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Quartier am Gesundheitscampus: Wechsel zu Konzeptvergabe mit Festpreis

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Die Stadt will die Vermarktung der städtischen Wohnbaugrundstücke im „Quartier am Gesundheitscampus“ von einem Bestgebotsverfahren auf eine Konzeptvergabe mit festem Grundstückspreis umstellen. Die Entscheidung soll am 3. Juni 2026 im Planungsausschuss fallen.

Abkehr vom Preiswettbewerb

Die Verwaltung schlägt vor, für die Vermarktungsabschnitte 2-5 des Quartiers statt des ursprünglich geplanten Bestgebotsverfahrens eine reine Konzeptvergabe durchzuführen. Das wirtschaftliche Kriterium „Gebot auf den Grundstückswert“ würde dabei vollständig entfallen.

Stattdessen sollen ausschließlich konzeptionelle Kriterien bewertet werden:

  • Architektonische und städtebauliche Qualität der Entwürfe
  • Anforderungen des „KlimaQuartier.NRW“
  • Ökologische Aspekte
  • Nutzungskonzept

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Neue Gewichtung der Bewertungskriterien

Die Bewertungsmatrix wird entsprechend angepasst: Die Kriterien „architektonische Qualität“ und „Nutzungskonzept“ erhalten jeweils eine Gewichtung von 40 Prozent. Das Kriterium „Ökologie“ wird mit 20 Prozent bewertet. Der verbindliche Anforderungskatalog für das KlimaQuartier.NRW stellt eine Mindestanforderung für die Teilnahme dar.

Kartendaten: © OpenStreetMap

Ergebnisse der „Allianz für Wohnen“

Die Änderung geht auf einen intensiven Abstimmungsprozess zwischen Juni 2025 und März 2026 zurück. Die „Allianz für Wohnen“, ein kommunales Bündnis aus Wohnungswirtschaft, sozialen Trägern, Interessenverbänden und der Stadt, hatte in einem Workshop am 2. Oktober 2025 die bisherige Vergabepraxis diskutiert.

Zentrale Ergebnisse des Prozesses waren:

  • Die Bewertung des Grundstückspreises als Wettbewerbskriterium ist nicht mehr zielführend
  • Der Grundstückspreis soll künftig fest vorgegeben werden
  • Durch den Wegfall des Kaufpreiswettbewerbs entstehe eine stärkere Chancengleichheit

Vorteile für verschiedene Akteure

Die Festsetzung eines festen Grundstückspreises soll die Planungssicherheit für Investoren erhöhen und insbesondere Genossenschaften, Baugruppen und sozialen Trägern bessere Chancen einräumen. Diese könnten mit steigenden Grundstückspreisen oft nicht mithalten.

Gleichzeitig soll verhindert werden, dass hohe Kaufpreisgebote zu einer maximalen baulichen Ausnutzung zulasten gestalterischer oder nachhaltiger Aspekte führen.

Erbbaurecht mit gestaffelten Zinssätzen

Die Grundstücke werden im Wege der Einräumung von Erbbaurechten vergeben. Der Grundstückswert wird durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ermittelt.

Die Erbbauzinssätze richten sich nach dem Grundsatzbeschluss zur Neuausrichtung der Bodenpolitik:

  • Freifinanzierter Wohnungsbau: 2 Prozent des Bodenwertes
  • Öffentlich geförderter Wohnungsbau: 1 Prozent (während der Bindungsdauer)
  • Gewerbliche Nutzungen: 4 Prozent

Planungsrechtliche Grundlagen

Das Quartier liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 862 – Markstraße/Stiepeler Straße, den der Rat am 21. November 2024 als Satzung beschlossen hatte. Auf dieser Basis soll die Vermarktung der unbebauten Grundstücke 2026 beginnen.

Unterlagen

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