Stadt stimmt Verkauf des Erbbaurechts für ehemalige Pflegeeinrichtung zu

Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
06.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten
03.06.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten
11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

Die Verwaltung unterstützt die Übertragung des Erbbaurechts am Grundstück Grabelohstraße 31 in Langendreer. Das ehemalige Alten- und Pflegeheim soll zu Studierenden- und Auszubildendenwohnungen umgebaut werden.

Umnutzung nach Schließung der Pflegeeinrichtung

Das städtische Grundstück an der Grabelohstraße 31 in Bochum-Langendreer ist mit dem ehemaligen Alten- und Pflegeheim „Haus an der Grabelohstraße“ bebaut. Nach der Schließung der Einrichtung möchte der aktuelle Erbbaurechtsnehmer seine Rechte an einen neuen Investor übertragen.

Der zukünftige Erbbaurechtsnehmer plant einen Umbau der bestehenden Gebäude zu Studierenden- und Auszubildendenwohnungen. Die Verwaltung befürwortet dieses Vorhaben und empfiehlt den politischen Gremien die Zustimmung zur Rechteübertragung.

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Anpassungen der Vertragsbedingungen

Mit der Übertragung des Erbbaurechts sind mehrere Vertragsanpassungen verbunden:

  • Verlängerung der Laufzeit des Erbbaurechts
  • Anpassung des Erbbauzinses an aktuelle Marktbedingungen
  • Änderung der Nutzungsbestimmungen von Pflegeheim zu Studierendenwohnen

Das betroffene Grundstück umfasst eine Fläche von 10.559 Quadratmetern. Die Stadt Bochum bleibt weiterhin Eigentümerin des Bodens.

Beratung in den Gremien

Die Angelegenheit wird zunächst in der Bezirksvertretung Bochum-Ost am 6. Mai 2026 zur Kenntnis gebracht. Anschließend befassen sich der Ausschuss für Planung und Grundstücke am 3. Juni sowie der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Juni mit der Vorlage.

Die endgültige Beschlussfassung erfolgt nach den Vorgaben der Geschäftsordnung im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen, um Datenschutz und Geheimhaltungsbelange zu wahren.

Unterlagen

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