Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 23.01.2026 | Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit | Einstimmig nach Beschlussvorschlag |
Die Verwaltung empfiehlt dem Sportausschuss, eine Anregung zur Verbesserung des Wasserzugangs an der Badestelle Ruhrmühle abzulehnen. Grund sind rechtliche Bedenken wegen möglicher Haftungsrisiken.
Anregung sieht Ufergestaltung vor
Die eingereichte Anregung nach § 24 GO NRW zielt darauf ab, den Zugang zum Wasser an der Badestelle Ruhrmühle zu erleichtern. Vorgeschlagen wird eine Umgestaltung des Ufers, beispielsweise durch Angleichung der Uferlinie und das Einbringen von Kies oder Beton, um den Wasserzugang weniger beschwerlich und sicherer zu machen.
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Jetzt abonnierenGutachten warnt vor Haftungsrisiken
Die Verwaltung stützt ihre ablehnende Haltung auf ein Gutachten der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB), das bereits für die Badestelle Dahlhausen erstellt wurde. Das Gutachten warnt, dass eine gestaltete Wasserzugangsanlage den Eindruck eines betriebenen Naturbades erwecken könnte.
Dies wäre rechtlich problematisch, da dadurch eine erweiterte Verkehrssicherungspflicht entstehen würde. Die Stadt müsste dann qualifiziertes Aufsichtspersonal vorhalten, Rettungsgeräte bereitstellen und umfangreiche organisatorische Maßnahmen umsetzen.
Unterscheidung zwischen Badestelle und Naturbad
Nach der DGfdB-Richtlinie R 94.12 sind Naturbäder klar abgegrenzte Anlagen mit für Badezwecke geeigneten und gekennzeichneten Wasserflächen. Bereits der äußere Eindruck kann Gerichte dazu veranlassen, eine Einstufung als Naturbad vorzunehmen – selbst ohne weitere Einrichtungen wie Badestege oder Wasserrutschen.
Die Verwaltung betont, dass kein Einsatz von Rettungspersonal vorgesehen sei und der Status als einfache Badestelle zwingend erhalten werden müsse. Bei einem Unfall könnte die Stadt wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht haftbar gemacht werden.
Entscheidung im Januar
Der Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit wird am 23. Januar 2026 über die Anregung entscheiden. Die Verwaltung empfiehlt, diese aus den genannten rechtlichen Gründen abzulehnen.
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