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Stadt verlängert Mietvertrag für Obdachlosenunterkunft in der Schützenstraße

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
19.02.2026Betriebsausschuss für die EigenbetriebeDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
03.03.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdwestDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
05.03.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten
11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

Die Verwaltung beantragt die Verlängerung des Mietvertrags für vier Wohnungen in der Schützenstraße 148 um weitere fünf Jahre bis März 2031. Die Unterkunft dient der ordnungsrechtlichen Unterbringung wohnungsloser Personen und soll diese schrittweise auf eine Rückkehr in den regulären Wohnungsmarkt vorbereiten.

Die Stadt mietet seit 2016 vier Wohnungen in der Liegenschaft Schützenstraße 148 zur Unterbringung von Personen, die aufgrund von Wohnraumverlust von unfreiwilliger Obdachlosigkeit bedroht sind. Der bestehende Geschäftsraummietvertrag läuft am 14. März 2026 aus und soll nun bis zum 14. März 2031 verlängert werden.

Konzept der Wohnungsähnlichen Unterkunft

Seit Dezember 2021 wird die Adresse als ordnungsrechtliche Unterkunft für wohnungslose Personen genutzt. Die Einrichtung ist als Sammelunterkunft mit Wohnungscharakter konzipiert und stellt eine Übergangsform zwischen klassischer Sammelunterkunft und eigenständigem Wohnen dar.

Die Unterkunft verfügt über 11 Einzelzimmer, die in vier Wohngruppen organisiert sind. Jede Person erhält ein eigenes Einzelzimmer, während Küche und Bad gemeinschaftlich innerhalb der Wohngruppen genutzt werden. Diese wohnungsähnliche Struktur soll alltagspraktische Kompetenzen fördern.

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Zielgruppe und Aufnahmeverfahren

Die Unterkunft richtet sich an wohnungslose Personen, die bereits in städtischen Sammelunterkünften untergebracht sind, aktiv an der Veränderung ihrer Lebenssituation mitarbeiten möchten und die Voraussetzungen für gemeinschaftliches Wohnen mitbringen. Die Zuweisung erfolgt grundsätzlich aus anderen städtischen Unterkünften durch den Fachbereich 50 35 in Abstimmung mit 50 31.

Begleitung und Zeitliche Begrenzung

Die Bewohner werden bei der Wohnungssuche durch das Projekt Shelter der Stadt unterstützt und begleitet. Der Aufenthalt ist auf maximal sechs Monate begrenzt, um den Übergangscharakter der Maßnahme zu unterstreichen und eine zielgerichtete Wohnperspektive zu fördern.

Mietvertragliche Rahmenbedingungen

Der Mietvertrag wurde ursprünglich auf fünf Jahre mit einer Option von weiteren fünf Jahren geschlossen. Kleinere Reparaturen bis zu einem Betrag von 150 Euro pro Vorfall trägt die Stadt als Mieter, jedoch höchstens dreimal pro Jahr. Die Verwaltung begründet die Vertragsverlängerung mit dem weiterhin hohen Bedarf an Unterbringungskapazitäten und fehlenden geeigneten Alternativstandorten.

Die Vorlage durchläuft verschiedene Ausschüsse, bevor der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März 2026 final entscheidet.

Unterlagen

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