Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 11.12.2025 | Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss | Einstimmig nach Beschlussvorschlag |
| 18.12.2025 | Rat | Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 dagegen: 3 (StG/V) dafür: 85 (SPD,CDU,AfD,Grüne,Linke,UWG:FB,FDP,BSW, Backs,OB) |
Die Verwaltung drängt auf die schnelle Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gelände der ThyssenKrupp Steel Europe an der Castroper Straße. Grund ist die bis Ende September 2028 geplante Schließung des Stahlwerks und mögliche Verkaufsverhandlungen um die Jahreswende.
Eiliger Handlungsbedarf wegen Werkschließung
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1050 – Castroper Str./Harpener Str. – soll noch im Dezember 2025 gefasst werden. Die Verwaltung begründet die Eile mit der nach einem Sanierungstarifvertrag vereinbarten stufenweisen Schließung des ThyssenKrupp-Werks bis Ende September 2028. Da möglicherweise entscheidende Gespräche um die Jahreswende geführt werden, müsse die Stadt ihre städtebaulichen Entwicklungsabsichten rechtzeitig artikulieren.
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Jetzt abonnieren67 Hektar großes Plangebiet
Das Plangebiet umfasst insgesamt 67 Hektar und liegt südlich der Castroper Straße, nördlich der Harpener Straße sowie zwischen Karl-Lange-Straße und Sheffield-Ring. Etwa die Hälfte der Fläche – rund 31 Hektar – nimmt das Werksgelände der ThyssenKrupp Steel Europe ein, das überwiegend aus großformatigen Produktionshallen besteht.
Vielfältige Entwicklungsziele
Die Stadt verfolgt mit dem Bebauungsplan mehrere Ziele: Die Entwicklung von Gewerbeflächen mit hoher Arbeitsplatzdichte sowie gemischt genutzten Flächen in einem „gestalterisch attraktiven urbanen Stadtquartier“. Dabei sollen die bestehenden gewerblichen Strukturen entlang der Harpener Straße und Karl-Lange-Straße gesichert werden.
Das Stadtquartier an der Castroper Straße mit seinen Wohnnutzungen, Einzelhandel und sozialen Einrichtungen soll im nördlichen Bereich des Plangebiets erweitert werden. Zur Anpassung an den Klimawandel sind neue Grünstrukturen geplant, die den nördlich und südlich angrenzenden Grünzug E miteinander vernetzen sollen.
Ausschluss bestimmter Nutzungen
Der Bebauungsplan soll verschiedene Nutzungen ausschließen: Einzelhandel außerhalb des zentralen Versorgungsbereichs Große Voede, weitere Logistiknutzungen sowie Vergnügungsstätten und Wettbüros. Bestehende Betriebe sollen jedoch planungsrechtlich weiterhin zulässig bleiben.
Beratung in den Gremien
Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember 2025 vor, die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 18. Dezember 2025. Mit Inkrafttreten des neuen Bebauungsplans sollen mehrere bestehende Pläne außer Kraft gesetzt werden.
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