tierschutzgesetz geantwortet. In den vergangenen fünf Jahren gingen rund 1.800 Meldungen zu möglichen Tierschutzverstößen ein, derzeit bestehen 48 aktive Tierhaltungsverbote.
Die Verwaltungsantwort gibt Einblick in die umfangreiche Arbeit des Ordnungs- und Veterinäramts im Tierschutzbereich. Anlass der Anfrage war unter anderem ein schwerwiegender Fall in Günnigfeld, bei dem ein Tierrettungsverein gemeinsam mit dem städtischen Ordnungsamt eine Vielzahl von Tieren aus einem Hinterhof retten musste und dabei mehrere Tierkadaver fand.
Hohe Zahl an Meldungen
Etwa 1.800 Meldungen von Bürgern, Interessengruppen, Vereinen und Verbänden zu möglichen Tierschutzverstößen sind in den vergangenen fünf Jahren beim Ordnungs- und Veterinäramt eingegangen. Nicht alle führten zu Verfahren: Bei offensichtlich unbegründeten Meldungen, Zuständigkeiten anderer Behörden oder mangelnder Aufklärbarkeit wurde auf die Einleitung verzichtet.
Jede Beschwerde führt jedoch zu einer amtlichen Maßnahme, mindestens zur Prüfung des Sachverhalts und erforderlichen Kontrollen. Die Verwaltung stellt fest, dass bei nahezu allen anlassbezogenen Kontrollen zumindest geringfügige Mängel festgestellt werden.
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Jetzt abonnierenAktuelle Tierhaltungsverbote
Derzeit bestehen im Stadtgebiet 48 aktive Tierhaltungsverbote nach dem Tierschutzgesetz. In den vergangenen fünf Jahren wurden 29 neue Verbote angeordnet. Die Kontrolle der Einhaltung erfolgt grundsätzlich anlassbezogen, insbesondere aufgrund von Beschwerden.
Bei Verstößen gegen bestehende Verbote werden regelmäßig Zwangsgelder festgesetzt oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, zudem werden die Tiere sichergestellt.
Anträge auf Aufhebung meist erfolglos
In den vergangenen fünf Jahren wurden fünf Anträge auf Aufhebung bestehender Tierhaltungsverbote gestellt, drei davon von derselben Person. In keinem Fall konnten die erforderlichen Nachweise zur Wiedererlangung der Eignung zur Tierhaltung erbracht werden – alle Anträge wurden abgelehnt.
Lücken beim Informationsaustausch
Ein Problem stellt der Informationsaustausch zwischen Kommunen dar: Eine automatische Information über zuziehende Personen mit bestehenden Tierhaltungsverboten erfolgt nicht. Mitteilungen werden nur dann übermittelt, wenn die zuvor zuständige Behörde Kenntnis vom Umzug hat und die Information aktiv weitergibt.
Tierversuchsanlagen kontrolliert
Bei den Tierversuchsanlagen wurden in den vergangenen zehn Jahren etwa 60 Kontrollen durchgeführt. Diese erfolgen sowohl risikobasiert als auch anlassbezogen, insbesondere bei Änderungen in der Tierhaltung. Bei festgestellten Beanstandungen erfolgten Belehrungen mit Fristsetzungen zur Mängelbeseitigung. Untersagungen von Tierversuchen wurden nicht ausgesprochen.
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